Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Dieser Spruch hat seine Bedeutung bis zur allerletzten Sekunde. Im jungen Alter macht sich kaum jemand Gedanken darüber, wie es ist, wenn er aus physischen oder psychischen Gründen handlungsunfähig sein sollte. Die Lösung heißt VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten in Notsituationen zum Verteter seines Willens machen. Mehr erfahren. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen darf, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht wird vielfach im Zusammenhang mit dem Begriff der Betreuung erwähnt. Vor allem im Wartezimmer von Ärzten oder bei Behörden finden sich Broschüren mit dem spröden Titel „Betreuungsrecht“. Die Vorsorgevollmacht dient Ihrer Betreuung für den Fall, dass Sie selbst handlungs- oder entscheidungsunfähig werden.
Was eine „Vollmacht“ ist, wissen Sie sicher. Mit einer Vollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, für Sie etwas Bestimmtes zu tun. Das, was diese Person in Ihrem Namen tut, wirkt für und gegen Sie selbst, so als hätten Sie selbst gehandelt.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen, ist nun eine spezielle Vollmacht, die dazu dient, eine rechtliche BetreuungEine rechtliche Betreuung tritt dann ein, wenn ein Gericht für eine Person einen Betreuer bestellt. Dieser Betreuer ist dann rechtlicher oder genauer gesagt gesetzlicher Vertreter der betreuten Person. Im Gegensatz dazu handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Betreuung, wenn eine Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine andere Person bevollmächtigt, ihre Angelegenheiten im Vorsorgefall wahrzunehmen. Dieser Vollmacht liegt dann in der Regel eine einvernehmliche Absprache zwischen Betreuer und betreuten Person zu Grunde. Weiterführende Informationen
• Vorsorgevollmacht: Den Willen äußern, bevor es nicht mehr möglich ist
• Die 10 größten Irrtümer zur Betreuungsverfügung
Mehr erfahren zu vermeiden. Falls Sie (oder beispielsweise Ihr Vater oder Ihre Mutter) krankheits- oder altersbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, müsste vom Amtsgericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter für die in ihrem Lebensbereich anfallenden Aufgaben bestellt werden. Dies geschieht in der Regel von Amts wegen oder auf eigenen Antrag, sofern Sie infolge einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Eine solche vom Amtsgericht angeordnete Betreuung ist aber nicht immer gewünscht und erübrigt sich durch eine Vorsorgevollmacht. Somit kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden werden, wenn der Vorsorgefall tatsächlich eintreten sollte.
Unter bestimmten Voraussetzungen bedarf ein Betreuuer trotzdem noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts, beispielsweise bei:
- gewissen risikoreichen ärztlichen Eingriffen
- beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (passive Sterbehilfe)
- freiheitsentziehender Maßnahmen (Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Klinik oder eines Pflegeheims).
Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen und neu gestalten. Die Vorsorgevollmacht besteht bei entsprechender Formulierung auch über den Tod hinaus. Dann kann der Bevollmächtigte in Absprache mit den Erben auch die durch den Erbfall bedingten Angelegenheiten regeln, sofern die Erben nicht selbst handeln können oder wollen.
Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nicht notariell zu beurkunden. Es genügt, einen entsprechenden Text, am besten einen Mustertext, zu erstellen und diesen persönlich zu unterschreiben.
Mehr zum Widerruf und der Beurkundung finden Sie in unserer FAQ.
Warum ist eine Vorsorgemacht sinnvoll?
Die Zuweisung des Betreuers kommt auf zwei Wegen zustande:
- Verfassen Sie keine Vorsorgevollmacht, muss Ihnen vom Betreuungsgericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter für Ihre Angelegenheiten bestellt werden.
- Sie können diese unkalkulierbare Situation vermeiden, wenn Sie frühzeitig selbst eine Vorsorgevollmacht erstellen. Mit der Vorsorgevollmacht gibt Ihnen der Gesetzgeber ein Instrument an die Hand, mit dem Sie selbst bestimmen, wo es lang geht.
Diese auf den ersten Blick abstruse Rechtslage hat allerdings durchaus ihren Grund. Sie verhindert eben, dass in einer Notsituation andere für Sie Entscheidungen treffen, die vielleicht nicht in Ihrem Sinne sind. Um Ihre Interessen für diesen Fall zu wahren, gibt Ihnen das Gesetz die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
In der Vorsorgevollmacht bestimmen nämlich ausschließlich Sie, welche Person für den Fall des Falles zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. Es ist klar, dass diese Person eine Person sein sollte, die Sie persönlich kennen und der Sie vertrauen. Dies kann Ihr Ehepartner, Ihr Kind oder der Nachbar sein. Sie allein bestimmen, wer Betreuer sein soll. Vor allem braucht das Amtsgericht keine Anordnung mehr zu treffen. Es genügt, dass Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht eine Person zu Ihrem Betreuer bestellt und diesen bevollmächtigt haben, für Sie zu handeln.
Ist die Vorsorgevollmacht heute wichtiger als früher?
Eine Vorsorgevollmacht ist insoweit wichtiger als früher, als die Menschen immer älter werden. Mit zunehmendem Alter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorsorgefall eintritt. Hinzu kommt, dass die Menschen früher in einer engeren familiären Bindung lebten und eigentlich immer jemand da war oder sich berufen fühlte, einen Familienangehörigen zu betreuen. Diese familiären Bindungen haben sich zunehmend aufgelöst, so dass es nicht mehr selbstverständlich ist, bei Bedarf automatisch Hilfe zu bekommen.
Ein weiterer Grund ist, dass unser Lebensalltag komplexer geworden ist. Es gilt, die Wohnung zu verwalten, Schriftverkehr mit Behörden, Versicherungen und Banken zu führen und das eigene Vermögen zu verwalten. Tritt der Vorsorgefall ein, ist es immer vorteilhaft, eine Vertrauensperson rechtzeitig bevollmächtigt zu haben.
Was kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Sie können in einer Vorsorgevollmacht alles regeln, was mit Ihren persönlichen Lebensumständen zu tun hat. Am besten nutzen Sie dazu einen Mustertext, der alle in Betracht kommenden Aspekte beinhaltet. Sie können diesen Mustertext auch mit individuellen Vorgaben gestalten.
Es obliegt Ihnen, ob Sie den Betreuer beispielsweise nur für Ihre finanziellen Angelegenheiten bevollmächtigen oder ihm auch oder nur die Entscheidung in gesundheitlichen Fragen übertragen. In Betracht kommen:
- Vorgaben zur Gesundheitssorge
- Pflegebedürftigkeit
- Entscheidungen über Ihren Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Vertretungsvollmacht gegenüber Behörden
- Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
- Entscheidungen über Ihre finanziellen Angelegenheiten
- die Entgegennahme und das Öffnen Ihrer Post
- die Vertretung vor Gericht
- die Bestimmung einer Vertrauensperson als Betreuer
Auch das Thema Organspende wird angesprochen. Wünschen Sie keine OrganspendeWas ist eine Organspende? Eine Organspende bezeichnet die Transplatation eines Organs von einem Menschen zu einem anderen Menschen (Empfänger). Der Empfänger ist meist aus gesundheitlichen Gründen auf diese lebensrettende Organspende angewiesen. Eine Organspende kann sowohl nach dem Tod als auch zu Lebzeiten erfolgen. Unterliegt aber in beiden Fällen unterschiedlichen Regelungen und Anforderungen. Bin ich verpflichtet, meine Organe zu spenden, wenn ich sterbe? Sie sind nicht verpflichtet, nach Ihrem Tod irgendwelche Organe oder Gewebe zu spenden. Ihr Körper gehört allein Ihnen. Wenn Sie freiwillig erklären, zur Organ- oder Gewebespende bereit zu sein, ist dies Ihre freie Entscheidung. Umgekehrt können Sie ausdrücklich... Mehr erfahren, schließen Sie diese im Text aus.
Wichtig ist, dass diese Vorsorgevollmacht „über den Tod hinaus“ Geltung hat. Damit kann der Bevollmächtigte auch nach Ihrem Ableben weiterhin Ihre Angelegenheiten regeln, zumindest so lange, bis Ihre Erben diese Vollmacht widerrufen.
Ausnahme: Wenn Sie Unternehmer sind
Als Unternehmer können Sie zwar eine GeneralvollmachtWas ist eine Generalvollmacht? Eine Generalvollmacht ermöglicht die rechtsgeschäftliche Vertretung in allen Lebensbereichen, in denen eine Vertretung rechtlich erlaubt ist. Auch wenn eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, ist der Beweiswert einer notariell beurkundeten Generalvollmacht höher, wenn der Rechtsverkehr die Vollmacht anzweifelt. Will der Bevollmächtigte von der Generalvollmacht Gebrauch machen, muss er im Besitz des Originals der Urkunde sein. Der Vollmachtgeber kann die Generalvollmacht inhaltlich einschränken oder erst dann in Kraft treten lassen, wenn er nachweislich geschäftsunfähig wird. Die Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen und neu formuliert werden. Was kann ich mit einer Generalvollmacht alles machen? Die Generalvollmacht erlaubt es, gewöhnliche... Mehr erfahren erteilen. Allerdings kann der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle keine ärztliche Untersuchung, Heilbehandlung oder medizinischen Eingriff veranlassen. Auch bei Lebensgefahr nicht. Auch kann der Bevollmächtigte Ihre Position als Gesellschafter oder Geschäftsführer nicht verändern.
Diesbezügliche Regelungen können Sie in einer Vorsorgevollmacht treffen, die Sie allerdings für diesen Fall notariell beglaubigen müssen. Das Gleiche gilt, falls Grundstücksangelegenheiten zu erledigen wären.
Wem kann ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Es obliegt Ihrer freien Entscheidung, wen Sie bevollmächtigen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass Sie die zu bevollmächtigende Person persönlich kennen und ihr bedingungslos vertrauen können. Sie entscheidet schließlich über Ihr Wohlergehen. Im Regelfall wird es der Ehepartner sein oder das eigene Kind.
Achtung: Nur der gesetzliche Vertreter kann für eine andere Person handeln. Gesetzliche Vertreter sind lediglich die Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern, der Vormund im Verhältnis zu seinem Mündel oder der Betreuer im Verhältnis zur betreuten Person. Ihr Ehepartner ist also nicht Ihr gesetzlicher Vertreter. Auch die Heirat ändert daran nichts. Ebenso wenig dürfen Ihre Kinder Sie rechtlich vertreten. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder für Sie tatsächlich handeln, tun sie dies aus rein faktischen Gegebenheiten. Um eine solche gerichtliche Betreuung zu vermeiden, können Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen und darin eine Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten bestellen.
Sie können die Verantwortung auch aufteilen und Ihren Ehepartner in gesundheitlichen Angelegenheiten und Ihr Kind in finanziellen Fragen bevollmächtigen. Außerdem kommen eine Haupt- und eine Überwachungsvollmacht in Betracht. Die Bevollmächtigung kann auch als Gesamtvollmacht erteilt werden, in der Ehepartner und Kind nur gemeinschaftlich für Sie handeln können.
Haben Sie keine oder keine vertrauenswürdigen Angehörigen, können Sie Personen bevollmächtigen, der von Berufs wegen auf Vertrauensbasis arbeiten. In Betracht kommen Rechtsanwälte oder Sozialarbeiter, die auch als Berufsbetreuer kompetent sind oder vielleicht der Pfarrer Ihrer Gemeinde, vorausgesetzt, er ist zur Übernahme der Verantwortung bereit.
Kommt auch diese Alternative nicht in Betracht, können Sie in der Vorsorgevollmacht bestimmen, dass das Betreuungsgericht von Amts wegen einen geeigneten Betreuer bestimmt. In der Regel wird dies ebenfalls wieder ein Berufsbetreuer sein (Rechtsanwalt, Sozialarbeiter).
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Eine Patientenverfügung macht das Paket komplett
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben unterschiedliche Zielrichtungen. In der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, Sie in Angelegenheit der Gesundheitssorge oder Pflegebedürftigkeit zu vertreten. Die PatientenverfügungMit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, falls Sie selbst aus physischen oder psychischen Gründen Ihren Willen nicht mehr äußern können. Mehr erfahren richtet sich in erster Linie an den Arzt, der Sie in dem Fall behandelt, dass sich Ihr Leben dem Ende zuneigt.
Zusätzlich können und sollten Sie also die Vorsorgevollmacht um eine Patientenverfügung ergänzen. Damit verfügen Sie, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen und welche zu unterbleiben haben, wenn Sie ärztlich behandelt werden müssen und Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie verpflichten damit den behandelnden Arzt, Ihren Willen zu respektieren und umzusetzen.
Die reine Vorsorgevollmacht kann diese Aufgabe so nicht erfüllen. Ohne Patientenverfügung muss der Bevollmächtigte nämlich Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen. Damit sind regelmäßig Probleme verbunden. Bei weitreichenden Entscheidungen muss das Betreuungsgericht einbezogen werden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen sich daher. Ihr Bevollmächtigter muss aber auch im Fall des Falles prüfen, ob Ihre Bestimmungen in der Patientenverfügung nach wie vor Ihrer Lebens- und Behandlungssituation entsprechen. Vorrangig muss er Ihre Wünsche respektieren. Er darf sie nicht durch Spekulationen darüber unterlaufen, dass Sie jetzt vielleicht etwas anderes gewollt hätten.
Der Mustertext hält Alternativen bereit
Im Idealfall benutzen Sie einen üblicherweise verwendeten Mustertext. In diesem Text können Sie alternativ unterschiedliche Aspekte regeln und mit [ ]Ja oder [ ]Nein ankreuzen.
Wichtig ist, dass Sie sich den Text im Detail durchlesen und keinesfalls ungelesen unterschreiben. Haben Sie besondere Vorstellung oder Wünsche, können Sie diese im Text vermerken. Gegebenenfalls sollten Sie sich beraten lassen.
Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist formfrei. Sie können diese auch selbst fertigen. Falls Sie diese dennoch aus Beweisgründen bei einem Notar erstellen möchten, kommt es darauf an, ob der gesamte Text vom Notar entworfen und beurkundet wird oder ob der Notar lediglich Ihre Unterschrift auf einen von Ihnen erstellten Text beglaubigen soll. Die Gebühr für eine Vorsorgevollmacht hängt von Ihrem Vermögen ab und davon, zu welchen Vertretungshandlungen Sie bevollmächtigen möchten. Danach bestimmt sich der Geschäftswert. Die Mindestgebühr liegt bei 21 € und ist auf maximal 366 € begrenzt. Hinzu kommen die Mehrwertsteuer, eine Unkostenpauschale des Notars für Kopierkosten und Porto. Die eventuelle Registrierung bei der Bundesnotarkammer bedingt eine Gebühr von ca. 16 €.
Ab wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Ihre Vorsorgevollmacht ist sofort gültig, wenn Sie diese unterschrieben haben. Insbesondere wird sie nicht erst dann wirksam, wenn der Vorsorgefall eintreten sollte. Sofern in einem Formular auf diesen Zeitpunkt abgestellt wird, ist vieles spekulativ. Will Ihr Bevollmächtigter dann mit der Vollmacht handeln, könnte ein Dritter den Nachweis verlangen, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Insoweit ist Ihre Vorsorgevollmacht nur dann etwas wert, wenn der Bevollmächtigte tatsächlich sofort handeln kann. Solange der Bevollmächtigte die Urkunde jedoch nicht in seinem Besitz hat und vorweisen kann, kann er allerdings nichts tun.
Braucht man einen Notar für die Vorsorgevollmacht?
Sie benötigen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht keinen Notar. Ihr Text muss also keineswegs notariell beurkundet werden. Er ist also formfrei. Es genügt, wenn Sie die Vollmacht selbst erstellen. Natürlich müssen Sie diese mit Ort und Datum versehen und persönlich unterschreiben. Eine mündliche Vollmacht genügt an sich auch, ist aber aus Beweisgründen nicht zu empfehlen.
Im Idealfall lassen Sie Ihre Unterschrift zusätzlich bei einem Notar beglaubigen. Dies hat schlicht den Vorteil, dass sich die Wirksamkeit Ihrer Vollmacht oder Ihrer Unterschrift kaum mehr anzweifeln lassen.
Eine notarielle Beurkundung ist ausnahmsweise dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte auch über Ihre Immobilien verfügen dürfen soll oder er Ihre Gesellschafterrechte in einem Unternehmen wahrnehmen soll.
Kann man die Vorsorgevollmacht ändern?
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit ändern und neu gestalten. Damit können Sie die Vollmacht jederzeit an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Haben Sie also Ihren Ehepartner bevollmächtigt und werden geschieden, können Sie diese Vollmacht ändern und eine andere Vertrauensperson bevollmächtigen. Oder haben Sie das Vertrauen in eine Person verloren, können Sie die Vollmacht jederzeit laufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Fordern Sie eine eventuell übergebene Vollmachtsurkunde unbedingt zurück.
Hat eine Vorsorgevollmacht auch Nachteile?
Als solche hat sie keine Nachteile. Sie hat nur dann Nachteile, wenn die bevollmächtigte Person ihre Vollmacht missbraucht und nicht das tut, was der Vollmachtgeber eigentlich im Sinne hatte.
Risiken lässt sich vorbeugen, indem nur eine absolut vertrauenswürdige Person zum Bevollmächtigten bestimmt, die Vollmacht erst im Bedarfsfall übergeben und die Vollmacht regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft wird, ferner dass gegebenenfalls ein Kontrollbetreuer oder zwei gemeinschaftlich handelnde Bevollmächtigte bestimmt werden.
Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Sie müssen auch wissen, dass Sie eine solche Vorsorgevollmacht a) jederzeit und b) ohne Angabe irgendwelcher Gründe widerrufen können. Der Bevollmächtigte hat keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass die Vollmacht auf ewige Zeit fortbesteht. Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nur zu zerreißen oder wegzuwerfen. Sie können jederzeit einen neuen Bevollmächtigten bestimmen.
Wodurch wird eine Vollmacht unwirksam?
Ihre Vorsorgevollmacht wird unwirksam, wenn Sie diese widerrufen. Dazu sind und bleiben Sie jederzeit berechtigt. Sie können dazu auch eigens einen Überwachungsbevollmächtigten bestimmen, dessen Aufgabe nur darin besteht, die Handlungsfähigkeit Ihres Vorsorgebevollmächtigten zu überwachen. Gibt es Probleme, kann der Überwachungsbevollmächtigte Ihre Vollmacht widerrufen. Gut ist dann, wenn Sie einen Ersatzbevollmächtigten bestimmt haben.
Unwirksamkeit tritt auch dann ein, wenn der Bevollmächtigte ausdrücklich erklärt, nicht für Sie tätig werden zu wollen oder im schlimmsten Fall selbst verstirbt. Gleiches gilt, wenn der Bevollmächtigte (z. B. der Ehepartner) selbst einer rechtlichen Betreuung unterstellt wird. Sofern der Bevollmächtigte nicht die Originalurkunde in Besitz hat, bleiben seine Handlungen gegenüber Dritten unwirksam.
Wie widerrufe ich eine Vorsorgevollmacht?
Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. An und für sich genügt bereits der mündliche Widerruf. Befindet sich die Urkunde in Ihrem Besitz, zerreißen Sie diese und/oder erstellen Sie einer geänderte Vorsorgevollmacht. Soweit Sie die Urkunde Ihrem Bevollmächtigten bereits ausgehändigt haben, müssen Sie diese Urkunde im Original zurückverlangen. Nur so verhindern Sie, dass er für Sie Entscheidungen trifft, von denen Sie möglicherweise nichts wissen. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, den Widerruf Ihrer Vorsorgevollmacht dort bekanntzumachen, wo Sie damit rechnen müssen, dass Ihr Bevollmächtigter vielleicht aktiv wird.
Ab wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Ihre Vorsorgevollmacht ist sofort gültig, wenn Sie diese unterschrieben haben. Insbesondere wird sie nicht erst dann wirksam, wenn der Vorsorgefall eintreten sollte. Sofern in einem Formular auf diesen Zeitpunkt abgestellt wird, ist vieles spekulativ. Will Ihr Bevollmächtigter dann mit der Vollmacht handeln, könnte ein Dritter den Nachweis verlangen, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Insoweit ist Ihre Vorsorgevollmacht nur dann etwas wert, wenn der Bevollmächtigte tatsächlich sofort handeln kann. Solange der Bevollmächtigte die Urkunde jedoch nicht in seinem Besitz hat und vorweisen kann, kann er allerdings nichts tun.
Gilt eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland?
Ihre Vorsorgevollmacht gilt auch im Ausland und völlig unabhängig davon, wo Sie oder Ihr Bevollmächtigter sich aufhalten. Dabei ist aber zu bedenken, dass eine Vorsorgevollmacht nur wirklich Sinn macht, wenn der Bevollmächtigte Ihnen effektiv zur Seite stehen kann. Dies setzt zwangsläufig eine gewisse örtliche Nähe voraus. Befinden Sie oder Ihr Bevollmächtigter sich im Ausland, dürfte es genau daran fehlen. Ansonsten sind Sie vollkommen frei, wie Sie Ihre Vorsorge gestalten. Sie sollte lieb dich praxisgerecht sein.
Ersetzt die Vorsorgevollmacht ein Testament?
Die Vorsorgevollmacht ersetzt kein TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?.... Beides hat nichts miteinander zu tun. Die Zielrichtung ist jeweils eine andere. Das Testament ändert die gesetzliche Erbfolge und bestimmt eine bestimmte Person zum Erben. Die Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass der Vollmachtgeber betreut wird, wenn er selbst aus physischen oder psychischen Gründen nicht mehr der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die mit der Betreuung beauftragte Person kann natürlich zugleich Erbe sein, muss es aber nicht. Umgekehrt kann der testamentarisch bestimmte Erbe zugleich für den Vorsorgefall bevollmächtigt werden, muss es aber nicht.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie selbst, wer im Vorsorgefall Ihre persönlichen Angelegenheiten in die Hand nehmen soll. Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten. Dann erübrigt sich die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht. Eigentlich benötigen Sie dann keine BetreuungsverfügungEine Betreuungsverfügung ist der dritte Baustein neben einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Darin erklären Sie, dass das Betreuungsgericht für den Vorsorgefall eine bestimmte Person zu Ihrem Betreuer bestimmen soll. Regelmäßig ist eine solche Betreuungsverfügung nicht notwendig, sofern Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht erstellt und darin auch einen Bevollmächtigten für den Vorsorgefall bestellt haben. Sollte die Vorsorgevollmacht aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein und sich die Notwendigkeit einer Betreuerbestellung ergeben, können Sie mit einer Betreuungsverfügung sicherstellen, dass das Gericht nur eine bestimmte Person zu Ihrem Betreuer bestellt oder eine bestimmte Person nicht zu Ihrem Betreuer bestellt. Weiterführende Informationen • Die 10 größten Irrtümer... Mehr erfahren mehr. Sie können dennoch eine Betreuungsverfügung zusätzlich erstellen. Darin bestimmen Sie, wer vom Betreuungsgericht nicht als Ihr Betreuer und/oder wer als solcher eingesetzt werden soll. Eine Betreuungsverfügung kann sinnvoll sein, wenn Sie zuvor noch niemanden zu Ihrem Bevollmächtigten bestellen und den Vorsorgefall lieber abwarten wollen. Eine Betreuungsverfügung kann auch dann relevant werden, wenn Ihre Vorsorgevollmacht aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein sollte oder der von Ihnen bestellte Bevollmächtigte nicht gewillt oder außer Stande ist, das Amt zu übernehmen.
Darf ich Kinder bevollmächtigen?
Sie können alle Ihre Kinder bevollmächtigen. Dies kann so geschehen, dass alle Kinder gleichberechtigt sind. Ihre Kinder sind dann aber nur gemeinschaftlich aktiv vertretungsberechtigt. Unter Umständen gibt es dann Meinungsunterschiede, durch die die Kinder sich in ihrer Entscheidung gegenseitig blockieren. Zur Entgegennahme von Erklärungen anderer Personen ist aber jeder allein berechtigt. Vorteilhaft ist natürlich, dass nicht ein Kind vielleicht willkürlich über Ihre Angelegenheiten entscheidet und sich die Kinder sozusagen gegenseitig kontrollieren. Alternativ können Sie Ihre Kinder aber auch zeitlich vor- und nachrangig bevollmächtigen sowie eine Haupt- und eine Überwachungsvollmacht anordnen.
Meine Kinder leben in einem anderen Land, kann ich trotzdem bevollmächtigen?
Sie können Ihre Kinder bevollmächtigen, unabhängig davon, wo diese leben. Entscheidend ist nur, dass Sie dieses wollen und die Kinder einverstanden sind. Letztlich kommt es allerdings darauf an, dass Ihre Kinder im Vorsorgefall tatsächlich in der Lage sind, für Sie aktiv zu werden.Leben die Kinder in einem anderen Land, kann dies mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sein. Sie wären darauf angewiesen, Ihre anfallenden Angelegenheiten aus der Ferne zu beurteilen und zu erledigen. Im Idealfall sind Ihre Kinder natürlich dort, wo Sie sind oder zumindest in der Lage, Sie kurzfristig aufzusuchen.
Wo kann man die Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Sie können die Vollmacht der bevollmächtigten Person übergeben. Dann aber riskieren Sie, dass diese die Vollmacht im ungünstigsten Fall missbraucht. Besser ist, die Vollmacht dort aufzubewahren, wo Sie Ihre sonstigen persönlichen Unterlagen verwahren und die bevollmächtigte Person zu informieren, wo sie die Vollmacht im Bedarfsfall auffindet. Erst im Vorsorgefall kann sie die Vollmacht dann in Besitz nehmen und handeln. Alternativ können Sie die Vorsorgevollmacht auch beim Deutschen Vorsorgeregister e.V. registrieren lassen. Die Bundesnotarkammer führt dieses Register im gesetzlichen Auftrag und untersteht der Aufsicht des Bundesjustizministeriums. Sofern ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden soll, fragen die Gerichte das Vorsorgeregister ab. Regelmäßig erübrigt sich dann die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Die von Ihnen in der Vollmacht vorgegebene Person wird informiert und kann für Sie handeln.
Kommt der Notar zu mir auch nach Hause oder ins Krankenhaus?
Zeit ist Geld. Möchten Sie Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkunden oder zumindest Ihre Unterschrift beglaubigen lassen, müssen Sie normalerweise den Notar in seiner Kanzlei aufsuchen. Ein gewissenhafter Notar wird Sie aber auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auch zu Hause oder im Krankenhaus oder im Pflegeheim aufsuchen. Verständlicherweise sollte Ihre Situation dann so sein, dass Sie aus physischen Gründen außer Stande sind, sich auf den Weg ins Notariat zu machen. Erklären Sie dem Notar dazu Ihre Situation.
Was kostet eine notarielle Beglaubigung bei einer Vorsorgevollmacht?
Bei einer notariellen Beglaubigung bestätigt der Notar entgegen einer Beurkundung des gesamten Textes lediglich, dass die Unterschrift unter der Urkunde von Ihnen persönlich stammt und Sie diese Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt haben.
Der Geschäftswert einer Vorsorgevollmacht beträgt 10 Prozent Ihres Vermögens. Die Mindestgebühr liegt bei 21 Euro und ist auf höchstens 366 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Kostenpauschale beschränkt.
Meine Mutter ist an Demenz erkrankt und muss ins Heim. Sollen wir noch eine Vollmacht aufsetzen?
Es ist nie zu spät. Gerade dann ist es wichtig, noch eine Vollmacht aufzusetzen. Der einzige Aspekt, der dabei zu berücksichtigen ist, ist die Geschäftsfähigkeit der Mutter. Soweit sie noch weiß, was sie tut, kann sie die Vollmacht unterschreiben.Weiß sie dieses nicht mehr, ist sie auch nicht mehr geschäftsfähig und befindet sich in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ (§ 107 BGB). Dann müsste notfalls vom Gericht ein Betreuer bestellt werden. Dies können ohne Weiteres Sie als Kind sein. Sie können auch die Betreuung anregen.
Wir haben eine Vollmacht von unserem Vater aus den 80er-Jahren gefunden, ist dies noch gültig?
Die Vollmacht bleibt in Kraft, solange Ihr Vater lebt. Allerdings ist dann fraglich, ob diese nach so langer Zeit erstellte Vollmacht auch heute noch dem tatsächlichen Willen Ihres Vaters entspricht. Kann er seinen Willen noch äußern, kann er die Vollmacht jederzeit abändern und aktualisieren.
Sollte Ihr Vater dazu nicht mehr in der Lage sein, bleibt die Vollmacht wirksam. Dann liegt es in Ihrer Verantwortung als Bevollmächtigter, das zu tun, wozu Sie Ihr Vater bevollmächtigt hat und seinen mutmaßlichen Willen umzusetzen.
Was passiert, wenn die bevollmächtigte Person im Ernstfall verhindert ist?
Dies ist eine schwierige Situation. Sie kann aber rein rechtlich aufgefangen werden. Der einfachste Weg ist, dass Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht Ihren Bevollmächtigten ermächtigen, bei einer vorübergehenden Verhinderung in einzelnen Angelegenheiten einer anderen Person Untervollmacht zu erteilen.
Sie können aber auch in der Vorsorgevollmacht einen Ersatzbevollmächtigten bestellen. Dazu sollten Sie bestimmen, wann die Ersatzvollmacht in Kraft treten soll (Widerruf der Vollmacht, nicht nur vorübergehende Verhinderung oder Tod des Erstbevollmächtigten). Den Widerruf können Sie sicherstellen, indem Sie eine bestimmte Person zum Widerruf bevollmächtigen. Dann tritt die Ersatzbevollmächtigung in Kraft.
Ist das Vormundschaftsgericht gegenüber dem Bevollmächtigten weisungsgebunden?
Das Vormundschaftsgericht heißt neuerdings Betreuungsgericht. Sofern Sie in einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten bestellt haben, braucht das Betreuungsgericht nicht tätig zu werden.
Das Betreuungsgericht muss lediglich die Einwilligung des Bevollmächtigten in schwerwiegende ärztliche Maßnahmen oder in die Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen genehmigen. Dies dient Ihrem Schutz und auch der Entlastung des Gewissens des Bevollmächtigten.
Hat der Gesetzgeber die Vorsorgevollmachten gewünscht?
Früher wurden Menschen entmündigt oder unter Pflegschaft gestellt. Solche Maßnahmen waren entwürdigend. Sie wurden durch die Betreuung ersetzt.
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten krankheitsbedingt in rechtlicher Hinsicht nicht mehr selbst besorgen können, können Sie mit der Gesetzesreform im Wege einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten bestellen und damit Ihr Schicksal mehr oder weniger nach Ihren Vorstellungen gestalten. Der Staat erspart sich damit auch das Verfahren zur Bestellung und Überwachung eines Betreuers.
Schützt eine Vorsorgevollmacht die Privatsphäre?
Solange der Vorsorgefall nicht eintritt und Sie die Vorsorgevollmacht in Ihrem Besitz erhalten, weiß niemand über Ihre Verfügung Bescheid. Sie sollten lediglich die darin bevollmächtigte Person über die ihr übertragene Aufgabe informiert haben. Tritt der Vorsorgefall ein, muss die bevollmächtigte Person für Sie handeln können. Soweit Ihre persönlichen Angelegenheiten besorgt werden müssen, muss der Bevollmächtigte die Vollmacht gegenüber Dritten offenlegen, damit seine Handlungen anerkannt werden.
Im Übrigen enthält die Vorsorgevollmacht nur die Bevollmächtigung, bestimmte Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Sie enthält aber mit Ausnahme Ihrer Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und den Angaben über die Person des Bevollmächtigten keine Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe einer Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht begründet ein persönliches Verhältnis zwischen Ihnen selbst und der von Ihnen bevollmächtigten Person. Es liegt in Ihrer alleinigen Entscheidung, ob Sie wünschen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person von der Vorsorgevollmacht Gebrauch macht oder nicht. Tritt der Vorsorgefall ein, besteht zumindest in Ihrer Person keine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe der Vorsorgevollmacht, vorausgesetzt, Sie sind noch in der Lage, darüber zu entscheiden.
Eine Pflicht zur Herausgabe besteht allerdings dann, wenn der Bevollmächtigte von Ihren Angehörigen verlangt, dass die von Ihnen erstellte Vorsorgevollmacht an ihn herausgegeben wird. Nur dann kann der Bevollmächtigte für Sie handeln und Ihre Wünsche umsetzen. Insoweit sind Ihre Angehörigen und jede andere Person, die die Vorsorgevollmacht auffindet, verpflichtet, diese an den Bevollmächtigten zu übergeben.
Sind Bedingungen wie ein Vorsorgefall sinnvoll für die Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten?
In einigen Mustertexten zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht findet sich die Bedingung, dass die Vorsorgevollmacht nur wirksam sein soll, wenn der Vorsorgefall tatsächlich eintritt. Oder es ist ausdrücklich formuliert, dass die Vollmacht erst gelten soll, „wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann“.
Bedingungen dieser Art machen die Vorsorgevollmacht wertlos. Sie setzen voraus, dass derjenige, der die Vorlage der Vollmacht verlangt, Ihren Gesundheitszustand ermitteln und feststellen müsste, ob und inwieweit der Vorsorgefall tatsächlich eingetreten ist. Da er dies nicht kann und auch keinen Anspruch darauf hat, dass dies getan wird, geht die Vollmacht faktisch ins Leere. Aus diesem Grunde sollten Sie keine Bedingungen einbauen.
Allenfalls wird darauf verwiesen, dass durch eine solche Vollmacht eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden soll und die Vollmacht nur wirksam ist, solange die bevollmächtigte Person die Urkunde besitzt und bei Vorname einer rechtsgeschäftlichen Handlung im Original vorlegen kann.
Kann die Vorsorgevollmacht bei einem Gericht hinterlegt werden?
Im Vorsorgefall ist es wichtig, dass der Bevollmächtigte auf die Vorsorgevollmacht zugreifen kann. Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Die Kammer steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag. Vor Anordnung einer Betreuung haben Gerichte die Möglichkeit, beim Vorsorgeregister nachzufragen, ob eine Vorsorgevollmacht für eine betreffende Person registriert wurde. Die Registrierung umfasst Name und Anschrift des Bevollmächtigten und den Umfang der Vollmacht. Nicht verwahrt wird jedoch die Urkunde selbst. Diese verbleibt beim Aussteller oder dem Bevollmächtigten.
Muss bei einer Vorsorgevollmacht bei Entscheidungen im medizinischen Bereich das Gericht eingeschaltet werden?
Bei Entscheidungen von Bevollmächtigten oder Betreuern im Hinblick auf die Einwilligung oder Nichteinwilligung in ärztliche Maßnahmen, bei denen für den Patienten Lebensgefahr besteht oder deren Unterlassen den Tod zur Folge haben kann, bedarf es nicht der Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen Arzt und Bevollmächtigter bzw. Betreuer Einvernehmen besteht und in Übereinstimmung mit dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen des Patienten gehandelt wird. Im Idealfall besteht eine Patientenverfügung. Die in einer Vorsorgevollmacht erteilte Vollmacht zur Gesundheitssorge ist nicht immer aussagefähig genug.
Bestehen Zweifel, (beispielsweise weil die bloße Vorsorgevollmacht eine unzureichende Handlungsgrundlage bietet) muss das Betreuungsgericht entscheiden. So muss dieses entscheiden, wenn der Bevollmächtigte eines im Sterbeprozess befindlichen Patienten die Weiterbehandlung ablehnt, der Arzt sie aber anbietet.
Muss ein Bevollmächtigter die Vollmacht annehmen?
Wer in einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens zum Bevollmächtigten für den Vorsorgefall bestimmt, kann dies tun, ohne die betreffende Person zu informieren. Allerdings riskiert er dann, dass diese Person im Vorsorgefall die ihr zugedachte Aufgabe zurückweist. Keinesfalls ist diese Wunschperson verpflichtet, die Vollmacht anzunehmen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Eine rein moralische Verpflichtung ist rechtlich nicht verpflichtend.
Insoweit ist der Vollmachtgeber gut beraten, mit dem Bevollmächtigten abzusprechen, ob er bereit ist, die Aufgabe zu übernehmen. Nur wenn er dazu bereit ist, macht es überhaupt Sinn, ihn einzubeziehen. Insoweit ist die Vorsorgevollmacht eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, die aus rein praktischen Gründen der möglichst ausdrücklichen Annahme durch den Bevollmächtigten bedarf.
Wer bezahlt den Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht?
Wer in Absprache mit dem Vollmachtgeber in einer Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestellt wird, handelt regelmäßig ehrenamtlich. Soll der Bevollmächtigte für seine Aktivitäten entschädigt werden, kann er mit dem Vollmachtgeber entsprechende Vereinbarungen treffen. Die Parteien sind in der Ausgestaltung der Entlohnung weitestgehend frei. Innerhalb der Familie sollte die ehrenamtliche Tätigkeit selbstverständlich sein. Wird ein Dritter bestellt, kann ihm zumindest Aufwendungsersatz geleistet werden, so dass er für Fahrtkosten, Porto Telefon und eventuell seinen Zeitaufwand entschädigt wird. Eine Grenze wird allenfalls dort zu ziehen sein, wo die Bezahlung in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Aufwand steht. Lässt sich ein Bevollmächtigter testamentarisch als Erbe einsetzen, kann eine Vereinbarung durchaus sittenwidrig und damit nichtig sein.
Wann kann eine Vorsorgevollmacht gerichtlich geprüft werden?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vertrauensangelegenheit. Sie beruht auf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Grundsätzlich kann niemand in dieses Rechtsverhältnis eingreifen. Nur dann, wenn es hinreichende Anhaltspunkte gibt, dass die bevollmächtigte Person mit ihrer Aufgabe überfordert ist oder ihre Vollmacht missbraucht (beispielsweise Vermögenswerte des Vollmachtgebers unterschlägt), kann auf Anregung des Vollmachtgebers selbst oder jeder anderen Person ein KontrollbetreuerEin Kontrollbetreuer (auch: Vollmachtsbetreuer) sorgt dafür, dass bei einer Vorsorgevollmacht die Rechte des Vollmachtgebers gegenüber seinem Bevollmächtigten geltend gemacht werden. Die Aufgabe eines Kontrollbetreuers ist in § 1896 III BGB bestimmt. Seine Aufgabe besteht in der Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten. Ausgangspunkt ist, dass in einer Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter bestellt wurde. Ist dann durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte der Verdacht begründet, dass die vorzunehmenden Geschäfte besonders schwierig oder umfangreich sind oder geben die Aktivitäten des Bevollmächtigten Anlass, dass dieser seine Vollmacht missbraucht, kann durch das Betreuungsgericht ein Kontrollbetreuer bestellt werden. Er kann vom Bevollmächtigten Auskunft und die geordnete... Mehr erfahren durch das Betreuungsgericht bestellt werden. Der Kontrollbetreuer hat die Aufgabe, die Aktivitäten des Bevollmächtigten zu überprüfen. Eine unmittelbare gerichtliche Überprüfung findet dabei nicht statt. Diese erfolgt allenfalls indirekt, soweit der Kontrollbtreuer gegenüber dem Gericht selbst wiederum rechenschaftspflichtig ist.