Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
„Niemand erlöst mich von lebenserhaltenden Schläuchen und Geräten. Das hätte ich nicht gewollt!“
Es ist eine wahrhaft schwierige Vorstellung. Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Aber der Tod gehört zum Leben dazu. Jeder muss sich dieser Aufgabe der Schöpfung irgendwann stellen. Dies ist die eine Seite. Die andere Seite ist die, dass man sich wünscht, wenn es denn sein muss, diese Welt friedfertig, schmerzfrei und ohne Qual zu verlassen.
Für viele Menschen ist es eine Horrorvorstellung, dass man vielleicht renditeorientierten Ärzten und ihrer Apparatemedizin hilflos ausgeliefert ist. Sicher, die Medizin ist hilfreich und gut. Aber auch nur soweit, als sie hilft, das Leben zu verlängern, solange es einen Sinn hat. Ist hingegen absehbar, dass der Tod bevorsteht, können medizinische Hilfsleistungen in Quälerei ausarten und den Leidensweg des Patienten unnötigerweise verlängern und erschweren.
Die menschliche Würde gilt auch in der Medizin
Die moderne Medizin kann vieles leisten. Manchmal leistet sie aber zu viel. Leben erhalten um jeden Preis, ist nicht immer im Sinne des Patienten. Es ist auch eine Frage der Würde des Menschen. Wenn man sich vorstellt, auf einer Intensivstation zu liegen, mit einer Vielzahl von lebenserhaltenden Schläuchen und Geräten verbunden zu sein und künstlich ernährt und beatmet zu werden, ist dies schon ziemlich abschreckend. Noch schlimmer wird die Vorstellung, wenn man vielleicht mehr oder weniger bei Bewusstsein ist, sich aber dennoch nicht mehr bemerkbar machen kann und Schmerzen hat und vielleicht immer wieder aufs Neue wiederbelebt wird.
Auch der Tod kann Hoffnung sein
In einem solchen Stadium spürt der Mensch oft, dass der Tod bevorsteht. Wer dann den Wunsch hat, tatsächlich zu sterben, kann es nicht, weil Ärzte und Geräte oder die Angehörigen ihn daran hindern. Wahrscheinlich ist es so, dass die Evolution auch für diesen Fall vorgesorgt hat und dem Menschen die Angst vor dem bevorstehenden Tod nimmt und ihm die Hoffnung gibt, dass der Tod nicht nur Erlösung, sondern vielleicht auch Zukunft bedeutet. Wer dann nicht tun oder lassen darf, was er gerne möchte, ist in einer schwierigen Situation.
Sie können diese Problematik für sich selbst lösen. Verfassen Sie eine Patientenverfügung!
Aller Anfang ist schwer
Gehen Sie davon aus, dass Sie sich wohler und sicherer fühlen werden, wenn Sie sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben. Aller Anfang ist schwierig. Es ist zugegebenermaßen problematisch, sich allein schon mit dem Text einer PatientenverfügungMit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, falls Sie selbst aus physischen oder psychischen Gründen Ihren Willen nicht mehr äußern können. Mehr erfahren zu befassen.
Wenn in der Prämisse darauf hingewiesen wird, dass man sich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befindet oder man sich mit dem Begriff der passiven Sterbehilfe auseinandersetzen muss oder die Frage der Organspende zur Debatte steht, ist man gerne versucht, solche Gedanken von sich zuschieben. Nur: dies ist keine Lösung!
Stellen Sie sich der Aufgabe des Lebens
Beschäftigen Sie sich mit der Situation. Nur wenn Sie Details kennen, können Sie einschätzen, was im schlimmsten Fall auf Sie zukommen kann. Vielleicht haben Sie auch Glück und schlafen am Fernseher friedlich für immer ein. Vielleicht haben Sie auch weniger Glück und finden sich auf der Intensivstation eines Krankenhauses wieder. Natürlich brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Sie auf der Grundlage einer Patientenverfügung kurzfristig abgewickelt werden.
Ihre Patientenverfügung greift nur, wenn die dafür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind eng gefasst. Wenn von einer Gehirnschädigung die Rede ist, sind nur Fälle erfasst, die mit einem vollständigen Ausfall der Großhirnfunktion einhergehen. Diese Patienten sind zu bewusstem Denken unfähig, können keine gezielten Bewegungen vornehmen, können keinen Kontakt mit anderen Menschen aufnehmen und existieren nur noch, weil ihre Organe ihren Dienst tun.
Wichtig ist, dass eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung gewährleistet bleibt und im Wege einer künstlichen Flüssigkeitszufuhr ein eventuelles Durstgefühl beispielsweise durch das Anfeuchten der Atemluft oder durch fachgerechte Mundpflege gelindert werden kann.
Aktive Sterbehilfe ist verboten
Auch darf Ihr behandelnder Arzt keine aktive Sterbehilfe leisten. Er darf Sie also nicht gezielt ins Jenseits befördern. Allenfalls eine passive Sterbehilfe ist erlaubt. Damit wird das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen bezeichnet, wenn sich abzeichnet, dass sich der Tod einstellen wird.
Geht es um die künstliche Beatmung, gilt einschränkend, dass diese nur eingestellt wird, wenn zugleich Medikamente zur Linderung der Luftnot verabreicht werden.
Eine Vorsorgevollmacht macht das Paket komplett
Zusätzlich können und sollten Sie eine weitere Sicherung einbauen und die Patientenverfügung um eine VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten in Notsituationen zum Verteter seines Willens machen. Mehr erfahren ergänzen. Mit der Patientenverfügung verpflichten Sie den behandelnden Arzt, Ihren Willen zu respektieren und umzusetzen. Weigert sich der Arzt, Ihren Wünschen nachzukommen, muss eine andere Person dafür Sorge tragen, dass Ihre Patientenverfügung umgesetzt wird.
Haben Sie dafür niemanden bevollmächtigt, müsste beim Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer für Sie bestellt werden. Dies kann dauern. Besser ist, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen und darin eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln, falls Sie einmal darauf angewiesen sind.
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Ihre Angehörigen sind nicht Ihre gesetzlichen Vertreter!
Beachten Sie, dass Ihre Angehörigen nicht Ihre gesetzlichen Vertreter sind und nicht für Sie Entscheidungen treffen können, die zu einer Lebensverkürzung führen. Ein aufgrund einer Vorsorgevollmacht bestimmter Bevollmächtigter kann aber genau diese Aufgabe erfüllen und Ihre Wünsche umsetzen.
Ihr Bevollmächtigter muss aber auch im Fall des Falles prüfen, ob Ihre Bestimmungen in der Patientenverfügung nach wie vor Ihrer Lebens- und Behandlungssituation entsprechen. Vorrangig muss er Ihre Wünsche respektieren. Er darf sie nicht durch Spekulationen darüber unterlaufen, dass Sie jetzt vielleicht etwas anderes gewollt hätten. Er muss also dafür sorgen, dass Ihre Patientenverfügung respektiert wird. Gegebenenfalls kann und muss er beim Betreuungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, mit der der Arzt verpflichtet wird, Ihren Wünschen gemäß Ihrer Patientenverfügung nachzukommen.
Zusätzlich können Sie in der Patientenverfügung bestimmen, dass die letzte Entscheidung über anstehende Maßnahmen Ihrem Bevollmächtigten, einem gesondert bestellten Betreuer oder Ihrem behandelnden Arzt übertragen wird.
Besprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt
Lesen Sie also den Mustertext im Detail durch. Sie sollten auch nicht ohne Beratung eine Patientenverfügung verfassen. Im Idealfall informieren und beraten Sie sich mit Ihrem Hausarzt. Ihr Arzt kann Ihnen medizinische Begriffe und die Situationen, um die es in der Patientenverfügung geht, im Detail erklären. Vor allem ist Ihr Arzt Zeuge dafür, dass Sie die Patientenverfügung eigenhändig unterschrieben haben. Sie brauchen die Patientenverfügung auch nicht notariell zu beurkunden.
Vor allem: Sie können die Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder neu gestalten. Es empfiehlt sich, sich immer wieder einmal Gedanken zu machen und eine bestehende Verfügung erneut mit Angabe von Ort und Datum sowie Ihrer Unterschrift zu bestätigen.