ERBMANUFAKTUR

NATIONAL GEPRÜFTE EXPERTISE

Claus M. Büttner

  • Finanz- und Erbschaftsplaner, CFEP®
  • Immobilien- & Nachlassexperte

Arnim- M. Nicklas

  • Rechtsanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Mediator

Thorsten Klinkner

  • Rechtsanwalt & Steuerberater
  • Stiftungsexperte

Andreas Falk

  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Mediator

Philipp Pfab

  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (GJI)

Dr. Thomas Thöne

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Notar mit Amtssitz Wiesbaden

Unser Verbund: Fachübergreifende Erfahrung und Kompetenz

FRANKFURT | DÜSSELDORF | BERLIN | MÜNCHEN

Unser Verbund besteht aus fachlich versierten Experten: erfahrene Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, mit angrenzenden Dienstleistern, die sich dem Thema Erben, Vererben, Schenken und Stiften für kleine wie auch große Vermögen ganzheitlich gewidmet haben.

Im Mittelpunkt steht eine ganz persönliche, individuelle und lösungsorientierte Gestaltung nach Ihren Zielen und Wünschen. Durch die fachübergreifende Zusammenarbeit mit angrenzenden Dienstleistern ermöglichen wir Ihnen eine individuelle, ganzheitliche Beratung und Betreuung von A bis Z. Der Verbund ERBMANUFAKTUR berät Sie kompetent und bundesweit. Gerne nennen wir Ihnen Ihren persönlichen Experten in Ihrer Nähe. Wir erhalten Werte.

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KONTAKT

ERBMANUFAKTUR

Expertise vereint

Wir unterstützen Sie bei der ganzheitlichen Planung für Ihre Ziele und Wünsche.

Aufwand ohne ERBMANUFAKTUR

Sie müssen selbst die beste Entscheidung hinsichtlich Steuer- und Erbrecht treffen und schöpfen Freibeträge ggf. nicht vollumfassend aus. Der Wert Ihrer Immobilie wird nicht korrekt eingeschätzt und Sie laufen Gefahr Ihre Immobilie mit finanziellen Einbußen oder rechtlichen Nachfolgen zu verkaufen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und einhergehende, stundenlange Vorbereitung kann mit Fehlern zu Ihrem Nachteil einhergehen. Und ohne einen Vermittler oder einer professionellen Beratung verschlimmern sich im schlimmsten Fall, die Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft.

Steuerberater

Was fällt beim Erben an Steuern an? Welche Freibeträge können Sie geltend machen? Was ist beim Vererben und beim Verkauf von Erbimmobilien steuerlich zu beachten? – Steuer- und Erbrecht sind komplex. Ob Erbschaft- und Schenkungssteuer, Spekulations- oder Grunderwerbsteuer - es gibt viel zu beachten beim Erben und Vererben. Wir beraten Sie zu den Regelungen des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes und zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten auf, je nachdem ob Sie Werte erhalten möchten oder Ihr Erbe profitabel veräußern wollen.

Rechtsanwalt

Unser Verbund aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Nachlassplanern bietet fachübergreifende Expertise. Unsere erfahrenen Fachanwälte stehen Ihnen bei Fragen zum Erbrecht, Steuerrecht oder Immobilienrecht zur Seite. Auch bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft können wir Sie vertreten und beraten, und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Notar

Erben sind häufig überrascht, dass der Verkauf einer geerbten Immobilie sehr viel aufwändiger ist als gedacht. Eine der Hürden für den Verkauf der geerbten Immobilie ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Das Aufsetzen eines Vertrags ist langwieriger als das einfache Unterzeichnen einer Urkunde und erfordert eine intensive Vorbereitung durch den Verkäufer. Der Verbund ERBMANUFAKTUR unterstützt Sie von der Vorbereitung bis zur Ausführung und verhindert mögliche Fehler bei der Vertragsgestaltung.

Gutachter

Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Das äußere Erscheinungsbild, die Lage und die Bausubstanz sind nur einige Aspekte, die den Wert einer Immobilie ausmachen. Je mehr Faktoren Sie in die Bewertung einbeziehen, desto zuverlässiger ist das berechnete Ergebnis. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, Ihre Immobilie optimal zu veräußern. Der Verbund ERBMANUFAKTUR unterstützt Sie dabei, den Verkehrswert Ihrer Erbimmobilie genau zu berechnen, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.

Bank

Guthaben bei der Bank des Erblassers zählen grundsätzlich ebenso zur Erbschaft wie andere Vermögenswerte. Um Zugriff auf das Bankguthaben zu erhalten, müssen Erben zunächst um das Konto wissen und sich bei der Bank legitimieren. Dies ist durch einen Erbschein oder eine Bankvollmacht möglich. Handelt es sich jedoch um ein Gemeinschafts- und kein Einzelkonto haben nicht die Erben sondern womöglich der weitere Inhaber des Gemeinschaftskontos wie der Lebenspartner Anspruch auf das Bankvermögen. Der Verbund ERBMANUFAKTUR berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Bank und Erbschaft.

Veröffentlichungen in den Medien:

13.09.2020 Der Tagesspiegel
Kunst und Komplikationen

22.01.2020 Stuttgarter Zeitung
Das müssen Sie über Erbschaften wissen

26.10.2016 VorsorgeWeitblick
Das Haustier als Erbe – geht das?

01.11.2015 DIE WELT
Was Sie beim Gründen einer Stiftung beachten müssen

09.10.2015 DIE WELT
So enterben Sie Ihren Schwiegersohn richtig

04.10.2015 WELT AM SONNTAG
Die Patchwork-Falle

30.09.2015 Welt.de
Was Sie bei einer Erbschaft niemals übersehen dürfen

27.09.2015 WELT AM SONNTAG
Die Kunst des Vererbens

06.02.2014 Manager Magazin:
Planen oder Pleite!

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