Der Verkaufspreis für eine Immobilie bestimmt sich danach, was ein Kaufinteressent bereit ist, für eine bestimmte Immobilie in einer bestimmten Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen. Auch hier gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Eine professionelle Immobilienbewertung ist die Basis für den Marktwert. Die Kriterien sind im Wesentlichen gleich, unabhängig vom Verkaufsgrund.
Sie müssen wissen, wo in etwa der Verkehrswert der Immobilie anzusetzen ist. Setzen Sie den Verkaufspreis zu hoch an, finden Sie keinen ernsthaften Interessenten. Setzen Sie ihn zu niedrig an, verzichten Sie auf Geld. Der Verkehrswert bildet daher die Grundlage Ihrer Preisfindung und Ihrer Verhandlungen mit potenziellen Käufern.
Wenn Sie aktuell eine Immobilie verkaufen wollen oder müssen , ist es vorab wichtig den richtigen und realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Denn: Setzen Sie diesen zu hoch an, wird die Immobilie zum Ladenhüter - verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie Geld.
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Da Immobilien häufig mit hohen Verkehrswerten verbunden werden, kann es in Erbengemeinschaften schwierig sein, sich auf einen angemessenen Preis zu einigen. Mehr dazu im Abschnitt zu besonderen Fällen wie Erbschaft oder Zwangsversteigerung.
Welche Faktoren bestimmen den Verkehrswert einer Immobilie?
Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Optik und Bausubstanz sind nur Teilaspekte der Bewertung. Je mehr Faktoren berücksichtigt werden, desto zuverlässiger ist das Ergebnis und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Verkaufs.
Zu den relevanten Faktoren zählen unter anderem:
Makro- und Mikrolage der Immobilie
Der Bodenrichtwert Der Bodenrichtwert bezieht sich auf das Grundstück. Der Wert der auf diesem Grundstück errichteten Immobilie bleibt dabei außer Betracht. Es handelt sich dabei um einen anderen Wert als den Bodenwert. Weitere Informationen: • "Wie erfolgt die Wertermittlung einer Immobilie bei einer Erbschaft?" • Kostenloser Verkehrswertrechner für Ihre Immobilie Mehr erfahren des Gutachterausschusses
Die Kaufpreissammlung der Gemeinde
Erzielte Quadratmeterpreise vergleichbarer Objekte
Grundrissqualität
Sachwert und Ertragswert
Nutzungsmöglichkeiten
Sanierungs- und Modernisierungsstand
Energieeffizienzklasse Energieeffizienzklasse im Energieausweis – was sagen die Klassen wirklich aus? Der Energieausweis entfaltet seine größte Aussagekraft über die Energieeffizienzklasse. Sie ist das zentrale Orientierungsmerkmal für Käufer, Erben, Miterben und Investoren – vergleichbar mit der bekannten Effizienzskala bei Elektrogeräten.Während der Energiekennwert (kWh/m²·a) eine technische Größe darstellt, übersetzt die Effizienzklasse diese Zahl in eine leicht verständliche Bewertung der Immobilie. Gerade im Kontext von Nachlassimmobilien, Erbengemeinschaften und Verkaufsentscheidungen gewinnt die Effizienzklasse zunehmend an Bedeutung – sowohl preislich als auch rechtlich. Die Energieeffizienzklassen im Überblick Seit Einführung der Klassenlogik werden Wohngebäude wie folgt eingestuft: EffizienzklasseEndenergiebedarf / -verbrauchEinordnungA+unter 30 kWh/(m²·a)Neubau / PassivhausA30 – 50sehr effizientB50... Mehr erfahren
Technische Ausstattung wie Photovoltaik oder Wärmepumpe
Renditepotenzial bei Vermietung
Aktuelle Mieteinnahmen
Rechtliche Besonderheiten wie Nießbrauch oder Wegerechte
Marktanpassungsfaktoren sowie positive und negative wertbildende Einflüsse.
Warum ist die Lage des Objekts so wichtig und was muss der Wertermittler einer Immobilie bedenken?
Wenn Sie einen Fachmann fragen, was die Werthaltigkeit eines Objekts ausmacht, erhalten Sie stets die gleiche Antwort: „Die Lage, die Lage, die Lage!“. Ein Objekt ist für einen Kaufinteressenten nur insoweit nutzbar und für den Erwerb interessant, wenn er es in seinem Sinne optimal nutzen kann. Liegt die Immobilie auf dem Land, ist sie für einen Kaufinteressenten, der sich nur in der Stadt heimisch fühlt, uninteressant. Umgekehrt ist die in einer Stadt gelegene Immobilie aus Sicht eines Kaufinteressenten, der sich vor den städtischen Einflüssen graut, nicht attraktiv.
Insoweit kann ein Objekt noch so luxuriös daherkommen: Ist die Lage uninteressant, wird es schwierig, einen Kaufinteressenten zu finden. So kann eine zentrale Wohnung für Pendler ideal sein, während eine Familie eine ruhige Randlage bevorzugt.
Ansonsten stellen Kaufinteressenten im Hinblick auf die Lage des Objekts auf folgende Faktoren ab, die auch der Wertermittler bedenken muss. Man unterscheidet hierbei die Makrolage (Stadt, Region, Arbeitsmarkt) und die Mikrolage (Straße, Nachbarschaft, Lärm):
Das soziale Umfeld und die Wohngegend
Die Infrastruktur und Verkehrsanbindung (z.B. Nähe zu ÖPNV und Schulen)
Bestehende Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten
Örtliche Bauvorschriften und Entwicklungspotenzial (z.B. Aufstockung, Ausbau oder Begründung von Wohnungseigentum Wohnungseigentum und Teileigentum sind beides rechtliche Begriffe, die im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert sind. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Formen des Eigentums an Immobilien innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. • Wohnungseigentum: Wohnungseigentum bezeichnet das alleinige Eigentumsrecht an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrparteienhaus oder in einer Wohnanlage, gekoppelt mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Grundstück, auf dem die Anlage steht. Jeder Wohnungseigentümer hat das ausschließliche Nutzungsrecht an seiner Wohnung und kann sie selbst bewohnen, vermieten, verkaufen oder belasten. Gleichzeitig ist er Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und hat Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Teilen der Anlage, wie dem Grundstück, dem Dach,... Mehr erfahren )
Welche sonstigen wertbildenden Faktoren beeinflussen den Verkehrswert?
Zu den weiteren wertbildenden Faktoren zählen rechtliche Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz oder bestehende Rechte, besondere Ausstattungsmerkmale im Innenbereich sowie hochwertige Außenanlagen und Grundstücksmerkmale wie Garten, Stellplätze oder zusätzliche Bauflächen.
Stellen Sie sich zunächst die folgenden Fragen:
Steht die Immobilie unter Denkmalschutz? Ist das Objekt denkmalgeschützt, ist es aus steuerlichen Gründen für einen Investor interessant, unterliegt aber auch teils sehr strengen Sanierungsauflagen (siehe Sektion ‚Besondere Fälle‘).
Weist die Immobilie besondere Ausstattungsmerkmale auf (z.B. Dämmung des Dachbodens oder der Kellerdecke, Isolierglasfenster, Schallschutzfenster)?
Besitzt die Immobilie Einrichtungsmerkmale, die andere Objekte nicht haben (z.B. Regenwassernutzungsanlage, Photovoltaikanlage auf dem Dach, Sauna, Schwimmbad)?
Gibt es auf dem Grundstück hochwertige Außenanlagen (z.B. Sichtschutzzaun zum Nachbarn, Uneinsehbarkeit des Grundstücks durch Baumbewuchs, Gartenhaus, Kinderspielplatz)?
Verfügt das Grundstück über selbstständig nutzbare oder eigenständig vermietbare Teilflächen (z.B. Kfz-Stellplatz, Garage, zusätzlicher Bauplatz)?
Welche Rolle spielt der bauliche Zustand der Immobilie?
Viele Objekte stammen aus der Gründerzeit der Bundesrepublik und sind in die Jahre gekommen. Sie entsprechen oft nicht mehr den baulichen Erwartungen unserer Zeit. Dennoch sind solche Objekte für Kaufinteressenten interessant, da sie ermöglichen, das Objekt nach eigenen Vorstellungen und modernen baulichen Vorgaben umzugestalten. Objekte dieser Art sind im Verhältnis zu Neubauten vor allem für jüngere Kaufinteressenten preislich eher erschwinglich und somit attraktiv.
Ist die Immobilie hingegen saniert und befindet sich auf einem relativ modernen baulichen Standard, ist der Verkehrswert entsprechend höher. Auch die Energieeffizienzklasse und der Sanierungsstand (Heizung, Dämmung, Fenster) wirken wertbildend. Insoweit beeinflussen eine Reihe spezieller Faktoren den baulichen Zustand der Immobilie:
Gibt es Baumängel, die die Nutzungsqualität und Nutzungseignung des Objekts beeinträchtigen (z.B., ungedämmte Kellerdecke, ungedämmter Dachboden, Schimmelbildung im Keller, Küche oder Bad)?
Weist die Immobilie bauliche Schäden auf, weil der Eigentümer die Unterhaltung vernachlässigt hat (z.B. 50 Jahre alte Dachziegel)?
Gibt es bauliche Schäden infolge äußerer Einwirkungen (z.B., Sturmschaden am Dach, Überschwemmungsschaden im Keller)?
Beachten Sie: Die Restnutzungsdauer einer Immobilie erhöht sich und beeinflusst den Verkehrswert positiv, wenn der Eigentümer das Objekt regelmäßig instand gehalten hat. Sie sollten genau wissen und auflisten, welche Maßnahmen erfolgt sind, und diese mit Belegen nachweisen (siehe unsere neue Unterlagen-Checkliste).
Welche Rolle spielt der Quadratmeterpreis oder Raummeterpreis?
Der Verkehrswert einer Immobilie lässt sich als Teil des Vergleichswertverfahrens nach ImmoWertV anhand der Quadratmeterpreise (€/m²) oder Raummeterpreise (€/m³) bemessen. Daraus ergeben sich Vergleichsmöglichkeiten mit ähnlichen Objekten. Wenn Sie beispielsweise aus Zeitungsinseraten wissen, dass für vergleichbare Objekte 1.500 € je Quadratmeter Wohnfläche bezahlt werden, haben Sie eine brauchbare Vergleichsgrundlage für Ihr eigenes Objekt.
Allerdings ist die Wohnfläche nur ein Faktor von vielen Faktoren, zumal die Wohnfläche keine Aussage darüber trifft, in welchem baulichen Zustand sich speziell Ihr Gebäude befindet. Um den Wert genauer zu bestimmen, werden daher Marktanpassungsfaktoren sowie Qualitätsabschläge oder -zuschläge für Zustand, Lage und Ausstattung verwendet.
Besondere Fälle: Erbfall, Zwangsversteigerung, Denkmalschutz und Erbbaurecht
Neben den allgemeinen, wertbeeinflussenden Faktoren gibt es besondere rechtliche und persönliche Umstände, die eine Immobilienbewertung komplexer machen. Der Zweck des Gutachtens spielt hierbei eine entscheidende Rolle und beeinflusst die Vorgehensweise des Sachverständigen.
Erbfall: Wenn die Gemeinschaft entscheiden muss
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind nun Teil einer Erbengemeinschaft Die Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erben. Hierbei gelten spezielle Rechte und Pflichten. ? In diesem Fall dient ein neutrales Verkehrswertgutachten als objektive Grundlage, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Es schafft eine faire Basis für die Entscheidung, ob ein Erbe ausgezahlt, die Immobilie verkauft oder gemeinsam gehalten wird. Oftmals setzt das Finanzamt für die Berechnung der Erbschaftssteuer Auch beim Erbe fallen Steuern an. Diese ist je nach Steuerklasse und vererbten Vermögen unterschiedlich hoch. Mehr erfahren einen pauschalen Wert an.
Sind Sie der Meinung, dieser Wert ist zu hoch, können Sie mit einem qualifizierten Gegengutachten (auch Bedarfsbewertung genannt) eine Neubewertung und potenziell eine niedrigere Steuerlast erwirken. Detaillierte Informationen zum Vorgehen im Erbfall oder zur Teilungsversteigerung Die Teilungsversteigerung einer Immobilie ist die Konsequenz, wenn sich die Miterben nicht über das Schicksal einer Immobilie verständigen können. Mehr erfahren als letztem Ausweg bei Uneinigkeit finden Sie in unseren weiterführenden Ratgebern.
Zwangsversteigerung: Chancen und Risiken
Bei einer Zwangsversteigerung wird der Verkehrswert vom Gerichtsgutachter ermittelt und dient als Ausgangspunkt für das Bieterverfahren. Für Kaufinteressenten ist es wichtig zu wissen, dass der tatsächliche Zuschlagspreis oft unter dem ermittelten Verkehrswert liegt. Diese Abschläge resultieren aus den besonderen Risiken: Sie erwerben die Immobilie „wie sie steht und liegt“, meist ohne umfassende Besichtigungsmöglichkeiten und ohne Gewährleistungsansprüche. Der rechtliche Rahmen ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) festgelegt.
Denkmalschutz: Zwischen Fördermitteln und strengen Auflagen
Steht Ihre Immobilie unter Denkmalschutz, hat dies weitreichende Konsequenzen für den Verkehrswert. Einerseits können Sie von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren, etwa durch erhöhte Abschreibungen auf Sanierungskosten. Andererseits unterliegen Sie strengen behördlichen Auflagen, die Modernisierungen und Umbauten einschränken oder erheblich verteuern. Diese Einschränkungen fließen direkt in die Bewertung der Ausstattung und des baulichen Zustands (siehe Abschnitt 4) ein und können den Wert mindern.
Erbbaurecht: Das Grundstück auf Zeit
Beim Erbbaurecht gehört Ihnen das Gebäude, aber nicht das Grundstück, auf dem es steht. Für die Wertermittlung Der Wert einer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mit einer Wertermittlung bekommen sie eine gute Vorstellung vom tatsächlichen Verkaufswert. Mehr erfahren sind hier zwei Faktoren entscheidend: die verbleibende Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags und die Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses. Eine kurze Restlaufzeit von beispielsweise unter 30 Jahren oder ein hoher Erbbauzins reduzieren den Verkehrswert der Immobilie erheblich, da die zukünftige Nutzung unsicher oder kostspielig ist. Diese Faktoren müssen im Bewertungsverfahren, meist über Anpassungen im Sach- oder Vergleichswertverfahren Ist das Grundstück unbebaut, wird der Verkehrswert nach dem Vergleichswertverfahren bestimmt. Dazu wird auf die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse der Gemeinden Bezug genommen. Weitere Informationen: • "Wie erfolgt die Wertermittlung einer Immobilie bei einer Erbschaft?" • "Kostenlose Ermittlung des Verkehrswertes für Ihres Immobilie" Mehr erfahren , berücksichtigt werden, wenn Sie eine solche Immobilie verkaufen möchten.
Häufige Fragen zum Verkehrswert einer Immobilie
Was sind Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren?
Der Verkehrswert von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentum und Teileigentum Teileigentum und Wohnungseigentum sind beides rechtliche Begriffe, die im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert sind. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Formen des Eigentums an Immobilien innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. • Teileigentum: Teileigentum ist eine besondere Form des Wohnungseigentums. Es bezeichnet das ausschließliche Eigentumsrecht an bestimmten Räumen oder Einheiten in einer Immobilie, die nicht Wohnzwecken dienen. Dies können zum Beispiel Läden, Büros, Praxen, Werkstätten, Lager oder Tiefgaragenstellplätze sein. Wie beim Wohnungseigentum ist das Teileigentum verbunden mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Grundstück. Auch Teileigentümer sind Teil einer Eigentümergemeinschaft und haben Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Teilen der Immobilie. • Wohnungseigentum:... Mehr erfahren ermitteln Sachverständige nach dem Sachwertverfahren Beim Sachwertverfahren wird auf den Substanzwert der Immobilie und den Bodenwert des Grundstücks abgestellt. Es wird also festgestellt, mit welchem Kostenaufwand das Gebäude heute errichtet werden würde. Soweit es um den Bodenwert des Grundstücks geht, nehmen Gutachter meist Bezug auf die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse der Gemeinden. Weitere Informationen: • "Wie erfolgt die Wertermittlung einer Immobilie bei einer Erbschaft?" • "Kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie" Mehr erfahren . Dazu wird auf den Substanzwert der Immobilie und den Bodenwert Der Bodenwert ist der Wert, den der Gutachterausschüsse einer Gemeinde für die Grundstücke in der Gemeinde ermittelt. Weitere Informationen: "Wie erfolgt die Wertermittlung einer Immobilie bei einer Erbschaft?" Mehr erfahren des Grundstücks abgestellt. Es kommt also darauf an, welche Baukosten anfallen würden, wenn das Gebäude heute errichtet werden würde. Ist das Objekt ein Mietobjekt, wird nach Maßgabe der erzielbaren Mieten nach dem Ertragswertverfahren Ist Ihre Immobilie vermietet, bestimmen die realistischerweise erzielbaren Mieten den Ertragswert und damit die Rendite des Objekts. Da die Mieten auf der Substanz und der Qualität des Objekts beruhen, fließt indirekt auch der Sachwert des Objekts in die Bewertung ein. Weitere Informationen: "Wie erfolgt die Wertermittlung einer Immobilie bei einer Erbschaft?" Mehr erfahren die potentielle Rendite des Objekts berechnet. Das Vergleichswertverfahren kommt in Ansatz, wenn der Verkehrswert unbebauter Grundstücke nach den Bodenrichtwerten der Gemeinde bestimmt werden soll.
Welche Rolle spielt der Gutachterausschuss?
Bei Ihrer Gemeinde gibt es den Gutachterausschuss. Er ermittelt die Verkehrswerte von Immobilien und führt auf der Grundlage verkaufter Immobilien in Ihrer Gemeinde eine Kaufpreissammlung. So können Sie als Verkäufer einer Immobilie oder als Kaufinteressent beim örtlichen Gutachterausschuss schriftlich Auskunft über den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks einholen. Allerdings sind die Informationen nur Orientierungshilfen, da sich Ihr Objekt in einer besseren oder schlechteren Lage befinden sowie besondere wertbildende oder wert beeinträchtigende Faktoren aufweisen kann.
Wie betreibt der Gutachterausschuss die Wertermittlung einer Immobilie?
Bei den Gemeinden gibt es Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen führen und Bodenrichtwerte ermitteln. Die Gutachterausschüsse der Gemeinden greifen dabei auf ihre Kaufpreissammlungen zurück, die unter anderem auf den von Notaren übermittelten Immobilienkaufverträgen beruhen. Auf dieser Grundlage ermitteln die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte, die als durchschnittliche Lagewerte in EUR/m² Orientierungshilfen darstellen und häufig über die BORIS-Portale der Länder einsehbar sind.
Die Bodenrichtwerte werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Sie fließen in Vergleichs- und Sachwertverfahren ein und werden in Bodenrichtwertkarten dargestellt. Diese enthalten unter anderem die folgenden Angaben:
Grundstücksgröße oder Grundstückstiefe,
zulässige Art der baulichen Nutzung,
offene oder geschlossene Bauweise,
Maß der baulichen Nutzung,
zulässige Geschosszahl oder
Zustand der Erschließung.
Wann und warum sollte man den Verkehrswert ermitteln?
Der Verkehrswert ist nicht nur eine abstrakte Zahl, sondern eine entscheidende Größe in vielen Lebenslagen. Ob bei privaten Veränderungen oder geschäftlichen Transaktionen, eine fundierte Wertermittlung schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten. Sie fragen sich, in welchen Situationen ein offizielles Gutachten unerlässlich ist?
Kauf oder Verkauf:
Finanzierung und Kreditvergabe: Banken benötigen den Verkehrswert als Grundlage, um die Beleihungsgrenze für ein Immobiliendarlehen zu bestimmen.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung: Bei einer Trennung dient der Verkehrswert der gerechten Aufteilung des gemeinsamen Immobilienvermögens, oft im Rahmen einer Teilungsversteigerung.
Steuerliche Anlässe: Das Finanzamt zieht den Verkehrswert zur Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Auch bei Schenkungen werden Steuern erhoben. Diese hängt von der Steuerklasse und dem Vermögen ab, welches geerbt wurde. Mehr erfahren sowie für die neue Grundsteuer heran.
Bilanzierung und Reporting: Unternehmen müssen den Wert ihrer Immobilien für die Bilanz nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften korrekt ausweisen.
Zwangsversteigerung: Vor einer Versteigerung legt das Gericht den Verkehrswert fest, um das Mindestgebot zu bestimmen und die Interessen von Gläubigern und Schuldnern zu wahren.
Versicherungsfall: Nach einem Schaden, beispielsweise durch Brand oder Hochwasser, ist der Verkehrswert wichtig, um die Höhe der Entschädigungsleistung durch die Versicherung zu ermitteln.
Wer ermittelt den Verkehrswert?
Sie möchten wissen, wer den Wert Ihrer Immobilie verlässlich bestimmen kann und welche Methode für Ihren Zweck die richtige ist? Je nach Anlass – ob für einen Verkauf, eine Erbschaft oder eine gerichtliche Auseinandersetzung Eine Erbengemeinschaft in Deutschland ist eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen einen Nachlass erben. Der Nachlass kann aus verschiedenen Vermögenswerten bestehen, einschließlich Immobilien, Bargeld, Wertpapieren und persönlichen Gegenständen. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bezieht sich auf den Prozess, in dem die Mitglieder der Erbengemeinschaft vereinbaren, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dieser Prozess kann durch ein Testament oder durch das Gesetz geregelt sein, wenn es kein Testament gibt. Manchmal kann es jedoch zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen den Erben kommen, und in solchen Fällen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein. Die Auseinandersetzung kann auch das Verkaufen von Vermögenswerten beinhalten, um die... Mehr erfahren – unterscheiden sich die Anforderungen an die Genauigkeit und rechtliche Belastbarkeit einer Wertermittlung.
Online-Erstbewertung (0 €, grobe Orientierung): Diese meist kostenlosen Tools bieten eine erste, grobe Orientierung. Sie basieren auf allgemeinen Daten und können die spezifischen Merkmale Ihrer Immobilie nicht berücksichtigen, sind aber ideal für einen schnellen, unverbindlichen Eindruck. Makler-Einschätzung (Marktnähe, nicht gerichtsfest): Ein erfahrener Makler liefert eine marktgerechte Einschätzung, die als realistische Grundlage für Verkaufsverhandlungen dient. Diese Bewertung ist sehr praxisnah, wird aber von Gerichten oder Behörden nicht anerkannt.
Sachverständigengutachten (öffentlich bestellt/zertifiziert; gerichtsfest): Für rechtliche Zwecke wie Erbschaft, Scheidung oder zur Vorlage beim Finanzamt ist ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen zwingend erforderlich. Es ist die einzige Form der Wertermittlung, die gerichtsfest ist.
Ihr konkreter Verwendungszweck entscheidet also darüber, welche Tiefe bei der Wertermittlung erforderlich ist. Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage im Hinblick auf einen Verkauf ist eine professionelle Einschätzung der ideale Start. Sie können hier eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern.
Wie hoch sind die Kosten einer Verkehrswertermittlung?
Kostenlose Online-Bewertungen liefern erste Anhaltspunkte. Kurzgutachten kosten meist zwischen 500 und 1.500 Euro. Gerichtsfeste Gutachten liegen häufig zwischen 1.500 und 5.000 Euro oder orientieren sich prozentual am Immobilienwert.
Rechenbeispiel: Vereinfachte Verkehrswertermittlung:
Möchten Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie sich die verschiedenen Faktoren in der Praxis auswirken? Stellen Sie sich vor, Sie möchten den Wert eines Einfamilienhauses (EFH) grob überschlagen, um eine erste Orientierung zu erhalten. Hier ist eine stark vereinfachte Berechnung nach dem Sachwertverfahren:
Bodenwert ermitteln: Ihr Grundstück ist 500 m² groß und der Bodenrichtwert beträgt 400 €/m². Der reine Bodenwert liegt also bei 500 m² × 400 €/m² = 200.000 €.
Gebäudewert berechnen: Die fiktiven Herstellungskosten für einen Neubau gleicher Art lägen bei 450.000 €. Das Haus ist 20 Jahre alt. Bei einer angenommenen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren ergibt sich eine Alterswertminderung von 25 %. Der aktuelle Gebäudewert beträgt somit 450.000 € – 112.500 € (25 %) = 337.500 €.
Vorläufigen Wert zusammenführen: Addiert man Bodenwert und Gebäudewert, erhält man einen vorläufigen Sachwert von 200.000 € + 337.500 € = 537.500 €.
Marktanpassung anwenden: Da die Nachfrage in der Region hoch ist, wird ein Marktanpassungsfaktor von 1,1 angesetzt. Der vorläufige Verkehrswert beträgt demnach 537.500 € × 1,1 = 591.250 €.
Zusatzüberlegung: Vermietet oder leerstehend? Wäre dieses Haus nun langfristig vermietet, könnte sein Wert für einen Eigennutzer sinken, da eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unsicher ist. Für einen Kapitalanleger hingegen ist die Mieteinnahme entscheidend, was den Wert nach dem Ertragswertverfahren bestätigen könnte. Eine leerstehende Immobilie bietet maximale Flexibilität und ist daher für die größte Käufergruppe am attraktivsten.
Wichtiger Hinweis: Dieses Beispiel ist eine starke Vereinfachung und dient nur als Näherung. Der tatsächliche Verkehrswert kann durch viele objektspezifische Merkmale wie den Zustand, die Ausstattung oder rechtliche Gegebenheiten erheblich abweichen. Für eine verbindliche Bewertung ist stets ein professionelles Gutachten erforderlich.