Hausverkauf und Notarielle Beurkundung: Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?

Kategorie: Immobilie
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Notartermine empfinden viele Bürger als etwas Ehrwürdiges, vielleicht Geheimnisvolles und vor allem als einen eher undurchschaubaren Vorgang. Gründe dafür sind wohl, dass notarielle Beurkundungen nicht gerade etwas Alltägliches sind. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich bestmöglich auf einen Notartermin vorbereiten und welche Unterlagen Sie für einen Hausverkauf unbedingt zum Notar mitbringen sollten.

Immobilienkaufverträge sind beurkundungspflichtig

Jeder Vertrag, der den Verkauf oder Kauf einer Immobilie zum Gegenstand hat, muss notariell beurkundet werden. Mündliche oder privatschriftliche Vereinbarung, wie sie gerne in Fernsehfilmen vorgeführt werden, sind null und nichtig. § 311b BGB schreibt ausdrücklich die notarielle Beurkundung vor. Der Grund ist einleuchtend. Immobilienkaufverträge sind komplexe Vertragswerke, in denen es darum geht, die unterschiedlichen und oft gegensätzlichen Interessen von Verkäufer und Erwerber angemessen zu regeln. Da die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien in den Grundbüchern vermerkt werden, ist es unabdingbar, dass ein dafür ausgebildeter Notar den Verkauf einer Immobilie über die Gestaltung des Kaufvertrages hinaus abwickelt. Für Verkäufer und Erwerber der Immobilie sollte es ein beruhigendes Gefühl sein, dass der Verkaufsvorgang alles berücksichtigt, was für den ordnungsgemäßen Eigentumsübergang und die zuverlässige Zahlung des Kaufpreises wichtig ist.

Wer sucht den Notar aus?

Notare haben zugewiesene Amtsbezirke. Dennoch ist jeder Notar berechtigt, jeden ihm angetragenen Vorgang zu beurkunden. Im Regelfall sollten Sie jedoch einen Notar beauftragen, der im Bezirk der zum Verkauf stehenden Immobilie ansässig ist. Die organisatorische Abwicklung vor Ort ist oft leichter. Es gibt bei den Notaren auch keine Spezialisierungen wie bei den Rechtsanwälten. Jeder Notar verfügt über die Kompetenz, einen Immobilienkaufvertrag zu beurkunden.

In der Praxis ist es üblich, dass der Kaufinteressent, der die Immobilie erwerben möchte, den Notar aussucht und den Notartermin vereinbart. Schließlich zahlt der Erwerber im Regelfall auch die Notarkosten und sollte daher das Recht haben, den Notar zu bestimmen. Die in Baden-Württemberg bis 1.8.2018 bestehende Zuständigkeit der Amtsnotariate gibt es nicht mehr. Auch hier beurkunden freiberufliche Notare die Kaufverträge über Immobilien.