Stiften will geplant sein.
Der Entschluss, eine Stiftung zu gründen, sollte grundsätzlich mit einem längeren Zeithorizont verknüpft sein. Dies gilt sowohl für den durchaus langwierigen Prozess der Planung selbst wie auch für das möglichst langfristige Fortbestehen der Stiftung über Generationen hinweg. Insbesondere bestimmte Gewerbeimmobilien können sich hervorragend für so ein Vorhaben eignen. Ausgehend von der Tatsache, dass der Stifter in jeglicher Hinsicht die zentrale Figur des Stiftungsgedankens ist, steht er auch in vielerlei anderen Aspekten im Vordergrund. Hier kann nur eine ganzheitliche Betrachtung nutzen, die alle wichtigen Bedingungen und Anforderungen im Rahmen einer Stiftungsgründung kennt und berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise vielfältige Fragen, die in nahezu allen Fällen auch immer Bereiche, Richtlinien oder Gesetze aus dem Erbschaftsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht tangieren und diese grundlegend in all ihrer Komplexität einbeziehen müssen. Dafür empfiehlt es sich aus Sicht der ERBMANUFAKTUR, stets bedarfs- und lösungsorientiert mit Notaren, Steuerberatern oder anderen Experten zu kooperieren und gemeinsam die Vorgaben im Sinne des Stifters schrittweise umzusetzen.
Denn die, auch als Stifterwille bezeichneten, Vorgaben bilden schließlich die Basis für die Stiftungsausrichtung, ihre Struktur sowie ihre Geschäftstätigkeit und -fähigkeit. Ausdruck des Stifterwillens wiederum ist der Stiftungszweck, der sich dann erneut auf Satzung und andere Aspekte auswirken kann. Das bedeutet, die Perspektive jeder Stiftung kann im Prinzip nur oder bereits – je nach Betrachtungsweise – durch eine professionelle Stiftungsplanung gewährleistet werden.