Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der Erbmanufaktur vor der Veröffentlichung geprüft.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Dieser Spruch hat seine Bedeutung bis zur allerletzten Sekunde. In jungen Jahren macht sich kaum jemand Gedanken über das, was irgendwann auf jeden von uns wartet. Es liegt geradezu in der Natur des Menschen, unangenehme Gedanken von sich zu weisen und aufzuschieben. Niemand denkt gerne darüber nach, wie es ist, wenn er aus physischen oder psychischen Gründen handlungsunfähig sein sollte. Dennoch: Wer es nicht tut, handelt fahrlässig, insbesondere gegenüber sich selbst. Wenn es denn einmal darauf ankommt, ist es regelmäßig zu spät.
Inhaltsverzeichnis
- Vorsorge ist keine Frage des Alters
- Erkennen Sie das Problem im Detail!
- Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie vielfältig vor
- Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine Betreuung
- Der Mustertext hält Alternativen bereit
- Sie können alles, was für Sie wichtig ist, ganz oder teilweise regeln
- Sie können jederzeit widerrufen
- Eine Patientenverfügung macht das Paket komplett
- Wenn Sie Unternehmer sind
- Ziehen Sie ein Fazit
Vorsorge ist keine Frage des Alters
Es kann jeden von uns in jeder Sekunde des Lebens treffen, sogar im Schlaf. Und es ist keine Frage des Alters. Infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder schlicht durch das Nachlassen der körperlichen oder geistigen Kräfte im Alter ist man unversehens nicht mehr in der Lage, eine Angelegenheit wie gewohnt selbst zu regeln. Man ist auf andere angewiesen und im schlimmsten Fall anderen ausgeliefert. Diese Situation betrifft Alt und Jung gleichermaßen.
Erkennen Sie das Problem im Detail!
Sind Sie alt und gebrechlich, wissen Sie voraussichtlich um was es geht. Sind Sie jung und fit: Dann müssen Sie sich das Szenario einmal bewusst machen: Was ist, wenn Sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind? Inwieweit wird Ihr Wille berücksichtigt? Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte? Wie kommen Sie an Bargeld? Wer erledigt Ihre Behörden- und Versicherungsangelegenheiten? Wer organisiert ambulante Hilfe? Wer kümmert sich um einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim? Wer kümmert sich um Ihre Wohnung, Ihren Telefonanschluss, Ihre Katze, Ihren Hund oder Wellensittich, wer öffnet Ihre Post usw.?
Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie vielfältig vor
Das Zauberwort heißt VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten in Notsituationen zum Verteter seines Willens machen.... Mehr erfahren. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen darf, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Verfassen Sie keine Vorsorgevollmacht, muss Ihnen vom Betreuungsgericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter für Ihre Angelegenheiten bestellt werden. Das kann auf Ihren eigenen Antrag hin geschehen, ansonsten von Amts wegen und zwar eben dann, wenn Sie infolge psychischer Krankheit oder geistig/seelischer Behinderung Ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können.
Betreuer können und sollen in erster Linie Familienangehörige sein. Gibt es keine Familienangehörige oder wollen diese eine Betreuung nicht übernehmen, muss das Gericht zwangsläufig einen Berufsbetreuer, in der Regel einen Rechtsanwalt, mit Ihrer Betreuung beauftragen. Denn entscheidet eine Ihnen völlig unbekannte Person über Ihre Lebenssituation.
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Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine Betreuung
Diese Situation können Sie vermeiden, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Dann erübrigt sich eine Betreuung. Sie ersparen sich die psychiatrische und ärztliche Begutachtung sowie die richterliche Anhörung und dadurch natürlich entsprechende Gebühren.
Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens aus, die sich zur Übernahme des damit verbundenen Auftrags bereit erklärt. Sobald diese Person die Urkunde im Original besitzt, kann sie für Sie handeln. Solange kein Handlungsbedarf besteht, verbleibt die Urkunde in Ihrem Besitz. Der Bevollmächtigte kann und braucht dann nicht für Sie tätig zu werden. Er sollte lediglich wissen, wo er im Fall des Falles die Urkunde auffinden kann.
Der Mustertext hält Alternativen bereit
In einer solchen Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauensperson, Sie in allen Angelegenheiten zu vertreten. Im Idealfall benutzen Sie einen üblicherweise verwendeten Mustertext. In diesem Text können Sie alternativ unterschiedliche Aspekte regeln und mit Ja oder Nein ankreuzen. Wichtig ist, dass Sie sich den Text im Detail durchlesen und keinesfalls ungelesen unterschreiben. Haben Sie besondere Vorstellung oder Wünsche, können Sie diese im Text vermerken. Gegebenenfalls sollten Sie sich beraten lassen.
Sie können alles, was für Sie wichtig ist, ganz oder teilweise regeln
Dabei geht es um Fragen der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Verkehr mit Behörden, Vermögenssorge, Post- und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht, Erteilung einer Untervollmacht. Ferner ist eine Betreuungsverfügung vorgesehen, für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam sein sollte und vom Betreuungsgericht doch ein Betreuer bestellt werden müsste. Auch das Thema Organspende wird angesprochen. Wünschen Sie keine OrganspendeEiner Organspende können Sie zu Lebzeiten entweder zustimmen oder widersprechen. Falls Sie sich nicht geäußert haben, werden Angehörige gefragt nach ihrem (mutmaßlichen) Willen gefragt.... Mehr erfahren, schließen Sie diese im Text aus.
Selbstverständlich können Sie einzelne dieser Regelungsbereiche vollständig ausschließen, Einschränkungen vorgeben oder individuelle Anweisungen treffen. Beispielsweise können Sie dem Bevollmächtigten vorgeben, bei Angelegenheiten, deren finanzieller Rahmen über einen bestimmten Betrag hinausgeht, die Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen.
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Wichtig ist, dass diese Vorsorgevollmacht „über den Tod hinaus“ Geltung hat. Damit kann der Bevollmächtigte auch nach Ihrem Ableben weiterhin Ihre Angelegenheiten regeln, zumindest so lange, bis Ihre Erben diese Vollmacht widerrufen.
Sie können jederzeit widerrufen
Sie müssen auch wissen, dass Sie eine solche Vorsorgevollmacht 1. jederzeit und 2. ohne Angabe irgendwelcher Gründe widerrufen können. Der Bevollmächtigte hat keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass die Vollmacht auf ewige Zeit fortbesteht. Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nur zu zerreißen oder wegzuwerfen. Sie können jederzeit einen neuen Bevollmächtigten bestimmen.
Eine Patientenverfügung macht das Paket komplett
Zusätzlich können und sollten Sie die Vorsorgevollmacht um eine Patientenverfügung ergänzen. Damit verfügen Sie, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen und welche zu unterbleiben haben, wenn Sie ärztlich behandelt werden müssen und Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie verpflichten damit den behandelnden Arzt, Ihren Willen zu respektieren und umzusetzen.
Die reine Vorsorgevollmacht kann diese Aufgabe so nicht erfüllen. Ohne Patientenverfügung muss der Bevollmächtigte nämlich Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen. Damit sind regelmäßig Probleme verbunden. Bei weitreichenden Entscheidungen muss das Betreuungsgericht einbezogen werden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen sich daher. Ihr Bevollmächtigter muss aber auch im Fall des Falles prüfen, ob Ihre Bestimmungen in der Patientenverfügung nach wie vor Ihrer Lebens- und Behandlungssituation entsprechen. Vorrangig muss er Ihre Wünsche respektieren. Er darf sie nicht durch Spekulationen darüber unterlaufen, dass Sie jetzt vielleicht etwas anderes gewollt hätten.
Wenn Sie Unternehmer sind
Als Unternehmer können Sie zwar eine GeneralvollmachtWas ist eine Generalvollmacht? Eine Generalvollmacht ermöglicht die rechtsgeschäftliche Vertretung in allen Lebensbereichen, in denen eine Vertretung rechtlich erlaubt ist. Auch wenn eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, ist der Beweiswert einer notariell beurkundeten Generalvollmacht höher, wenn der Rechtsverkehr die Vollmacht anzweifelt. Will der Bevollmächtigte von der Generalvollmacht Gebrauch machen, muss er im Besitz des Originals der Urkunde sein. Der... Mehr erfahren erteilen. Allerdings kann der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle keine ärztliche Untersuchung, Heilbehandlung oder medizinischen Eingriff veranlassen. Auch bei Lebensgefahr nicht. Auch kann der Bevollmächtigte Ihre Position als Gesellschafter oder Geschäftsführer nicht verändern. Diesbezügliche Regelungen können Sie in einer Vorsorgevollmacht treffen, die Sie allerdings für diesen Fall notariell beglaubigen müssen. Das Gleiche gilt, falls Grundstücksangelegenheiten zu erledigen wären.
Ziehen Sie ein Fazit
Lassen Sie sich diese Aspekte durch den Kopf gehen. Lesen Sie diesen Text mehrfach. Entscheiden Sie nichts über Nacht. Sehen Sie Ihre Situation im Leben realistisch. Es geht jedem von uns so. Sie sind keine Ausnahme. Gehen Sie davon aus, dass Sie sich wohler, vielleicht auch sicherer fühlen werden, wenn Sie sich mit der Situation befasst haben und wissen, dass Sie Regelungen getroffen haben, die verhindern, dass andere willkürlich über Sie und Ihre Existenz entscheiden.