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Vorkaufsrecht

Zuletzt aktualisiert am: 26. August 2021

Ein Vorkaufsrecht bezeichnet den gesetzlichen Anspruch, dass jemand das Recht besitzt, sich bei anderen Interessenten vorzudrängeln und z.B. eine Immobilie, ein Grundstück oder einen Erbanteil vor diesen konkurrierenden Parteien zu erwerben.

Siehe:

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte