Was ist eine Organspende?
Eine Organspende bezeichnet die Transplatation eines Organs von einem Menschen zu einem anderen Menschen (Empfänger). Der Empfänger ist meist aus gesundheitlichen Gründen auf diese lebensrettende Organspende angewiesen.
Eine Organspende kann sowohl nach dem Tod als auch zu Lebzeiten erfolgen. Unterliegt aber in beiden Fällen unterschiedlichen Regelungen und Anforderungen.
Bin ich verpflichtet, meine Organe zu spenden, wenn ich sterbe?
Sie sind nicht verpflichtet, nach Ihrem Tod irgendwelche Organe oder Gewebe zu spenden. Ihr Körper gehört allein Ihnen. Wenn Sie freiwillig erklären, zur Organ- oder Gewebespende bereit zu sein, ist dies Ihre freie Entscheidung.
Umgekehrt können Sie ausdrücklich erklären, dass Sie gerade nicht bereit sind, Organe oder Gewebe zu spenden. Auch diese Entscheidung ist zu respektieren. Haben Sie zu Lebzeiten einer möglichen Organ- und Gewebespende ausdrücklich widersprochen, können sich weder Angehörige noch Ärzte über Ihre Entscheidung hinwegsetzen. Ihr Körper bleibt tabu.
Was ist, wenn ich mich zu Lebzeiten nicht zur Organspende geäußert habe?
Nach derzeitiger Rechtslage müssen Sie ausdrücklich erklären, Organe spenden zu wollen.
Aber: Liegt keine schriftliche Erklärung zur Spende vor und haben Sie auch nicht schriftlich einer möglichen Organ- oder Gewebespende widersprochen, kann der Arzt Ihre nächsten Angehörigen befragen, ob Sie sich ihnen gegenüber zu Ihren Lebzeiten zur Frage der Organ- und Gewebespende erklärt haben. Wenn den Angehörigen hierzu nichts bekannt ist, werden sie nach Ihrem mutmaßlichen Willen gefragt und gebeten in Ihrem Sinne zu entscheiden.
Entscheiden sich Ihre Angehörigen also, dass Ihrem Körper Organe oder Gewebe entnommen werden können, kann der Arzt Organe und Gewebe entnehmen. Möchten Sie dies nicht, müssen Sie sich ausdrücklich zu Lebzeiten zur Organspende erklären.
Wie und wo kann ich mich zur Organspende erklären?
Arztpraxen, Apotheken, Krankenkassen, und Einwohnermeldeämter halten spezielle Organspendeausweise bereit. Darin können Sie ausdrücklich angeben, dass Sie „nach der ärztlichen Feststellung Ihres Todes gestatten, Ihrem Körper Organe und Gewebe zu entnehmen“. An sich genügt auch ein Stück formloses Papier. Besser ist aber, wenn Sie den unmissverständlich formulierten Organspendeausweis nutzen.
Hinweis: Verfügen Sie über eine Patientenverfügung, dann achten Sie darauf, dass sich PatientenverfügungMit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, falls Sie selbst aus physischen oder psychischen Gründen Ihren Willen nicht mehr äußern können. Mehr erfahren und Spendenerklärung nicht widersprechen. Sind intensivmedizinische Maßnahmen durch die Patientenverfügung nicht gewünscht, kann eine gewünschte Organspende gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.
Wie kann ich der Organspende widersprechen?
Sie können sich zur Organspende unmissverständlich erklären und insbesondere einer Organspende widersprechen, wenn Sie im Organspendeausweis ausdrücklich die Alternative ankreuzen: „Nein, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben“.
Kann ich auch meine Angehörigen über die Entnahme von Organen oder Geweben entscheiden lassen?
Sie können die Entscheidung, ob Ihrem Körper Organe oder Gewebe entnommen werden, auch einer bestimmten Person überlassen. Dazu können Sie im Organspendeausweis die Alternative ankreuzen: „
- Über JA oder NEIN soll folgende Person entscheiden: … Name der Person…“.
Diese Alternative setzt das Vertrauen voraus, dass die von Ihnen bestimmte Person in Ihrem Sinne entscheidet. Sie müssen sich dann aber bewusst sein, dass Sie Ihrem Angehörigen eine ausgesprochen schwierige Entscheidung übertragen. Möglicherweise nötigen Sie Ihren Angehörigen in eine Gewissenssituation, in der er über die eigene Trauer hinweg entscheiden muss, was er in Ihrem Sinne für richtig erachtet. Viele Angehörige sind damit schlicht überfordert oder fühlen sich gar von den zuständigen Ärzten unter Druck gesetzt. Eventuell bereuen sie später ihre Entscheidung, egal wie sie ausgefallen ist.
Kann ich meine Spendenbereitschaft auf bestimmte Organe einschränken?
Sie können im derzeit geltenden Organspendeausweis Ihre Zustimmung zur Organspende insoweit auch einschränken, als Sie bestimmte Organe oder Gewebe davon ausnehmen.
Beispiel: Sie möchten nicht, dass Ihrem Körper Ihr Herz entnommen wird.
Umgekehrt können Sie auch ausdrücklich gestatten, nur bestimmte, von Ihnen genau bezeichnete Organe und Gewebe entnehmen zu lassen
Beispiel: Sie erlauben lediglich, dass Ihre Augenhornhaut entnommen wird.
Zugleich können Sie im Organspendeausweis erklären, dass Sie der Entnahme von Organen oder Geweben ausdrücklich widersprechen.
Was ist die Widerspruchslösung?
Nach derzeitiger Rechtslage (Stand 1.10.2018) müssen Sie ausdrücklich erklären, dass Sie zur Organspende bereit sind. Haben Sie Ihre Bereitschaft nicht erklärt, dürfen Ihnen nach Ihrem Ableben keine Organe oder Gewebe entnommen werden, es sei denn, Ihre Angehörigen entscheiden sich dennoch dafür, die Organentnahme zu gestatten, weil sie glauben, in Ihrem Sinne zu handeln.
Um die Zahl potentieller Spender zu erhöhen, diskutiert die Politik derzeit die Widerspruchslösung. Danach wäre es künftig so, dass jeder Bürger als potentieller Organspender bereitsteht, sofern er der Organspende nicht ausdrücklich widerspricht. Nur dann, wenn Sie der Organspende widersprechen, dürfen Ihnen nach Ihrem Tod keine Organe entnommen werden. Widersprechen Sie nicht, wären Sie potentieller Organspender.
Wann dürfen meinem Körper Organe oder Gewebe entnommen werden?
Ihrem Körper dürfen Organe und Gewebe erst entnommen werden, wenn durch zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander Ihr Tod festgestellt wurde. Das Ergebnis ihrer Untersuchung ist schriftlich zu dokumentieren.
Früher galt der Stillstand von Atmung und Herz-Kreislaufsystem als sicheres Indiz für den Tod des Menschen. Da Patienten heute künstlich beatmet und ihr Herz-Kreislaufsystem künstlich aufrechterhalten werden kann, ist dieses Kriterium nicht mehr zeitgerecht. Heute wird deshalb auf den Hirntod abgestellt. Trotz künstlicher Beatmung und aufrechterhaltener Herztätigkeit kann nämlich die Hirnfunktion erloschen sein. Der Mensch ist dann nicht mehr imstande, irgendetwas im Organismus zu steuern. Es besteht keine Möglichkeit der bewussten Wahrnehmung mehr.
Was ist unter dem Hirntod zu verstehen?
Als Hirntod wird der Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms bezeichnet. Genauer gesagt, wird der Gesamthirntod festgestellt. Der Organismus soll nicht mehr zur Selbststeuerung in der Lage sein. Jede Möglichkeit der bewussten Wahrnehmung, insbesondere der Schmerzempfindung, der Steuerung der Atmung, oder der Regulation des Stoffwechsels sei verloren. Es erscheine ausgeschlossen, dass der Mensch das Bewusstsein wiedererlangt und die zentrale Steuerungsfähigkeit für seine gesamten Körperfunktionen zurückgewinnt.
Mit dem irreversiblen Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns sollen die leibliche-seelische, körperlich-geistige und physisch-metaphysische Einheit unwiederbringlich erloschen sein. Ein Patient an einem Beatmungsgerät mit völlig zerstörtem Gehirn sei nur noch eine Reihe künstlich aufrechterhaltener Untersysteme, da der Organismus als Ganzes seine Funktion verloren habe.
Ohne Atmung und ohne Herztätigkeit können die Organe des in diesem Fall vollständig und endgültig toten Menschen nicht mehr für eine Organspende verwendet werden.
Auch intensiv-medizinische Maßnahmen können erloschene Hirnfunktionen nicht wiederherstellen. Da bei den meisten Todesfällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen tatsächlich nur wenige verstorbene Menschen als potentieller Organspender in Betracht, eben solche, bei denen der Hirntod dem endgültigen Herzstillstand vorausgeht und das Herz-Kreislaufsystem künstlich aufrechterhalten werden kann.
Nur dann, wenn der Gesamthirntod festgestellt ist, gilt der Mensch als tot und steht als Organspender zur Verfügung.
Warum wird dennoch der Hirntod als absolut zuverlässiges Todeskriterium angezweifelt?
Kritiker sprechen gerne von einer gesetzlichen Fiktion, die Menschen behandelt, als seien sie tot, obwohl sie lebendig sind oder man jedenfalls nicht sicher weiß, ob sie tot sind. Es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass der Mensch noch so weit Bewusstsein habe, dass er Schmerz empfinde. Das „Lazarussyndrom“ bezeichnet die Erscheinung, dass gewisse Reflexe des Rückenmarks Bewegungen des Körpers während der Organentnahme auslösen können.
Diese als „Lazarus-Zeichen“ bekannten Symptome sollen hingegen nicht gegen, sondern gerade für den Hirntod sprechen. Für den Hirntod sei es geradezu typisch, wenn die Muskeleigenreflexe normal und sogar gesteigert auslösbar sind. Sie finden sich auch bei einem klassischen, plötzlich eintretenden Herztod. A
uch wenn derartige Phänomene irritierend empfunden werden, entstünden sie außerhalb des Gehirns auf der Ebene von Rückenmark, Nerven und Muskulatur und weisen nicht auf Schmerzempfindungen hin. Sie ließen sich neurologisch ohne Zweifel von hirnbedingten Erscheinungen und Bewegungen unterscheiden.
Wird der Körper bei der Organentnahme narkotisiert?
Die Diskussion dreht sich darum, ob man hirntote Menschen bei der Organentnahme narkotisieren sollte, um zu verhindern, dass zumindest auf einer grundlegenden Ebene Schmerz empfunden wird.
In der Schweiz ist die Narkose vorgeschrieben, die Deutsche StiftungEine Stiftung bietet eine gute Möglichkeit das eigene Vermögen schon zu Lebzeiten oder nach dem eigenen Tod gezielt für bestimmte Zwecke zu verwenden. für Organtransplantation hält eine Narkose zur Ausschaltung des Bewusstseins und der Schmerzreaktion für überflüssig. In Deutschland werden jedenfalls Opiate und Muskelentspannungsmittel gegeben, um Reflexe des Rückenmarks zu unterbinden, die Muskelbewegungen auslösen können.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie in Ihrem Organspendeausweis ausdrücklich erklären, dass Sie die Organentnahme nur unter Narkose gestatten.
Welche Ärzte sind bei der Organspende beteiligt?
Nach dem Transplantationsgesetz ist der Hirntod des Menschen durch zwei dafür qualifizierte Ärzte zu treffen. Sie müssen den Organspender unabhängig voneinander untersucht haben.
Die beteiligten Ärzte dürfen dann später aber weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe oder Gewebe des Spenders beteiligt sein. Sie dürfen auch keine Weisungen entgegennehmen. Ihre Feststellungen zum Untersuchungsergebnis haben die Ärzte unverzüglich jeweils in einer Niederschrift aufzuzeichnen und persönlich zu unterschreiben.
Die Expertenkommission der Bundesärztekammer hat Richtlinien erlassen, die der Arzt bei der Hirntodfeststellung zu beachten hat. So sind die Voraussetzungen und Ursachen der Hirnschädigung festzustellen sowie verschiedene körperliche Untersuchungen vorzunehmen, die den Zweck haben, in verschiedenen Hirnarealen Funktionen zu prüfen und den Nachweis einer nicht umkehrbaren Schädigung des Gehirns zu führen.
Mithin wird ein EEG durchgeführt, das Hirnströme registriert und aufzeichnet. Tritt der Hirntod ein, zeichnet das Gerät keinerlei elektrische Hirnaktivität mehr auf.
Wie läuft eine Organspende ab?
- Kommt ein Patient nach Feststellung seines Hirntodes als Organspender in Betracht, informieren die Ärzte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).
- Hat der Patient einer Organspende zugestimmt oder befürworten die Angehörigen eine Organspende, veranlasst die DSO die erforderlichen Laboruntersuchungen und medizinischen Tests.
- Sodann wird die Organentnahme vorbereitet und die internationale Vermittlungsstelle Stiftung Eurotransplant informiert.
- Ist ein geeigneter Empfänger ermittelt, werden die entnommenen und konservierten Organe in ein Transplantationszentrum transportiert und dort verpflanzt. Die Kosten übernimmt die Krankenversicherung des Empfängers.
Mit wem kann ich mich wegen einer möglichen Organ- und Gewebespende besprechen?
Die Entscheidung, sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auszusprechen, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sie lässt sich nur treffen, wenn Sie sich angemessen informiert haben. Sie können sich mit Ihren nächsten Angehörigen, Freunden und Bekannten, aber natürlich auch mit Ihrem Hausarzt oder Ihrem Seelsorger mit dem Thema auseinandersetzen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält ein Infotelefon „Organspende“ bereit. Dort können Sie sich unter der Tel.-Nr. 0800 – 90 40 400 kostenfrei informieren und beraten lassen.