Nachlassplanung

Den privaten Nachlass richtig planen.

Beitrag geprüft durch Erbmanufaktur

Der Großteil der Bevölkerung plant sein Erbe zu spät.

In der Regel planen die meisten Deutschen alles haargenau bis ins kleinste Detail, zumindest wenn es um Aspekte wie Hausbau, Autokauf oder größere Anschaffungen geht. Allerdings denken nur die wenigsten an die meist allergrößte „Transaktion“ in ihrem gesamten Leben nach und sorgen für den Fall der Fälle vor. Die Rede ist vom Vererben – oder für die andere „Seite“ das Erben. In jedem Fall geht es um eine Nachlassplanung.
Wichtigkeit der Nachlassplanung
Werte erhalten durch eine strategische Nachlassplanung mit der ERBMANUFAKTUR

Warum ist eine Nachlassplanung sinnvoll?

Eine gute Nachlassplanung muss erstens dafür Sorge tragen, dass alles Mögliche bedacht und getan wird, um dem Willen des Erblassers gerecht zu werden. Zweitens sollte eine durchaus „strategisch“ ausgerichtete Nachlassplanung helfen, vorhandene Werte sorgsam zu bewahren und zu übertragen.

Werte gehen verloren.

Noch viel zu selten wenden sich betroffene Menschen an einen Berater, und das meist erst, wenn sie wirklich nicht mehr weiter wissen. Oftmals können dann wertvolle Freibeträge oder Steuervorteile nicht mehr fristgerecht genutzt werden. Das freut natürlich den Fiskus. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es nicht nur zu wenige, sondern eben auch zu viele fehlerhafte Testamente gibt. Derzeit verfügt nur jeder 5. Erblasser über ein Testament, wobei rund 90 % der Existierenden mit Fehlern oder Ungenauigkeiten behaftet sind.

Diese Erfahrung müssen wir auch bei der ERBMANUFAKTUR immer wieder machen. Dabei ließen und lassen sich viele Dinge mit einer rechtzeitigen Nachlassplanung entspannter angehen und verbindlich regeln, so dass letztlich alle etwas davon haben und keine Werte verlorengehen. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % Steuern sparen.

Wir beraten Sie bei der Erstellung eines korrekten Testaments und der nachhaltigen Planung Ihres Nachlasses, um Wertverluste und mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Wir erhalten Werte.

Nachlassplanung gemeinsam mit der ERBMANUFAKTUR

Berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie

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Komplexität der Materie

Zu den häufig fehlerhaften bzw. nicht vorhandenen Testamenten kommt die Komplexität der Materie. Schließlich müssen vielfältige Anforderungen und Bestimmungen in Bezug auf das Erbschaftsrecht, das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht, entsprechend der stets aktuellen Gesetzeslage, berücksichtigt werden. Wurden früher meist lediglich ein Sparbuch und ein Haus vererbt, kommen heutzutage Aktien, Immobilien im Ausland oder langfristige Geldanlagen wie Fonds- oder Schiffsbeteiligungen ins Spiel. Die ERBMANUFAKTUR ist insbesondere spezialisiert auf die professionelle Vermarktung von (Nachlass-) Immobilien sowohl im In- als auch Ausland.

Die ERBMANUFAKTUR:
Ihre Anlaufstelle für die Nachlassplanung

Unser Verbund ERBMANUFAKTUR besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren. Wir können Sie mit unserer fächerübergreifenden Kompetenz und Erfahrung ganzheitlich beraten. Sie sparen sich so die einzelnen Gänge zu verschiedenen Beratern.

Zusätzlich können Sie die Erbmanufaktur auch als Ihren "Nachlassverwalter" beauftragen. Kontaktieren Sie uns dazu noch heute.

Jedes Erbe ist individuell, genauso wie der damit verbundene Prozess der Nachlassplanung. Dazu kommen in jedem einzelnen Fall oft noch unzählig viele Gründe, die eine generelle Planung oder das Befolgen allgemeiner Empfehlungen erschweren. Bei der ERBMANUFAKTUR wissen wir darum. Alle offen gebliebenen Fragen beantworten wir Ihnen selbstverständlich jederzeit – kompetent, vertraulich und gern.

Expertise vereint

Wir unterstützen Sie bei der ganzheitlichen Planung für Ihre Ziele und Wünsche.

Aufwand ohne ERBMANUFAKTUR

Sie müssen selbst die beste Entscheidung hinsichtlich Steuer- und Erbrecht treffen und schöpfen Freibeträge ggf. nicht vollumfassend aus. Der Wert Ihrer Immobilie wird nicht korrekt eingeschätzt und Sie laufen Gefahr Ihre Immobilie mit finanziellen Einbußen oder rechtlichen Nachfolgen zu verkaufen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und einhergehende, stundenlange Vorbereitung kann mit Fehlern zu Ihrem Nachteil einhergehen. Und ohne einen Vermittler oder einer professionellen Beratung verschlimmern sich im schlimmsten Fall, die Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft.
Was fällt beim Erben an Steuern an? Welche Freibeträge können Sie geltend machen? Was ist beim Vererben und beim Verkauf von Erbimmobilien steuerlich zu beachten? – Steuer- und Erbrecht sind komplex. Ob Erbschaft- und Schenkungssteuer, Spekulations- oder Grunderwerbsteuer - es gibt viel zu beachten beim Erben und Vererben. Wir beraten Sie zu den Regelungen des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes und zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten auf, je nachdem ob Sie Werte erhalten möchten oder Ihr Erbe profitabel veräußern wollen.
Unser Verbund aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Nachlassplanern bietet fachübergreifende Expertise. Unsere erfahrenen Fachanwälte stehen Ihnen bei Fragen zum Erbrecht, Steuerrecht oder Immobilienrecht zur Seite. Auch bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft können wir Sie vertreten und beraten, und setzen uns für Ihre Interessen ein.
Erben sind häufig überrascht, dass der Verkauf einer geerbten Immobilie sehr viel aufwändiger ist als gedacht. Eine der Hürden für den Verkauf der geerbten Immobilie ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Das Aufsetzen eines Vertrags ist langwieriger als das einfache Unterzeichnen einer Urkunde und erfordert eine intensive Vorbereitung durch den Verkäufer. Der Verbund ERBMANUFAKTUR unterstützt Sie von der Vorbereitung bis zur Ausführung und verhindert mögliche Fehler bei der Vertragsgestaltung.
Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Das äußere Erscheinungsbild, die Lage und die Bausubstanz sind nur einige Aspekte, die den Wert einer Immobilie ausmachen. Je mehr Faktoren Sie in die Bewertung einbeziehen, desto zuverlässiger ist das berechnete Ergebnis. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, Ihre Immobilie optimal zu veräußern. Der Verbund ERBMANUFAKTUR unterstützt Sie dabei, den Verkehrswert Ihrer Erbimmobilie genau zu berechnen, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Guthaben bei der Bank des Erblassers zählen grundsätzlich ebenso zur Erbschaft wie andere Vermögenswerte. Um Zugriff auf das Bankguthaben zu erhalten, müssen Erben zunächst um das Konto wissen und sich bei der Bank legitimieren. Dies ist durch einen Erbschein oder eine Bankvollmacht möglich. Handelt es sich jedoch um ein Gemeinschafts- und kein Einzelkonto haben nicht die Erben sondern womöglich der weitere Inhaber des Gemeinschaftskontos wie der Lebenspartner Anspruch auf das Bankvermögen. Der Verbund ERBMANUFAKTUR berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Bank und Erbschaft.
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