Beim Tode eines Selbstständigen oder eines Unternehmers muss irgendjemand in der Lage sein, unaufschiebbare Angelegenheiten geschäftlicher Art sofort zu erledigen. Es ist aus unternehmerischer Sicht fatal, wenn eine Entscheidung über finanzielle Angelegenheiten oder eine anstehende Investition getroffen werden müssen, ohne dass jemand da ist, der entscheidungsberechtigt wäre. Es kommt auch vor, dass Forderungen verjähren, weil […]