Wie erfolgt die Wertermittlung einer Immobilie bei einer Erbschaft?

Kategorie: Immobilie
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Immer mehr Nachlässe enthalten Immobilien. Wenn Sie die Immobilie als Erbe nicht selbst nutzen oder vermieten wollen, kommt nur der Verkauf in Betracht. Vor allem, wenn Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft sind, ist der Verkauf der Immobilie oft die einzige Lösung, die Immobilie im Nachlass zu verwerten.

Verkaufen Sie die Immobilie, müssen Sie einen Verkaufspreis ansetzen. Um den Verkaufspreis nicht zu hoch und nicht zu niedrig anzusetzen, kommt es auf die Wertermittlung der Immobilie an. Vor allem dann, wenn Sie in eine Erbengemeinschaft eingebunden sind, sollten emotionale und nicht sachgerechte Einschätzungen außen vor bleiben.

Vielmehr gestaltet sich der Ansatz eines angemessenen und vor allem realistischen Verkaufspreis nach sachlichen Kriterien. So wird der Verkehrswert einer Immobilie in der Praxis vornehmlich nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren bemessen.

Markt- Sach- oder Verkehrswert – Wo liegt der Unterschied?

Auch wenn Sie den Wert einer Immobilie nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren bestimmen lassen, muss das Ergebnis nicht unbedingt mit dem Marktwert oder dem Angebots -und Verkaufspreis übereinstimmen. Ein sich aus einem Sachverständigengutachten ergebender Verkehrswert erscheint oft als statisch und berücksichtigt nicht in jedem Fall Ihre persönlichen Interessen als Verkäufer und auch nicht unbedingt das persönliche Kaufinteresse eines potentiellen Kaufinteressenten im Hinblick auf genau die Immobilie, die Sie zum Verkauf anbieten oder die ein Interessent erwerben möchte.

Verstehen Sie also den gutachterlichen bestimmten Verkehrswert mehr als eine Orientierungshilfe, nach dessen Maßgabe Sie den Angebotspreis festsetzen und Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten.

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Wozu wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

Die Wertermittlung einer Immobilie ist immer die Entscheidungsgrundlage, wenn Sie die Immobilie verkaufen wollen:

  • Sie schaffen sich eine Orientierung, nach der Sie einen angemessenen und erzielbaren Verkaufspreis festsetzen.
  • Sind Sie Mitglied in einer Erbengemeinschaft, ist der Verkehrswert die Grundlage, auf der Sie den Nachlass teilen und den Erbanteil eines Miterben bestimmen können. Ein Verkehrswertgutachten vermeidet dann möglicherweise unnötigen Streit zwischen den Miterben und bietet insbesondere subjektiven Einschätzungen von Miterben Einhalt.
  • Sind Sie Erblasser oder Erbe, ist die Ermittlung des Verkehrswertes Maßgabe, um im Fall einer Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die Schenkungssteuer und im Erbfall die Erbschaftssteuer zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?

Der Bodenwert ist der Wert, den der Gutachterausschüsse einer Gemeinde für die Grundstücke in der Gemeinde ermittelt.

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf das Grundstück. Der Wert der auf diesem Grundstück errichteten Immobilie bleibt dabei außer Betracht.

Erst im Zusammenhang mit dem Wert der darauf befindlichen Immobilie ergibt der Bodenrichtwert den Verkehrswert des Objekts. Je attraktiver die Wohngegend und die Lage des Objekts, desto höher ist der Bodenrichtwert und damit letztlich auch der Verkehrswert der Gebäude.

Wie ist die Wertermittlung einer Immobilie durchzuführen?

Sie können den Verkehrswert einer Immobilie bestimmen, indem Sie einen Sachverständigen beauftragen, ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie zu erstellen. Grundlage ist die Immobilienverkehrswertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Verkehrswertgutachten stellen jedoch erhebliche Kostenfaktoren dar und kommen vornehmlich dann in Betracht, wenn die Erben in einer Erbengemeinschaft keine Einigung über den festzusetzenden Verkaufspreis erzielen oder eine Immobilie zwangsversteigert oder nach der Scheidung des Ehepaares gar teilungsversteigert wird. Das Honorar des Sachverständigen richtet sich danach, mit welchem Aufwand er den Verkehrswert feststellen muss sowie nach der Größe, Nutzungsart der Immobilie und letztlich dem Ergebnis seines Gutachtens.