Sofern Sie die Immobilie verkaufen, profitieren Sie als Ehepartner von einem Freibetrag von 500.000 € und als Kind von 400.000 €. Erst ein darüberliegender Verkaufserlös ist erbschaftsteuerpflichtig.
Befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft, dann müssen alle Miterben zuerst ihre Zustimmung erklären. Idealerweise verkaufen Sie die Immobilie freihändig auf dem freien Markt. Nur dann dürfen Sie den bestmöglichen Verkaufserlös erwarten.
Achtung: Verkaufen Sie beispielsweise ein Mietshaus, das der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod gekauft hatte, unterliegt der erzielte Gewinn der Spekulationssteuer.
Welchen Verkaufswert Ihre Immobilie erzielen kann, erhalten Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Verkehrswertrechner. Auch wenn Sie sich derzeit noch unsicher sind, ob Sie verkaufen wollen, erhalten Sie durch die wohnortgenaue Wert-Einschätzung, garantiert wichtige Erkenntnisse.