Die gesetzliche Erbfolge erklärt

Kategorie: Erbfolge
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Was ist die gesetzliche Erbfolge und wann tritt sie in Kraft?


Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie folgt einer klaren Rangordnung: Zuerst erben die Abkömmlinge, dann Eltern und Geschwister, gefolgt von den Großeltern. Der Erbteil des überlebenden Ehegatten hängt dabei maßgeblich vom ehelichen Güterstand ab und wird neben den Verwandten berechnet.

Niemand stirbt ohne Erben. Dafür sorgt die gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser kann diese Erbfolge jedoch ändern, indem er ein Testament errichtet oder einen Erbvertrag notariell beurkundet. Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, gilt also immer die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz regelt diese inhaltlich in §§ 1922 ff BGB.

Pflichtteil – Eine kurze Zusammenfassung


Die gesetzliche Erbfolge ist auch insoweit relevant, als ein Testament vorliegt und eine Berechnungsgrundlage für die Höhe eines eventuell bestehenden Pflichtteilsanspruchs gebildet werden muss. Der Pflichtanteil wird dann fällig, wenn der Erblasser einen gesetzlichen Erben testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen („enterbt“) und eine andere Person zum Erben oder gar Alleinerben bestimmt hat.

Zu den Pflichterben gehören alle Abkömmlinge des Erblassers (also Kinder und Enkelkinder), die Eltern und der Ehegatte sowie der eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Alle anderen Verwandten sind nicht pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er kann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen entzogen werden. Er richtet sich als reiner Geldanspruch gegen den testamentarisch bestimmten Erben.

Wer kann Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge sein?

Nicht jeder kann nach der gesetzlichen Erbfolge erben. Unter den gesetzlichen Erben kann man zwischen drei verschiedenen Parteien unterscheiden:

  • Verwandte des Erblassers,
  • Ehegatte des Erblassers,
  • Fiskus.

In den folgenden Abschnitten werden diese Parteien und ihr Zusammenhang untereinander – die Erbordnungen und ihre Reihenfolge – näher beleuchtet (siehe Überblick „Erbordnungen & Reihenfolge“).