Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Damit Sie Ihre Stellung in der ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erben. Hierbei gelten spezielle Rechte und Pflichten. einschätzen können, müssen Sie wissen, welche Rechte und Pflichten in einer solchen Erbengemeinschaft bestehen. Streitigkeiten im Zusammenhang einer Erbauseinandersetzung entstehen oft nur deshalb, weil Erben vermeintliche Rechte wahrnehmen und andere Erben nicht wissen, wie sie sich sachgerecht dagegen verwahren können.
Nachlass ist Sondervermögen der Miterben
Gibt es mehrere Erben, wird der Nachlass zum Sondervermögen der Miterben. Der Nachlass gehört den Miterben „zur gesamten Hand“. Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Es entsteht ein von Ihrem eigenen privaten Vermögen getrenntes Sondervermögen. Das Gesetz regelt die Erbengemeinschaft umfangreich in § 2032 BGB.
Miterben sind Teil der Gesamthandgemeinschaft
Als Miterbe haben Sie entsprechend Ihrer Erbteilquote einen Anteil an dem ungeteilten, der Gesamthand aller Erben zustehenden Nachlass.
Das Wesen der Gesamthand besteht darin, dass Sie als Miterbe am ganzen Vermögen berechtigt sind. Gleichzeitig sind Sie in Ihrem Recht jedoch beschränkt durch das Recht der anderen Miterben.
Der einzelne Erbe hat kein Verfügungsrecht
Da in einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe die gleichen Rechte und Pflichten hat, verwalten alle Erben den Nachlass gemeinschaftlich. Eigentümer des Nachlasses sind Sie nicht als einzelner Erbe, sondern immer alle Miterben der Erbengemeinschaft gemeinsam. Allen gehört alles gemeinsam. Der Nachlass geht mit dem Erbfall ungeteilt auf die Erbengemeinschaft über. Jeder Miterbe wird zum gleichberechtigten Miteigentümer.
Ist Grundbesitz vorhanden, werden alle Erben „in Erbengemeinschaft“ ins Grundbuch eingetragen. Entscheidungen in der Erbengemeinschaft erfolgen grundsätzlich einstimmig, ohne dass auf die Höhe des Erbteils ankommt. Jeder Miterbe hat ein gleichberechtigtes Stimmrecht.
Wie ist das mit dem Erbschein?
Sie können beim Amtsgericht, Abteilung Nachlassgericht, einen Erbschein beantragen. Sind Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft, erhalten Sie nur einen gemeinschaftlichen ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Mehr erfahren, in dem die Namen aller Miterben und die Auflistung ihrer Erbanteile in Quoten bezeichnet sind.
Der Erbschein weist Sie als legitimen Erben aus. Er berechtigt Sie aber nicht, Rechte wahrzunehmen, die der Erbengemeinschaft insgesamt zustehen.
Praxistipp: Gehört eine Immobilie zum Nachlass, benötigen Sie zur Eigentumsumschreibung im GrundbuchBeim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, Rechte und Eigentumsverhältnisse - und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Mehr erfahren einen Erbschein. Ein Erbschein erübrigt sich nur, wenn der ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... Mehr erfahren ein notariell beurkundetes Testament hinterlassen oder einen Erbvertrag beurkundet hat. Dann genügt es, wenn Sie die Eigentumsumschreibung unter Vorlage der Urkunde beantragen. Beantragen Sie die Eigentumsumschreibung innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Erbfalls, berechnet das Grundbuchamt keine Gebühren.
Sie haben noch weitere Fragen dazu, wozu Sie in einer Erbengemeinschaft berechtigt sind und was Sie tun müssen? Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie!
Häufig gestellte Fragen
Wie sieht es mit minderjährigen Erben in der Erbengemeinschaft aus?
Verstirbt Ihr Ehepartner und wird Ihr minderjähriges Kind Miterbe in der Erbengemeinschaft, steht Ihnen als überlebendes Elternteil zwar das Sorgerecht zu, Sie können aber nicht uneingeschränkt für das Kind handeln. So benötigen Sie beispielsweise für die Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Auch wenn Sie für das Kind die Erbschaft ausschlagen möchten, benötigen Sie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Haben Gläubiger Zugriff auf meinen Miterbenanteil?
Haben Sie Verbindlichkeiten, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Gläubiger Ihren Miterbenanteil an der Erbengemeinschaft pfändet. Dann löst sich Ihre schöne Erbschaft in Luft auf. Sie könnten den Gläubiger leer ausgehen lassen, wenn Sie nach Eintritt des Erbfalls das Erbe ausschlagen. Das Risiko besteht aber darin, dass der Gläubiger schnell handelt und bis zur Ausschlagung den Erbanteil dennoch pfänden kann. Auch wenn die Pfändung durch die Ausschlagung hinfällig wird, steht Ihnen dann immer noch der Pflichtteilsanspruch zu, der ebenfalls pfändbar wäre. Um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden, sollten Sie umgehend nach Eintritt des Erbfalls die Ausschlagung erklären und dazu nicht unbedingt die Frist von sechs Wochen abwarten.