Kryptowährung erben: Was Sie über Wallets, Private Keys und den digitalen Nachlass wissen müssen

Kategorie: Nachlass
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Kryptowährungen gehören rechtlich zum Vermögen einer Person und werden daher grundsätzlich genauso vererbt wie Bankguthaben, Wertpapiere oder Immobilien. Wer Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Assets besitzt, hinterlässt seinen Erben automatisch einen sogenannten digitalen Nachlass. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass der Zugriff auf Kryptowährungen deutlich komplizierter sein kann als bei klassischen Bankkonten.

Die eigentliche Herausforderung liegt meist nicht im Erbrecht selbst, sondern im praktischen Zugriff auf die Wallets. Häufig wissen Angehörige zwar, dass Kryptowährungen vorhanden sind, haben jedoch keine Zugangsdaten oder wissen nicht, wo diese gespeichert wurden. Ohne Private Key oder Wallet-Zugang können die Vermögenswerte unter Umständen dauerhaft verloren sein. Deshalb ist es wichtig zu verstehen, wie Kryptowährungen verwaltet werden und welche Maßnahmen bereits zu Lebzeiten getroffen werden sollten.

Was sind Kryptowährungen?

Kryptowährungen sind digitale Vermögenswerte, die auf kryptografischen Verfahren basieren. Die bekannteste Kryptowährung ist Bitcoin, daneben existieren inzwischen tausende weitere Coins und Token wie Ethereum, Solana oder Cardano. Anders als klassische Währungen werden Kryptowährungen nicht von Zentralbanken ausgegeben, sondern entstehen innerhalb eines dezentralen Netzwerks.

Der Wert von Kryptowährungen entsteht hauptsächlich durch Angebot und Nachfrage an Handelsplätzen. Für Erben bedeutet das: Der Nachlass kann starken Kursschwankungen unterliegen. Der Wert der digitalen Vermögenswerte kann sich innerhalb kurzer Zeit erheblich verändern, sowohl nach oben als auch nach unten.

ein bitcoin logo aus vielen verschiedenen bausteinen.

In Deutschland stuft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kryptowährungen als sogenannte Kryptowerte ein. Sie gelten rechtlich als Vermögensgegenstände und können daher Bestandteil eines Nachlasses sein. Für die Erben bedeutet das, dass Kryptowährungen grundsätzlich in die Erbmasse fallen und nach den üblichen erbrechtlichen Regeln übertragen werden.

Wie funktionieren Kryptowährungen technisch?

Kryptowährungen basieren auf der sogenannten Blockchain-Technologie. Dabei handelt es sich um eine dezentrale Datenbank, in der Transaktionen dauerhaft gespeichert werden. Diese Struktur sorgt dafür, dass kein einzelnes Unternehmen oder keine Bank die Kontrolle über das System hat.

Für die Praxis im Erbfall ist dieser Punkt entscheidend: Kryptowährungen liegen nicht auf einem Bankkonto, sondern werden über kryptografische Schlüssel verwaltet. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über digitale Zugangsdaten. Ohne diese Zugangsdaten kann selbst ein rechtmäßiger Erbe nicht auf das Vermögen zugreifen.

Wie werden Transaktionen mit Kryptowährungen durchgeführt?

Um Kryptowährungen zu nutzen oder zu übertragen, werden zwei zentrale Bestandteile benötigt: der Public Key und der Private Key. Der Public Key funktioniert ähnlich wie eine Kontonummer. Der Private Key ist dagegen vergleichbar mit einer sehr sensiblen Zugangssignatur. Wer diesen Schlüssel besitzt, kann über die entsprechenden Kryptowährungen verfügen.

Der Private Key wird in einer sogenannten Wallet gespeichert. Dabei handelt es sich um eine digitale Geldbörse für Kryptowährungen. Es gibt verschiedene Formen von Wallets, zum Beispiel Software-Wallets auf dem Computer oder Smartphone, Hardware-Wallets auf speziellen Geräten oder sogenannte Paper-Wallets, bei denen der Schlüssel auf Papier gespeichert wird.