Eine Betreuungsverfügung ist der dritte Baustein neben einer VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten in Notsituationen zum Verteter seines Willens machen. Mehr erfahren und einer PatientenverfügungMit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen, falls Sie selbst aus physischen oder psychischen Gründen Ihren Willen nicht mehr äußern können. Mehr erfahren. Darin erklären Sie, dass das Betreuungsgericht für den Vorsorgefall eine bestimmte Person zu Ihrem Betreuer bestimmen soll.
Regelmäßig ist eine solche Betreuungsverfügung nicht notwendig, sofern Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht erstellt und darin auch einen Bevollmächtigten für den Vorsorgefall bestellt haben. Sollte die Vorsorgevollmacht aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein und sich die Notwendigkeit einer Betreuerbestellung ergeben, können Sie mit einer Betreuungsverfügung sicherstellen, dass das Gericht nur eine bestimmte Person zu Ihrem Betreuer bestellt oder eine bestimmte Person nicht zu Ihrem Betreuer bestellt.