Stiftungsplanung

Lebenswerk im Kreise der Familie mittels Familienstiftung dauerhaft erhalten oder gemeinnützig Stiften.

Beitrag geprüft durch Erbmanufaktur

Stiftung.

Bei den meisten Deutschen „stiftet“ das Thema Stiftungen wohl immer noch eher für Unruhe. Es sorgt für offene Fragen, festgefügte Meinungen und zahlreiche Vorurteile. Letztere münden nicht selten sogar in Vorverurteilungen. Denn wie häufig stößt man unter Kollegen, im Freundes- oder Bekanntenkreis auf die feste Überzeugung, Stiftungen seien lediglich etwas für abgehobene Neu- und Superreiche, spleenige Mäzene oder dubiose Steuerflüchtige.

Die Einen (Kritiker) vermuten dahinter die Absicht, möglicherweise einfach nur Schwarzgelder zu legitimieren. Die Anderen (Befürworter) schieben aber dann doch eher die hehren Absichten der Stifter in den Vordergrund.

Stiftungsplanung gemeinsam mit der ERBMANUFAKTUR!

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Stiftungsplanung: Ein Thema, das polarisiert, weil kaum einer viel darüber weiß.

Das Thema Stiftung, und damit verbunden die Stiftungsplanung, polarisiert hierzulande die Bevölkerung und oftmals sogar Menschen, die es betrifft. Die ERBMANUFAKTUR möchte auch deshalb an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um sachliche Informationen zu geben, interessante Details aufzuzeigen und in diesem Sinne wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten.

Denn Stiften kann eine gute Sache sein, vor allem, wenn sie professionell gemacht und geplant wird. Und, nicht zu vergessen und nicht zu übersehen: Stiften hat viel Tradition … und noch vielmehr Zukunft.

Stiften liegt im Trend.

Wurden noch vor einiger Zeit in der Bundesrepublik Deutschland etwa dreihundert Stiftungen pro Jahr gegründet, gab es laut Bundesverband deutscher Stiftungen allein im Jahr 2021 beachtliche 863 Neugründungen. Insgesamt sind hierzulande nun 24.650 sogenannte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts verzeichnet – die meisten, runde 90% davon gemeinnützig. Man schätzt, dass in Deutschland etwa sieben bis zehn Prozent aller Stiftungen Familienstiftungen sind. Ihre Zahl dürfte unter 2.000 liegen – ein Schattendasein, obwohl Familienstiftungen bzw. Privatstiftungen interessante Steuer- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Unser Stiftungsexperte legt hierauf seinen Fokus- 70 erfolgreiche Stiftungsprojekte sprechen für sich. Sprechen Sie uns gerne auf die meist unbekannten Vorteile der Privat- bzw. Familienstiftung an! Mit der enormen Vermögensmasse, die in den kommenden Jahren von Generation zu Generation übertragen und vererbt werden soll, wird vermutlich auch die Idee der Stiftungsgründung zusätzlichen Auftrieb und die Stiftungsplanung eine verstärkte Nachfrage verzeichnen können.

Stiften liegt im Trend.

Über 70 erfolgreiche Stiftungsprojekte.
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Stiften kann prinzipiell jeder.

So unterschiedlich wie die Menschen sind, so variantenreich sind nämlich auch ihre Motive, eine Stiftung zu planen, zu gründen und zu verwalten. Viele Stifter möchten natürlich „ihre“ Stiftung auch maßgeblich prägen. Dabei hilft eine grundlegende, entsprechende Struktur, die wenn sie konsequent durchgesetzt wird, für eine unverwechselbare Kultur innerhalb der Stiftung und für eine nachhaltige Außendarstellung sorgen kann. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine institutionelle Stiftung handeln sollte. Die Motive sind allerdings sowohl bei Institutionen, Unternehmen als auch Privatpersonen mannigfaltig.

Beispiele:

  • Vermögenssicherung (auch teilweise) und Vermögensübertragung
    Siehe auch: Nachlassplanung
  • Perspektivsicherheit für Unternehmen und Institutionen
  • Personenbezogene Förderungsabsichten (Begabten- und Talenteförderung)
  • Soziale, ethische oder individuelle Überzeugungen und Vorgaben
  • Persönliche Dankbarkeit, Interessen oder generöses Mäzenatentum
  • Materielle Absicherung von Familien(-angehörigen) oder ehemaligen Mitarbeitern
  • Steuerliche Aspekte und Schenkungsoptionen
  • Mittelbeschaffung und Sponsoring (so genanntes „Fundraising“)

Diese Gründe und Motive können natürlich von Stiftung zu Stiftung sowohl variieren als auch beliebig kombiniert vertreten sein. Zudem sind sie nur beispielhaft aufgeführt und könnten ganz sicher noch ergänzt werden.

Stiften will geplant sein.

Der Entschluss, eine Stiftung zu gründen, sollte grundsätzlich mit einem längeren Zeithorizont verknüpft sein. Dies gilt sowohl für den durchaus langwierigen Prozess der Planung selbst wie auch für das möglichst langfristige Fortbestehen der Stiftung über Generationen hinweg. Insbesondere bestimmte Gewerbeimmobilien können sich hervorragend für so ein Vorhaben eignen. Ausgehend von der Tatsache, dass der Stifter in jeglicher Hinsicht die zentrale Figur des Stiftungsgedankens ist, steht er auch in vielerlei anderen Aspekten im Vordergrund. Hier kann nur eine ganzheitliche Betrachtung nutzen, die alle wichtigen Bedingungen und Anforderungen im Rahmen einer Stiftungsgründung kennt und berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise vielfältige Fragen, die in nahezu allen Fällen auch immer Bereiche, Richtlinien oder Gesetze aus dem Erbschaftsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht tangieren und diese grundlegend in all ihrer Komplexität einbeziehen müssen. Dafür empfiehlt es sich aus Sicht der ERBMANUFAKTUR, stets bedarfs- und lösungsorientiert mit Notaren, Steuerberatern oder anderen Experten zu kooperieren und gemeinsam die Vorgaben im Sinne des Stifters schrittweise umzusetzen.

Denn die, auch als Stifterwille bezeichneten, Vorgaben bilden schließlich die Basis für die Stiftungsausrichtung, ihre Struktur sowie ihre Geschäftstätigkeit und -fähigkeit. Ausdruck des Stifterwillens wiederum ist der Stiftungszweck, der sich dann erneut auf Satzung und andere Aspekte auswirken kann. Das bedeutet, die Perspektive jeder Stiftung kann im Prinzip nur oder bereits – je nach Betrachtungsweise – durch eine professionelle Stiftungsplanung gewährleistet werden.

Expertise vereint

Wir unterstützen Sie bei der ganzheitlichen Planung für Ihre Ziele und Wünsche.

Aufwand ohne ERBMANUFAKTUR

Sie müssen selbst die beste Entscheidung hinsichtlich Steuer- und Erbrecht treffen und schöpfen Freibeträge ggf. nicht vollumfassend aus. Der Wert Ihrer Immobilie wird nicht korrekt eingeschätzt und Sie laufen Gefahr Ihre Immobilie mit finanziellen Einbußen oder rechtlichen Nachfolgen zu verkaufen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und einhergehende, stundenlange Vorbereitung kann mit Fehlern zu Ihrem Nachteil einhergehen. Und ohne einen Vermittler oder einer professionellen Beratung verschlimmern sich im schlimmsten Fall, die Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft.
Was fällt beim Erben an Steuern an? Welche Freibeträge können Sie geltend machen? Was ist beim Vererben und beim Verkauf von Erbimmobilien steuerlich zu beachten? – Steuer- und Erbrecht sind komplex. Ob Erbschaft- und Schenkungssteuer, Spekulations- oder Grunderwerbsteuer - es gibt viel zu beachten beim Erben und Vererben. Wir beraten Sie zu den Regelungen des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes und zeigen Ihnen die besten Möglichkeiten auf, je nachdem ob Sie Werte erhalten möchten oder Ihr Erbe profitabel veräußern wollen.
Unser Verbund aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Nachlassplanern bietet fachübergreifende Expertise. Unsere erfahrenen Fachanwälte stehen Ihnen bei Fragen zum Erbrecht, Steuerrecht oder Immobilienrecht zur Seite. Auch bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft können wir Sie vertreten und beraten, und setzen uns für Ihre Interessen ein.
Erben sind häufig überrascht, dass der Verkauf einer geerbten Immobilie sehr viel aufwändiger ist als gedacht. Eine der Hürden für den Verkauf der geerbten Immobilie ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Das Aufsetzen eines Vertrags ist langwieriger als das einfache Unterzeichnen einer Urkunde und erfordert eine intensive Vorbereitung durch den Verkäufer. Der Verbund ERBMANUFAKTUR unterstützt Sie von der Vorbereitung bis zur Ausführung und verhindert mögliche Fehler bei der Vertragsgestaltung.
Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Das äußere Erscheinungsbild, die Lage und die Bausubstanz sind nur einige Aspekte, die den Wert einer Immobilie ausmachen. Je mehr Faktoren Sie in die Bewertung einbeziehen, desto zuverlässiger ist das berechnete Ergebnis. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, Ihre Immobilie optimal zu veräußern. Der Verbund ERBMANUFAKTUR unterstützt Sie dabei, den Verkehrswert Ihrer Erbimmobilie genau zu berechnen, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Guthaben bei der Bank des Erblassers zählen grundsätzlich ebenso zur Erbschaft wie andere Vermögenswerte. Um Zugriff auf das Bankguthaben zu erhalten, müssen Erben zunächst um das Konto wissen und sich bei der Bank legitimieren. Dies ist durch einen Erbschein oder eine Bankvollmacht möglich. Handelt es sich jedoch um ein Gemeinschafts- und kein Einzelkonto haben nicht die Erben sondern womöglich der weitere Inhaber des Gemeinschaftskontos wie der Lebenspartner Anspruch auf das Bankvermögen. Der Verbund ERBMANUFAKTUR berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Bank und Erbschaft.

Allein der gute Wille reicht nicht.

Stiftungen brauchen ein Vermögen – so einfach ist das. Dabei geht es hier gar nicht mal gleich um überdimensionierte Summen, aber der Unterhalt, vor allem auch die mit dem Stiftungszweck verfolgten Leistungen und Angebote sowie etliche andere Dinge verursachen einfach Kosten. Die entsprechenden Beträge müssen folglich kontinuierlich aus dem Stiftungskapital – oder vielmehr aus den Erträgen (oder Spenden) – generiert werden. Denn nur so lässt sich ihr dauerhafter Bestand gewährleisten. 

Die Zukunftsfähigkeit einer Stiftung bemisst sich zu einem gewissen Grade also erst einmal an ihrer Finanzierbarkeit oder ihrer finanziellen Ausstattung und der damit erreichbaren Ertragsstärke. Hierbei wird genauso wie beim Führen einer Stiftung – auch und gerade unter der Maßgabe der Gemeinnützigkeit ein hohes Maß an Sorgfalt und Planung verlangt. Nur so kann letztlich sichergestellt werden, beispielsweise von steuerrechtlichen Regelungen und Vorzügen umfassend zu profitieren.

Beispiele:

  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Körperschaft-und Gewerbesteuer
  • Vermögensteuer

Dazu kommt noch die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zuwendungen, beziehungsweise ebenso von der Erstausstattung der Stiftung – entsprechend den jeweils gültigen Gesetzen. All diese Aspekte gehören zu den grundsätzlichen Überlegungen, auf denen jede Stiftungsplanung aufbauen sollte. Bei der ERBMANUFAKTUR gehen wir dabei konsequent prozessorientiert vor und begleiten Stifter (und vor allem diejenigen, die es werden wollen) gern von Anfang an.

Denn unsere Erfahrungen im Alltag zeigen uns immer wieder, stiften will eben doch gelernt und geplant sein. Schließlich soll am Ende nicht nur „Irgendetwas“ herauskommen, sondern der Wille des Stifters (und damit häufig auch sein Lebenswerk) sollen adäquat und nachhaltig umgesetzt werden. Dabei stehen wir Ihnen gern mit Herz und Verstand sowie professionell und tatkräftig zur Seite.

Fazit:

Jede Stiftungsplanung stiftet Sinn, sei es für die eigene Familie mittels Privat-/ Familienstiftung oder im gemeinnützigem Bereich mittels gemeinnütziger Stiftung- und dies meist dauerhaft und für Generationen. Die Stiftungsplanung kann Ihnen eine wertvolle Hilfestellung geben, genauso wie eine sensible Beratung mit Herz und Verstand, schließlich geht es um Ihre ganz persönlichen Belange und Werte, die es zu erhalten gilt. Bei der ERBMANUFAKTUR mit Ihren Verbundpartnern kümmern wir uns vor allem darum.

Gerne beraten wir Sie umfassend zu Steuervorteilen einer Stiftung in einem Gespräch!

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