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Vergleichswertverfahren

Zuletzt aktualisiert am: 14. Juli 2021

Ist das Grundstück unbebaut, wird der Verkehrswert nach dem Vergleichswertverfahren bestimmt. Dazu wird auf die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse der Gemeinden Bezug genommen.

Weitere Informationen:

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte