Verkauf und Wert von Erbanteilen – Wir kaufen und vermitteln Erbanteile

Kategorie: Vorsorge
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Sie haben geerbt und möchten das Beste daraus machen. Eine Erbschaft ist wie ein Geschenk. Aber nicht immer ist das erhaltene Geschenk genau das, was man sich im Augenblick wünscht oder was man in der Situation gerade braucht.

Probleme beim Verkauf von Erbteilen

Sie möchten nun vielleicht das Erbe in Geld verwandeln, weil Sie mit dem Geld eigene Pläne haben. Dann werden Sie wahrscheinlich mit zweierlei Aufgaben konfrontiert, die sich im Einzelfall als echtes Problem erweisen können.

Problem #1: Einen Käufer finden

Ist Bargeld vorhanden, haben Sie schnell Liquidität. Bestehen die Nachlasswerte aber in Wertpapieren, Immobilien, Antiquitäten oder Kunstsammlungen, müssen Sie diese Werte irgendwie versilbern. Dafür müssen Sie einen Käufer finden, der bereit ist, Geld dafür zu bezahlen.

Problem #2: Teil einer Erbengemeinschaft

Sind Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft, können Sie nur gemeinschaftlich handeln. Allein entscheiden können Sie so gut wie nichts. Auch wenn Sie Bares vor Ihren Augen sehen, können Sie nicht unbedingt darauf zugreifen, wenn auch nur ein Miterbe seine Zustimmung dazu verweigert.

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In einer Erbengemeinschaft gehört Ihnen der Nachlass nämlich nur „zur gesamten Hand“. Grund ist, dass jeder Erbe die gleichen Rechte hat. Die Konsequenz besteht darin, dass Sie als einzelner Miterbe zwar einen Anteil am Nachlass erhalten, aber nicht das Recht haben, über einzelne Nachlasswerte nach eigenem Ermessen zu verfügen. Alles, was Sie als Miterbe tun oder tun wollen, bedarf der Zustimmung der Miterben.

Erbengemeinschaften erweisen sich damit in der Praxis regelmäßig als sehr schwerfällig. Hinzu kommt, dass Miterben gerne die Verwaltung und die Abwicklung des Nachlasses behindern und im ungünstigsten Fall auf Jahre hinaus blockieren.

Auch wenn Erbengemeinschaften von Gesetzes wegen auf Abwicklung angelegt sind, erweist sich eine solche Auseinandersetzung vor allem bei umfangreichen Nachlässen und schwierigen persönlichen Beziehungen der Miterben untereinander oft als echtes Problem. Sind Sie dann auf schnelle Liquidität angewiesen, brauchen Sie unendlich viel Geduld.

Lösung: Anteile verkaufen!

Eine angemessene Lösung kann darin bestehen, dass Sie Ihren Nachlass oder Ihren Erbanteil am Nachlass einer Erbengemeinschaft verkaufen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Käufer finden, der bereit ist, den Nachlass oder Ihren Erbanteil zu kaufen.

Dazu müssen Sie im Detail wissen, wie der Verkauf von Erbanteilen vonstatten geht und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.


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Wie hoch ist Ihr Erbanteil?

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Das bedeutet, ich kann als Alleinerbe den Nachlass verkaufen?

Sind Sie alleiniger Erbe des Nachlasses, können Sie mit dem Nachlass ganz so verfahren, wie Sie wollen. Sie können den Nachlass in Ihr eigenes Vermögen einverleiben, diesen verpfänden, verschenken oder selbstverständlich auch verkaufen. Als Alleinerbe tun Sie alles, was auch der Erblasser hätte tun können.

Was bedeutet, ich kann als Miterbe in der Erbengemeinschaft meinen Erbanteil verkaufen?

Miterbe in der Erbengemeinschaft werden Sie sozusagen von Natur aus. Es ist nicht Ihre freiwillige Entscheidung. Da es mehrere Erben gibt und jeder Erbe die gleichen Rechte hat, bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Aus dieser Zwangsgemeinschaft können Sie nicht ohne weiteres aussteigen. Möchten Sie die Erbengemeinschaft auflösen, müssen Sie die Auseinandersetzung betreiben. Damit sind in der Lebenspraxis oft erhebliche und für Außenstehende kaum nachvollziehbare Probleme verbunden.

Es soll Erbengemeinschaften geben, die Jahre brauchen, um den Nachlass einvernehmlich abzuwickeln. Im ungünstigsten Fällen müssen bewegliche Nachlasswerte durch Pfandverkauf und Immobilien durch eine Teilungsversteigerung verwertet werden. In diesen Fällen kann es eine Perspektive darstellen, wenn Sie Ihren Erbanteil an der Erbengemeinschaft verkaufen und damit aus der Erbengemeinschaft ausscheiden.