Hausverkauf und Notarielle Beurkundung: Wie läuft der Notartermin ab?

Kategorie: Immobilie
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Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese verkaufen, tun Sie sich erheblich leichter, wenn Sie von vornherein über den Ablauf beim Notar, insbesondere im Zusammenhang eines Immobilienkaufvertrags, informieren.

Welche Arbeiten erledigt der Notar bei der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages?

Um ein besseres Verständnis über den Vorgang und die Kosten eines Notartermins zu erlangen, ist es vorteilhaft zu wissen, was genau ein Notar bei der Beurkundung eines Kaufvertrages macht. Der ganze Ablauf der Beurkundung beim Notar ist durchaus komplexer als ein ledigliches Unterzeichnen der Urkunde. Ein Notartermin bedeutet nämlich auch viel Vorbereitung auf Seiten des Verkäufers.

Im Wesentlichen erledigt der Notar folgende Aufgaben:

  • Erfassung aller Daten, die für die Beurkundung des Vertrages notwendig sind.
  • Beratung der Parteien zur Gestaltung des Kaufvertrages.
  • Anfertigung eines Entwurfs mit Übersendung an die Parteien zur Vorabinformation
  • Beurkundung des Kaufvertrages im Notartermin.
  • Beantragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt.
  • Beantragung der Finanzierungsgrundschuld für den Erwerber.
  • Einholen der Verzichtserklärung der Gemeinde wegen deren gesetzlichen Vorkaufsrechts.
  • Mitteilung ans Finanzamt über die Beurkundung des Kaufvertrages (Finanzamt setzt Grunderwerbssteuer fest. Die Zahlung durch den Erwerber ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch).
  • Einholung von Löschungserklärungen eingetragener Grundpfandrechtsgläubiger.
  • Erfüllung eventueller Treuhandauflagen von im Grundbuch eingetragener Gläubiger.
  • Fälligstellung des Kaufpreises.
  • Überwachung der Zahlung des Kaufpreises.
  • Beantragung der Auflassung und des damit verbundenen Eigentümerwechsels beim Grundbuchamt.

Welche Formalitäten gelten beim Notartermin?

Steht der Notartermin an, müssen Sie sich durch Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, es sei denn, Sie sind dem Notar bereits persönlich bekannt. Ist als Eigentümer des Grundstücks eine juristische Person (GmbH, UG) im Grundbuch eingetragen, muss deren gesetzlicher Vertreter seine Vertretungsbefugnis anhand eines aktuellen Registerauszugs aus dem Handelsregister nachweisen.

Möchten Sie sich im Notartermin vertreten lassen, können Sie den Kaufvertrag zunächst durch einen Mitarbeiter des Notariats als vollmachtlosen Vertreter beurkunden lassen und den Kaufvertrag im Nachhinein in einem Zeitraum von höchstens zwei Wochen in einem weiteren Notartermin persönlich vor dem Notar genehmigen.

Alternativ können Sie eine Person Ihres Vertrauens in einer notariell beglaubigten Vollmacht bevollmächtigen und den Kaufvertrag über die Immobilie durch diesen Vertreter notariell beurkunden lassen. Um jedes Risiko auszuschließen, sollten Sie sich dennoch die Mühe machen, den Notartermin möglichst persönlich wahrzunehmen. Unerwartet auftretende Fragen lassen sich so am besten schnell klären.