Es ist ein Klischee: Wer erbt, glaubt, er werde reich. Tatsächlich haben Erbschaften zwei Seiten.
Auf der anderen Seite lässt sich nicht jede optisch berauschende Villa in Bargeld umsetzen. Viele Nachlässe sind überschuldet. Ist die Villa bis über das Dach mit Hypotheken belastet, ist das Erbe nichts wert. Hat der ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... Mehr erfahren in Saus und Braus gelebt, scheint er zwar vermögend, kann aber auch alles verjubelt und auf Kredit gelebt haben.
Jeder, der Erbe wird, muss klären, ob er die Erbschaft annimmt, eine Zwischenlösung wählt oder besser ausschlägt. Dazu ist eine Bestandsaufnahme des Nachlasses unabdingbar. Es ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts, zu prüfen und den Erben gar zu beraten, ob es sinnvoller ist, eine Erbschaft anzunehmen oder besser auszuschlagen. Das Gericht prüft allenfalls die formalen Voraussetzungen des Testaments und des Erbvertrags, nicht aber deren inhaltliche Konsequenzen. Um die Konsequenzen zu beurteilen, muss der Erbe in die Materie des Erbrechts einsteigen.
Keine Erbenhaftung vor Annahme der Erbschaft
Vor der Annahme der Erbschaft kann der Gläubiger gegen den Erben keine Forderungen geltend machen (§ 1958 BGB). Bereits zum Zeitpunkt des Todes geht die Erbschaft kraft Gesetzes an den gesetzlichen oder im Testament oder Erbvertrag berufenen Erben über. Der Erbe wird automatisch Erbe. Wer das damit verbundene Risiko vermeiden möchte, muss selbst aktiv werden.
Im Idealfall hat der Erblasser eine über den Tod hinaus geltende GeneralvollmachtWas ist eine Generalvollmacht? Eine Generalvollmacht ermöglicht die rechtsgeschäftliche Vertretung in allen Lebensbereichen, in denen eine Vertretung rechtlich erlaubt ist. Auch wenn eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, ist der Beweiswert einer notariell beurkundeten Generalvollmacht höher, wenn der Rechtsverkehr die Vollmacht anzweifelt. Will der Bevollmächtigte von der Generalvollmacht Gebrauch machen, muss er im Besitz des Originals der Urkunde sein. Der Vollmachtgeber kann die Generalvollmacht inhaltlich einschränken oder erst dann in Kraft treten lassen, wenn er nachweislich geschäftsunfähig wird. Die Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen und neu formuliert werden. Was kann ich mit einer Generalvollmacht alles machen? Die Generalvollmacht erlaubt es, gewöhnliche... Mehr erfahren erteilt und den Erben bevollmächtigt, für ihn zu handeln, ohne dass auf seine Erbenstellung ankommt. Eine Kontovollmacht sollte der Erblasser persönlich bei der Bank unterzeichnet haben. Dann ist der Erbe in der Regel ohne weiteres in der Lage, den Nachlass zu sichten, ohne das Erbe gleich antreten zu müssen.
Nachlasspflegschaft
Will ein Gläubiger in den Nachlass vollstrecken, bevor der Erbe die Annahme erklärt hat, muss ein Nachlasspfleger bestellt werden (§ 1960 BGB).
Der Erbe haftet unbeschränkt, aber beschränkbar
Der Erbe haftet mit der Annahme der Erbschaft unbeschränkt und muss gegebenenfalls die Verbindlichkeiten des Erblassers gegenüber dessen Gläubigern mit dem eigenen Vermögen vollumfänglich bedienen. Er kann die Haftung aber beschränken. Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten.
Nach der Annahme der Erbschaft kann der Erbe die DreimonatseinredeWenn das Erbe mit Schulden belastet ist, kann der Erbe alle Zahlungen die ersten drei Monate durch die Dreimonatseinrede verweigern. Nach der Annahme der Erbschaft und der Erhebung der Dreimonatseinrede durch den Erben, wird 3 Monate lang die Befriedigung der Nachlassgläubiger verweigert (§ 2014 BGB). In dieser Zeit kann der Erbe den Nachlass sichten. Weiterführende Informationen • Haftungsrisiken - 10 Fakten die jeder Erbe wissen sollte Mehr erfahren erheben und 3 Monate lang die Befriedigung der Nachlassgläubiger verweigern (§ 2014 BGB). In dieser Zeit kann er den Nachlass sichten.
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