Deutschland ist ein Land der Superlative. Nach dem Jahrbuch des Europäischen Statistikamts weist Deutschland den geringsten Anteil an Jugendlichen und den höchsten Anteil an Rentnern aller 27 EU-Mitgliedstaaten auf. Die Lebenserwartung mit Beginn des Rentenalters bei 65 Jahren liegt bei Männern bei weiteren ca. 17 Jahren und 8 Monaten, bei Frauen sogar bei rund 21 Jahren. Nach den Sterbetafeln wird jeder zweite Mann mindestens 80 Jahre und jede zweite Frau 85 Jahre alt. Neugeborene Mädchen haben eine statistische Lebenserwartung von 83,3 und Jungen von 78,5 Jahren. (Pressemitteilung Destastis)
Wenn man bedenkt, dass damit ca. 70 Prozent der Ehefrauen ihren Ehepartner überleben, sind Frauen in besonderem Maße mit den Anforderungen von Erbschaftssituationen konfrontiert. Ehemänner können durch ein gutes Testament hier vorsorgen.
Frauen erben nach den gleichen Rechten wie Männer
Allerdings unterscheidet sich die Situation, in der sich viele Frauen infolge des Ablebens ihres Partners befinden, oft von der der Männer, sei es wirtschaftlich, mental oder in Beziehung zu ihren Kindern.
Ehefrauen haften für Verbindlichkeiten nur bei Annahme des Erbes
Hinterlässt der Ehepartner erhebliche Schulden, die den Wert des Nachlasses übersteigen, kann die Frau die Erbschaft ausschlagen. Reagiert die Frau nach dem Erbfall nicht, gilt das Erbe nach Ablauf von 6 Wochen als angenommen. Mit der Annahme des Erbes haftet die Ehefrau auch für die Verbindlichkeiten des Partners.
Will die Frau ihre persönliche Haftung vermeiden, kann sie entweder binnen 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen oder, wenn die Situation unklar ist, beim Nachlassgericht erst einmal die Nachlassverwaltung beantragen. Dadurch wird der Nachlass vom Privatvermögen der Frau getrennt. Ein vom Gericht bestellter NachlassverwalterEin Nachlassverwalter ist eine Person, die von einem Gericht ernannt wird, um sich um den Nachlass (also die gesamten Vermögenswerte und Schulden) einer verstorbenen Person zu kümmern, wenn es kein Testament gibt oder die darin genannten Erben das Erbe ausschlagen oder nicht fähig sind, es anzunehmen. Die spezifischen Pflichten eines Nachlassverwalters können von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit variieren, aber sie umfassen in der Regel die Identifizierung und Bewertung des Nachlasses, die Begleichung von Schulden und Steuern, und die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die gesetzlichen Erben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Nachlassverwalter verpflichtet ist, im besten Interesse der Erben... Mehr erfahren zahlt aus dem Nachlass die Verbindlichkeiten und kehrt den Rest an die Frau als Erbin aus. Reicht der Nachlass nicht aus, können Ehefrau oder Nachlassverwalter die Nachlassinsolvenz anmelden, so dass die Gläubiger aus dem Nachlass anteilmäßig bedient werden. Für die Frau besteht kein HaftungsrisikoAuch beim Erben gibt es gewisse Haftungsrisiken, auf die der Erbe achten sollte, um möglichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Mehr erfahren.
Ehegatten-Voraus
Verstirbt der Partner, gehört der Frau der Haushalt, den sie mit ihrem Gatten zusammen geführt hat. Sind Kinder vorhanden, umfasst dieser „Voraus“ nur die Gegenstände der Haushaltsführung, während persönliche Gegenstände des Partners in den Nachlass fallen, auf den auch die Kinder Anspruch haben.
Sind keine Kinder vorhanden, gehören nur Luxusgüter des Haushalts zum Nachlass (teure Autos, Münzsammlungen). Alle anderen Gegenstände gehören als Ehegatten-Voraus der Frau. Auch Hochzeitsgeschenke gehören der Frau. Hat der Partner ein TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... verfügt, gehört der Hausrat der Frau nur, wenn sie ausdrücklich durch ein Vermächtnis damit bedacht wurde.
Gemeinsame Bankkonten
Ein allein auf den Namen der Ehefrau eingetragenes Konto verbleibt in deren alleinigem Besitz. Es gehört nicht zum Nachlass. Gemeinsame Konten kann die Frau weiter nutzen, wenn Sie über eine über den Tod hinaus geltende Bankvollmacht des Partners verfügt.
Ein nur auf den Namen des Ehemannes eingetragenes Konto gehört jedoch zum Nachlass. Über dieses Konto kann die Ehefrau nur verfügen, wenn sie einen Erbschein hat.
Eigentum an Immobilien
Ist die Ehefrau gemeinsam mit dem Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, fällt nur der Anteil des Partners in den Nachlass. Mit dem ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Mehr erfahren kann die Frau die Eigentumsumschreibung im GrundbuchBeim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, Rechte und Eigentumsverhältnisse - und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Mehr erfahren veranlassen, entweder auf Ihren Namen, wenn sie Alleinerbin ist oder bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft.
Claus M. Büttner, Diplom-Finanzwirt (FH) und Bankkaufmann, ist als Geschäftsführer der ERBMANUFAKTUR ein führender Fachmann für Erbangelegenheiten.
Als zertifizierter Stiftungs- und Nachlassplaner (CFEP®) bin ich Ihr optimaler Ansprechpartner in Vermögens- und Nachlassfragen.