Teilungserklärung: Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umwandeln (2026)?

Kategorie: Immobilie
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Sie haben ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus geerbt und möchten daraus einzelne Eigentumswohnungen machen, um diese separat zu verkaufen? Das Vorhaben, ein Mehrfamilienhaus aufteilen zu lassen, mag vielversprechend klingen. Doch bevor Sie den ersten Schritt zur Umwandlung in Wohnungseigentum und der Teilung nach WEG gehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen – und insbesondere auf die sogenannte Teilungserklärung.

Eine Teilungserklärung ist das zentrale rechtliche Instrument, das es Ihnen überhaupt erst ermöglicht, das Haus in selbstständige Einheiten wie Eigentumswohnungen oder Teileigentum umzuwandeln. Diese regelt im Detail die Aufteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und definiert die Rechte und Pflichten aller künftigen Eigentümer.

Der gesamte Prozess folgt einer klaren Abfolge, von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur finalen Eintragung im Grundbuch. Lesen Sie hier die detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Wichtig zu wissen: Die reine Absicht genügt nicht, denn in bestimmten Regionen – etwa in großen Städten (z. B. Berlin, Hamburg, München) – bestehen aufgrund des seit 2021 geltenden §250 BauGB (Baulandmobilisierungsgesetz)[1] zeitlich befristete Umwandlungsverbote. Diese gesetzlichen Beschränkungen zielen darauf ab, die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen zum Schutz der Mieter einzuschränken, und gelten je nach Gemeinde unterschiedlich streng. Die Regelungen sind zunächst bis Ende 2025 befristet [1].

Bevor Sie also mit der Planung beginnen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Objekt tatsächlich umwandelbar ist oder Einschränkungen bestehen.

Was ist die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude rechtlich in Sondereigentum (z. B. Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufteilt.

Die Teilungserklärung enthält also detaillierte Informationen zu allen Einheiten des Hauses: von Größe und Lage über die genaue Beschreibung bis hin zur Regelung, wie Gemeinschaftsflächen wie Flure, Gärten oder Parkplätze verwaltet und genutzt werden sollen. Sie ist somit der Schlüssel, um Ihr Haus in rechtlich eigenständige Einzelobjekte zu transformieren.

Detaillierte Erklärung der Teilungserklärung

Zunächst fragen Sie sich vielleicht: Was steht denn genau in so einer Teilungserklärung? Bildlich gesprochen fungiert sie wie ein Bauplan oder Rezept für Ihr Haus. Hier wird exakt zugeordnet, welcher Bereich zu welcher Wohnung bzw. zu welchem Teileigentum gehört und welche Flächen weiterhin von allen gemeinsam genutzt werden (Gemeinschaftseigentum).

Das deutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[2] unterscheidet dabei zwischen Sondereigentum (§ 5 WEG)[3], das etwa einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten zugeordnet ist, und dem Gemeinschaftseigentum[4], das alle betrifft – wie Fassaden, Dach oder das Grundstück selbst.

In der Teilungserklärung sind also die Spielregeln festgelegt, die den Rahmen vorgeben, wie das Eigentum an der Immobilie unter den einzelnen Eigentümern aufgeteilt wird und welche Rechte und Pflichten sie haben.

Bedenken Sie: Spätere Änderungen an der Aufteilung oder den Nutzungsregeln benötigen stets die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und eine erneute notarielle Beurkundung.

Detaillierte Erklärung der Teilungserklärung

Hier sind die wichtigsten Elemente, die in einer Teilungserklärung enthalten sein sollten:

1. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Dieses Dokument bescheinigt die Abgeschlossenheit einer Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes. Das bedeutet, dass jede Wohnung bzw. Gewerbeeinheit alle notwendigen Einrichtungen wie Küche, Bad und einen eigenen Zugang besitzt, um als separate Einheit zu funktionieren. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung schafft Klarheit über die rechtliche und räumliche Situation und dient als Grundlage für weitere rechtliche und administrative Prozesse.

Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das von einer zuständigen Behörde oder einem Sachverständigen ausgestellt wird.

2. Der Aufteilungsplan

Ein Aufteilungsplan ist ein essenzielles Dokument, besonders wenn Sie als Erbe Immobilienbesitz, wie etwa Wohnungseigentum, antreten. Dieser Plan klärt, welcher Teil des Erbes als gemeinschaftliches Eigentum (etwa das Gebäude und das dazugehörige Grundstück) und welcher als Sondereigentum (wie einzelne Wohnungen oder Büros im Gebäude) zu betrachten ist.

Damit bietet ein Aufteilungsplan detaillierte Informationen über die räumliche Abgrenzung der jeweiligen Einheiten, inklusive Grundrisse und andere wesentliche Details. Dies klärt unter anderem die Frage, ob ein Balkon oder eine Terrasse speziell einer Wohnung zugeordnet ist. Das ist wichtig, um auch spätere Streitigkeiten über Keller, Garagen oder Sondernutzungsrechte zu vermeiden.

3. Die Gemeinschaftsordnung

Eine Gemeinschaftsordnung bei Immobilien bezieht sich auf die rechtlichen und organisatorischen Regelungen, die das Zusammenleben und die Verwaltung einer Immobilie regeln, die von mehreren Parteien gemeinsam genutzt wird.

Typischerweise kommt eine Gemeinschaftsordnung bei Eigentumswohnungen, Wohnanlagen oder anderen Wohnformen zum Einsatz, bei denen mehrere Eigentümer oder Bewohner beteiligt sind. Die Gemeinschaftsordnung legt die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der einzelnen Parteien fest und regelt die Nutzung gemeinschaftlicher Räume und Einrichtungen wie beispielsweise Gemeinschaftsgärten, Parkplätze, Schwimmbäder oder Waschräume.

Sie kann auch Vorschriften enthalten, die das äußere Erscheinungsbild der Immobilie betreffen, wie zum Beispiel die Farbe der Fassade oder die Gestaltung des Gemeinschaftsbereichs. Die Gemeinschaftsordnung regelt schließlich das Miteinander im Haus:

  • Nutzerregeln
  • Kostenverteilung
  • Rechte und Pflichten im Alltag

Gerade für Altbauten oder Erbengemeinschaften empfiehlt es sich, hier klare und individuelle Bestimmungen aufzunehmen.

Wichtig ist: Für vermietete Wohnungen gelten beim Einzelverkauf nach Umwandlung gesonderte Vorschriften. Der Gesetzgeber hat Mieter besonders geschützt, ob durch Vorkaufsrecht oder verlängerte Kündigungssperrfristen – informieren Sie sich deshalb frühzeitig, was dies für Ihre Pläne bedeutet (vgl. Mieterschutz in: §577, §577a BGB).