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Sondereigentum

Zuletzt aktualisiert am: 22. Juni 2023

Sondereigentum bezeichnet bei Immobilien in Deutschland das Eigentum, das einem einzelnen Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusteht.

Es wird unterschieden zwischen Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern einer Wohnanlage gemeinsam gehört (wie z. B. das Grundstück, das Gebäude selbst, tragende Wände, das Dach, Treppenhaus, Versorgungsleitungen, etc.), und Sondereigentum, das einem einzelnen Eigentümer zusteht.

Sondereigentum ist in der Regel die jeweilige Eigentumswohnung selbst, einschließlich ihrer nichttragenden Innenwände, Bodenbeläge und Innentüren sowie Einbauten wie Einbauküchen oder Badezimmerausstattungen. In einigen Fällen können auch bestimmte Außenbereiche, wie zum Beispiel Balkone, Terrassen oder Kellerräume, zum Sondereigentum gehören.

Die genaue Definition dessen, was als Sondereigentum gilt, kann variieren und sollte in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnanlage festgehalten werden. Es ist wichtig, bei Erwerb einer Eigentumswohnung genau zu prüfen, was als Sondereigentum definiert ist, um mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte