Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
In Deutschland versterben jedes Jahr etwa 860.000 Menschen. Der Wert der Nachlässe steigt stetig an, vor allem, weil bei 55 % der Erbschaften Immobilien enthalten sind. In 55 % der Fälle wird Bargeld vererbt, häufig auch Möbel, Autos, Schmuck oder KunstgegenständeKunstgegenstände nehmen einen besondere Stellung beim Nachlass ein. Zwar sind sie erbschaftsteuerpflichtig, jedoch ist die Steuer begünstigt. Mehr erfahren. Die Mehrzahl der Erbschaftssteuerfälle bleibt steuerfrei.
Immerhin gab es im Jahr 2010 140.000 steuerpflichtige Erbschaftssteuerfälle. Sie erbrachten ein Erbschaftssteueraufkommen von ca. 4 Milliarden EUR. Nach der Erbschaftssteuerstatistik wurden 2010 15,9 Milliarden EUR steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen von 14,6 Milliarden EUR registriert. Der durchschnittliche Steuersatz betrug 15 % und verteilte sich mit 21 % auf Erbschaften und 8 % auf Schenkungen. 600 Erben erbten mehr als 5.000.000 EUR und entrichteten ca. 25 % des gesamten Erbschaftssteueraufkommens.
Inhaltsverzeichnis
Es erben nicht nur die Reichen
So viel Vermögen schafft Begehrlichkeiten, sowohl beim Fiskus als auch bei potentiellen Erben. Dementsprechend erwartet jeder vierte Nachlassempfänger Konflikte. Immerhin haben laut einer Postbank-Studie 18 % aller Deutschen über 16 Jahre ein TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... Mehr erfahren errichtet. Angesichts all dieser Zahlen ist es ein immer noch weit verbreiteter Irrtum, dass „beim Erben nur die Reichen betroffen seien“. Dabei geht es nicht allein darum, einen Nachlass möglichst steuerfrei weiterzureichen. Genauso wichtig ist, den Nachlass so zu vererben, dass er dem erwünschten Erben zugutekommt und mehrere Erben auch künftig einträchtig miteinander auskommen.
Ein NachlassplanerEin Nachlassplaner hilft beim Gestalten und Verfassen eines Testaments oder Erbvertrags und kann somit für Entlastung sorgen. Mehr erfahren kann eine lohnende Investition sein
Wer Vermögenswerte besitzt, kann die Erbfolge dem Gesetz überlassen oder aber ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen und die Erbfolge in seinem Sinne und vor allem auf einvernehmlichem und den Familienfrieden erhaltendem Wege regeln.
Um sich in der Vielfalt der Möglichkeiten und der gesetzlichen Vorgaben zurechtzufinden, bietet sich an, einen Nachlassplaner einzubeziehen und sich professionell beraten zu lassen. Eine solche Investition lohnt sich umso mehr, als damit vielleicht vermieden wird, dass sich spätere Erben untereinander zerstreiten und das Erbe gefährden und gar ruinieren.
Ein Testament ist eine echte Vermögensversicherung
Testament und ErbvertragDer Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) dient dazu, den Nachlass zu regeln. Genau wie das Testament gehört er zu den letztwilligen Verfügungen. Im Gegensatz zum Testament bindet der Erbvertrag alle Vertragsparteien und kann nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss auf diese Möglichkeit geeinigt haben und die notwendigen Vorkehrungen hierfür getroffen haben. Wird nach Aufsetzen des Erbvertrags ein abweichendes Testament aufgesetzt, dessen Inhalt von demjenigen des Erbvertrags abweicht, greift der Erbvertrag. Ein im Testament bedachter Erbe hat keine rechtliche Handhabe, beim Erbvertrag jedoch ist seine Position gesichert. Ein... sollten mit einer zielgerichteten Nachlassplanung einhergehen. Nachlassplanung ist Zukunftsvorsorge. Natürlich beschäftigt sich niemand gerne mit dem eigenen Ableben. Aber der eigene Tod gehört nun einmal zum Leben dazu und begründet Verantwortung gegenüber sich selbst und den Angehörigen. Nur wer den Nachlass gut plant, vermeidet unliebsame Fehler und sichert den Familienfrieden und den Substanzerhalt. Hilfreich ist, auf die Erfahrungen und Kompetenz eines Nachlassplaners zurückzugreifen und mögliche Risiken von vornherein zu vermeiden oder zu minimieren.
Das Gesetz bietet ein breites Instrumentarium zur Nachlassplanung: Ein Testament bestimmt den Wunscherben, gewährleistet, dass das Einfamilienwohnhäuschen im Familienbesitz bleibt, ein Familienunternehmen nicht zwangsverkauft werden muss und Neid und Missgunst unter den in Betracht kommenden Erben gar nicht erst entstehen können.
Oft streiten sich die in einer Erbengemeinschaft zwangsvereinten gesetzlichen Erben jahrelang über das Schicksal von Vermögenswerten und riskieren lieber Verfall und Stillstand. Vor allem kann der länger lebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt werden und seine Lebensstellung bewahren. Ehepartner wählen auch oft das gemeinschaftliche Testament.
Im Hinblick auf die Gestaltung eines Testaments bedeutet Nachlassplanung aber auch, dass Testamente regelmäßig auf die aktuellen Lebensverhältnisse abgestimmt werden müssen. Zwar erlischt das Erbrecht des Ehepartners mit der Scheidung, kann aber, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, dazu führen, dass der Ex-Partner im Erbfall über sein Sorgerecht dennoch auf die Nachlasswerte zugreifen kann. Besondere Achtsamkeit ist bei Patchwork-Familien angesagt, bei denen die gesetzliche ErbfolgeDie gesetzliche Erbfolge hat eine bestimmte Reihenfolge und Ordnungen, die man bei Fragen rund um das Vererben beachten sollte. Mehr erfahren oder ein an den früheren Verhältnissen ausgerichtetes Testament zu großen Ungerechtigkeiten führen kann.
Wenn Sie aktuell eine Immobilie verkaufen wollen oder müssen, ist es vorab wichtig den richtigen und realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Denn: Setzen Sie diesen zu hoch an, wird die Immobilie zum Ladenhüter - verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie Geld.
Was ist der beste Verkaufspreis?
Schnelle Antwort liefert jetzt kostenlos und unverbindlich die Gutachterdatenbank mit wohnortgenauer Wert-Einschätzung:
Auch wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie verkaufen wollen, erhalten Sie jetzt hier garantiert wichtige Erkenntnisse.
Komplexere Vermögensverhältnisse lassen sich erbvertraglich regeln
Alternativ zum Testament bietet sich der Weg über den Erbvertrag an. Er steht vornehmlich auch unverheirateten Paaren offen und ist für Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen zweckmäßig. Ungeachtet bestehender Pflichtteilsansprüche kann ein Vermächtnis entstehende Ungerechtigkeiten wieder ausgleichen.
Vorweggenommene Erbfolge spart Steuern
Besonders sinnvoll ist die vorweggenommene Erbfolge. Schließlich gesteht das Gesetz dem potentiellen ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... zu, alle zehn Jahre Vermögenswerte unter Ausnutzung persönlicher Steuerfreibeträge steuerfrei auf die Erben zu übertragen und über zusätzliche Vereinbarungen wie Wohnrecht beim Familienwohnhaus und Nießbrauchrecht bei vermieteten Immobilien dennoch Nutznießer des Vermögenswertes zu bleiben.
Vorsicht bei Vermögenswerten im Ausland
Problematisch können Erbfälle mit Auslandsberührung sein. Hat der Erblasser eine Immobilie im Ausland, gilt ausländisches Recht. Danach erbt nicht unbedingt der testamentarisch bedachte Erbe, sondern derjenige, der nach ausländischem Recht Erbe ist.
Auch die eigene Vorsorge gehört zur Nachlassplanung
Auch die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bieten Möglichkeiten, Zukunftsvorsorge zu betreiben und Regelungen zu treffen, die vorwiegend im eigenen Interesse liegen, aber auch den Angehörigen und möglichen Erben das Instrumentarium an die Hand geben, mit unliebsamen Situationen umzugehen.
Zur Nachlassplanung gehören auch:
- Bestimmung eines eventuellen Testamentsvollstreckers
- Hinterlegung des Testaments beim Deutschen Testamentsregister der Notarkammer
- Bankenvollmacht
- Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsunternehmen
- Gestaltung der Todesanzeige in der Zeitung
- Gestaltung der Beerdigung (Feuerbestattung, kirchliche Begleitung)
- Informationen über Lebensversicherungen, Sterbeversicherung, Bankkonten (Ausland), Vermögenswerte, Unternehmensbeteiligung, Bankschließfach, Immobilieneigentum, Verbindlichkeiten.