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Erbpachtgrundstück

Zuletzt aktualisiert am: 14. Juli 2021

Als Pächter eines Erbpachtgrundstücks sind Sie nicht als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen. Sie sind lediglich der rechtmäßige Besitzer und erhalten das Recht, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten. Üblicherweise beträgt die Dauer der Erbpacht 99 Jahre.

Weitere Informationen: „Wie erfolgt die Wertermittlung einer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück?“

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte