Der Notfallordner – Vollmachten und mehr einfach zugänglich machen

Kategorie: Vorsorge
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Wir selbst haben meist den besten Überblick über unsere eigenen Unterlagen. Doch wenn Angehörige, Bekannte oder Vormunde in die Unterlagen schauen, so sind diese meist überfordert, da sie das Ordnungssystem nicht kennen. Wer seine Unterlagen schlecht ordnet, macht es Angehörigen noch schwerer. Die Einsicht von Angehörigen in die eigenen Unterlagen wird wichtig, wenn z.B. ein Unfall geschehen ist und Sie im Krankenhaus liegen oder wenn eine schwere Erkrankung Sie an der Selbstverwaltung der Unterlagen hindert. Hier ist es wichtig, dass die Ehefrau schnell die nötigen Vollmachten findet. Ein Notfallordner hilft.

Ein Notfallordner ist ein aufbereiteter Ordner, der eine rote außen Hülle besitzt und im inneren mehrere Einleger in denen Sie wichtige Unterlagen einsortieren können (und sogar sollten.) Die rote Farbe ist eine Signalfarbe und weißt Suchende auf die Wichtigkeit der enthaltenen Unterlagen hin. Die große Randbeschrift „Notfall-Ordner“ läßt den Inhalt schon von weiten erahnen.

Im Notfall-Ordner können Sie folgende Unterlagen einsortieren:

  1. Private Informationen
  2. Das Testament und die Bestattungsverfügung, sowie Trauerverfügungen
  3. Ihre Vorsorgevollmacht
  4. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  5. Depot-, Bank- bzw. Kontovollmacht und Informationen über Ihre Finanzen
  6. Krankenakten, Organspende- und Gewebespendeausweise
  7. Sensible Dokumente wie Geburtsurkunden und Sorgerechtsverfügungen
  8. Kontaktdaten von Angehörigen (Wer soll im Notfall benachrichtigt werden?)
  9. Notfallhelfer bzw. Dienstleister, die für Sie im Notfall aktiv werden
  10. Verträge, Informationen über Abonnements und Mitgliedschaften in Vereinen, etc.
  11. Informationen über Ihre Vorsorge und Absicherungen
  12. Informationen über Ihre Firma wie z.B. Kundenlisten, Ihre Unternehmervollmacht und Informationen über Ihre Rentensituation

Sie entscheiden natürlich selbst, welche Daten und Informationen in die Notfallmappe reinkommen. Doch bedenken Sie, dass Bevollmächtigte Ihre Geschäfte nur weiterführen können, wenn diese Zugang zu allen wichtigen Vollmachten haben. Grade bei Patientenverfügungen ist die schnelle Erreichbarkeit besonders wichtig, da Sie so ein Gewicht gegen ärztliche Meinungen und Handlungsvorschläge erhalten. Ebenso ist ein Testament von dem niemand weiß, nichts wert.

Sofern Sie ein Problem damit haben, vielleicht vertrauliche oder sensible Daten in einem Notfallordner zu verwahren und nicht riskieren wollen, dass andere Personen vor Ihrem Ableben davon Kenntnis erlangen, können Sie solche Daten durchaus sichern. Möchten Sie beispielsweise nicht, dass der Inhalt Ihres Testaments bekannt wird, können Sie dieses in einen verschlossenen Umschlag einlegen, diesen verschließen und versiegeln und in den Notfallordner einheften.

Das Siegel dient dazu, fortlaufend zu kontrollieren, dass der Umschlag unbeschädigt ist und keine andere Person Einblick genommen hat. Zur Versiegelung könnten Sie die Klebestelle mit Ihrer Unterschrift überschreiben oder mit einem Adressaufkleber überkleben. Wird der Umschlag geöffnet, erkennen Sie, dass die Versiegelung beeinträchtigt oder gar zerstört wurde. Alternativ können Sie bestimmte Daten auch auf einem USB-Stick speichern und im Umschlag verwahren.

Vermerken Sie zusätzlich handschriftlich auf dem Umschlag, dass dieser Umschlag nur nach Ihrem Ableben geöffnet werden darf und sein Inhalt vorher für Dritte nicht zugänglich sein soll.

Gegebenenfalls können Sie den Notfallordner auch in einem eventuell vorhandenen Safe verwahren. Der Zugang zum Safe lässt sich meist auf eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen beschränken, so dass Sie verhindern, dass beliebige andere Personen auf den Inhalt Ihres Notfallordner Zugriff nehmen können.

Die Aufbewahrung in einem Bankschließfach oder bei einem Notar oder einer anderen Person ist weniger günstig, da es im Notfall (Vorsorgefall, Tod) darauf ankommt, das Ihr in einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter oder Ihr Erbe schnellstmöglich Zugriff auf die Unterlagen nehmen kann (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament).