Eine rechtliche Betreuung tritt dann ein, wenn ein Gericht für eine Person einen Betreuer bestellt. Dieser Betreuer ist dann rechtlicher oder genauer gesagt gesetzlicher Vertreter der betreuten Person.
Im Gegensatz dazu handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Betreuung, wenn eine Person im Rahmen einer VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten in Notsituationen zum Verteter seines Willens machen. Mehr erfahren eine andere Person bevollmächtigt, ihre Angelegenheiten im Vorsorgefall wahrzunehmen. Dieser Vollmacht liegt dann in der Regel eine einvernehmliche Absprache zwischen Betreuer und betreuten Person zu Grunde.