Wenn das Erbe mit Schulden belastet ist, kann der Erbe alle Zahlungen die ersten drei Monate durch die Dreimonatseinrede verweigern.
Nach der Annahme der Erbschaft und der Erhebung der Dreimonatseinrede durch den Erben, wird 3 Monate lang die Befriedigung der Nachlassgläubiger verweigert (§ 2014 BGB). In dieser Zeit kann der Erbe den Nachlass sichten.