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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zuletzt aktualisiert am: 22. August 2023

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einer zuständigen Behörde oder einem Sachverständigen ausgestellt wird. Sie bestätigt die Abgeschlossenheit einer Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes.

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument im Rahmen von Immobilienkäufen, Eigentumsübertragungen oder auch für baurechtliche Genehmigungsverfahren. Sie schafft Klarheit über die rechtliche und räumliche Situation einer Wohneinheit und dient als Grundlage für weitere rechtliche und administrative Prozesse im Zusammenhang mit dem Eigentum an der Wohnung.

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung werden in der Regel die einzelnen Räume der Wohneinheit aufgeführt und es wird bestätigt, dass diese eine abgeschlossene Einheit bilden. Zudem werden die Größe der Wohneinheit, die genaue Lage im Gebäude sowie ggf. weitere relevante Informationen festgehalten.

Wann benötigt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Um innerhalb eines Gebäudes einzelne Wohneinheiten als Sondereigentum im Grundbuch eintragen zu können, wird diese Bescheinigung benötigt. Sie ermöglicht die Bildung von Teileigentum und stellt somit die Grundlage für die Entstehung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dar. 

Sie dient als Nachweis dafür, dass eine bestimmte Wohneinheit eine eigenständige und abgeschlossene Einheit bildet. Dies ist wichtig für die Zuordnung von Eigentumsrechten und für die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern.

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Wo beantragt man die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Erhalten kann man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Bauordnungsbehörde oder dem Bauamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Der Antrag muss bestimmte Unterlagen enthalten, wie zum Beispiel:

  • Bauzeichnungen, die den Grundriss, Schnitte und Ansichten des Gebäudes zeigen.
  • Eine Beschreibung des Gebäudes und der einzelnen Wohnungen.
  • Eventuell weitere Dokumente, je nach Anforderung der zuständigen Behörde.

Es ist zu empfehlen, vorab bei der entsprechenden Behörde nach den genauen Anforderungen und benötigten Unterlagen zu fragen. Je nach Bundesland und Kommune können die genauen Vorgaben variieren.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte