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Betreuungsverfügung

Zuletzt aktualisiert am: 9. Februar 2021

Eine Betreuungsverfügung ist der dritte Baustein neben einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Darin erklären Sie, dass das Betreuungsgericht für den Vorsorgefall eine bestimmte Person zu Ihrem Betreuer bestimmen soll.

Regelmäßig ist eine solche Betreuungsverfügung nicht notwendig, sofern Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht erstellt und darin auch einen Bevollmächtigten für den Vorsorgefall bestellt haben. Sollte die Vorsorgevollmacht aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein und sich die Notwendigkeit einer Betreuerbestellung ergeben, können Sie mit einer Betreuungsverfügung sicherstellen, dass das Gericht nur eine bestimmte Person zu Ihrem Betreuer bestellt oder eine bestimmte Person nicht zu Ihrem Betreuer bestellt.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte