Nachlassimmobilie geerbt – verkaufen oder vermieten?

Kategorie: Immobilie
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Sie haben eine Immobilie geerbt und stehen nun vor der wichtigen Entscheidung, wie Sie weiter verfahren sollen. Jede Option – der Verkauf, die Vermietung oder die Eigennutzung – hat weitreichende finanzielle, steuerliche und persönliche Konsequenzen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die für Ihre Situation passende Lösung zu finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Optionen: Sie können die Immobilie verkaufen, um schnell Kapital freizusetzen, sie vermieten, um langfristige Einnahmen zu erzielen, oder sie selbst beziehen und eigenen Wohnraum schaffen.
  • Zeitlicher Aufwand: Ein Verkauf dauert in der Regel mehrere Monate. Die Vermietung erfordert einen kontinuierlichen Verwaltungsaufwand. Die Eigennutzung kann je nach Zustand sofort oder erst nach einer Renovierung möglich sein.
  • Kosten und Steuern: Zunächst fallen Kosten für den Erbschein und die Grundbuchberichtigung an. Abhängig vom Wert kann Erbschaftssteuer fällig werden. Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren kann zudem die Spekulationssteuer anfallen.
  • Entscheidungsgrundlage: Ihre Wahl hängt von Ihrer finanziellen Lage, Ihren persönlichen Lebensplänen, dem Zustand der Immobilie und einer möglichen Erbengemeinschaft ab.

Die drei Optionen im Überblick

  • Verkaufen: Der Verkauf der Immobilie bietet sich an, wenn Sie schnelles Kapital benötigen, den Verwaltungsaufwand scheuen oder Miterben auszahlen müssen.
  • Vermieten: Eine Vermietung sichert Ihnen langfristig passive Mieteinnahmen und eine Wertanlage, ist aber mit laufenden Pflichten als Vermieter verbunden.
  • Selbstnutzung: Der Einzug in die geerbte Immobilie kann emotional wertvoll sein und eigene Mietkosten sparen, erfordert aber oft Investitionen in Modernisierung und Instandhaltung.

Die Entscheidung, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll, ist oft komplex und emotional. Um Ihnen eine klare Grundlage für Ihre Überlegungen zu bieten, haben wir die drei Hauptoptionen – Verkauf, Vermietung und Eigennutzung – in einer übersichtlichen Tabelle gegenübergestellt.

Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung? Der direkte Vergleich

KriteriumVerkaufVermietungEigennutzung
VorteileSchnelle Liquidität, einmaliger Aufwand, keine weitere Verantwortung für die Immobilie.Laufende monatliche Einnahmen, langfristiges Wertsteigerungspotenzial, steuerliche Vorteile (z. B. AfA).Mietfreies Wohnen, hohe Gestaltungsfreiheit, emotionale Bindung zum Elternhaus, stabile Altersvorsorge.
NachteileDie Immobilie ist endgültig aus dem Familienbesitz, zukünftige Wertsteigerungen entgehen Ihnen.Hoher und dauerhafter Verwaltungsaufwand, Risiko von Mietausfällen oder Mietnomaden, Kosten für Instandhaltung.Sämtliche Kosten (Betrieb, Instandhaltung) müssen selbst getragen werden, geringere finanzielle Flexibilität.
Aufwand (Zeit/Komplexität)Anfänglich hoch für die Vorbereitung, Vermarktung und Abwicklung, danach abgeschlossen.Dauerhaft hoch durch Mietersuche, Nebenkostenabrechnung, Kommunikation und Instandhaltungsmanagement.Dauerhaft mittel bis hoch, je nach Zustand der Immobilie und Umfang der Eigenleistung bei Pflege und Modernisierung.
RisikenVerkauf unter Marktwert, unerwartet hohe Steuerlast durch die Spekulationssteuer.Leerstand, unerwartet hohe Reparaturkosten, rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern.Wertverlust der Immobilie, finanzielle Überforderung durch unvorhergesehene Sanierungskosten.
Typische KostenMaklerprovision, Notargebühren, Kosten für den Energieausweis, eventuell Gutachterkosten und Vorfälligkeitsentschädigung.Kosten für Hausverwaltung, Bildung einer Instandhaltungsrücklage, Reparaturen, Maklerkosten bei Neuvermietung.Laufende Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherungen, Energie), Kosten für Instandhaltung und Modernisierung.
Steuerliche AspekteEventuell fällt Spekulationssteuer an. Die Erbschaftsteuer muss immer geprüft werden.Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer (ESt). Kosten können abgesetzt werden (z. B. durch AfA).Befreiung von der Spekulationssteuer bei Verkauf nach bestimmter Eigennutzungsdauer. Erbschaftsteuerfreibeträge beachten.
Zeitbedarf bis zur UmsetzungIn der Regel wenige Monate bis zu einem Jahr, abhängig vom Markt und der Immobilie.Kann sofort nach Klärung der Eigentumsverhältnisse beginnen, ist aber ein fortlaufender Prozess.Nach Eintragung im Grundbuch sofort möglich, eventuell ist Zeit für Renovierungsarbeiten einzuplanen.

Hinweis: Diese Tabelle dient einer ersten Orientierung. Die tatsächlichen Gegebenheiten können je nach Zustand der Immobilie, regionalen Marktbedingungen und Ihrer persönlichen finanziellen sowie steuerlichen Situation stark variieren. Wir empfehlen stets eine individuelle Beratung durch einen Immobilienexperten und einen Steuerberater.

Abkürzungen:

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und bezeichnet die steuerliche Abschreibung von Immobilien bei Vermietung.

ESt steht für „Einkommensteuer“. ErbSt steht für „Erbschaftsteuer“.

Verkaufen oder vermieten – Ihre persönliche Checkliste

Die Entscheidung, eine geerbte Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, ist komplex und hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Kriterien für Ihre Situation zu bewerten und eine fundierte erste Tendenz zu entwickeln.

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Die 7 wichtigsten Kriterien im Überblick

  1. Entfernung zum Objekt: Wohnen Sie weiter als eine Autostunde entfernt? Eine Verwaltung aus der Ferne ist aufwendig. Wenn Sie keine professionelle Hausverwaltung beauftragen möchten, spricht eine große Distanz eher für den Verkauf.
  2. Zustand und Sanierungsbedarf: Stehen größere Sanierungen an (Dach, Heizung, Fassade) und Ihnen fehlen die finanziellen Mittel oder die Zeit dafür? Ein Verkauf im aktuellen Zustand kann dann die einfachere und schnellere Lösung sein.
  3. Persönlicher Liquiditätsbedarf: Benötigen Sie kurzfristig Kapital, um Miterben auszuzahlen oder eigene Pläne zu finanzieren? Der Verkaufserlös bietet schnelle Liquidität, während Mieteinnahmen einen langfristigen, aber geringeren Cashflow bedeuten.
  4. Laufendes Darlehen: Ist die Immobilie noch mit einem Darlehen belastet? Prüfen Sie die Restlaufzeit der Zinsbindung. Eine vorzeitige Kündigung kann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung kosten. Decken die potenziellen Mieteinnahmen die Darlehensrate, kann eine Vermietung bis zum Ende der Zinsbindung sinnvoll sein.
  5. Lokale Mietrendite: Lässt sich vor Ort eine Netto-Mietrendite von über 3–4 % erzielen? Ein solcher Wert spricht für die Vermietung als attraktive Kapitalanlage. Liegt die Rendite deutlich darunter, könnte ein Verkauf und eine alternative Investition rentabler sein.
  6. Erbengemeinschaft: Sind sich alle Miterben einig? Unterschiedliche Interessen führen oft zu Konflikten. Der Verkauf und die anschließende Aufteilung des Erlöses sind häufig der unkomplizierteste Weg, um eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen.
  7. Steuerliche Situation: Ist die zehnjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen? Falls nicht, würde bei einem Verkauf Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen. Klären Sie zudem mit einem Steuerberater, inwieweit Ihre Erbschaftsteuer-Freibeträge ausgeschöpft sind.

Wann professionelle Beratung unerlässlich ist

In vielen Fällen ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen. Ein Steuerberater kann die steuerlichen Konsequenzen beider Optionen für Sie individuell berechnen. Bei Uneinigkeit in einer Erbengemeinschaft können ein Mediator oder ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt helfen, eine für alle tragfähige Lösung zu finden und Konflikte zu vermeiden.

Schnell-Check: Ihre Tendenz in 4 Fragen

Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Ja oder Nein, um eine erste grobe Richtung zu erhalten:

  1. Benötigen Sie oder die Erbengemeinschaft kurzfristig eine größere Summe Geld?
  2. Wohnen Sie so weit von der Immobilie entfernt, dass eine persönliche Verwaltung schwierig wäre?
  3. Besteht in der Erbengemeinschaft Uneinigkeit über die Zukunft der Immobilie?
  4. Steht eine umfangreiche Sanierung an, für die Ihnen die Mittel oder die Zeit fehlen?

Haben Sie zwei oder mehr Fragen mit „Ja“ beantwortet, spricht vieles für einen Verkauf. Bei überwiegend „Nein“-Antworten sollten Sie die Option der Vermietung genauer prüfen.

Steuern bei geerbten Immobilien: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie eine Immobilie erben, stehen Sie nicht nur vor der Entscheidung zwischen Verkaufen und Vermieten, sondern müssen sich auch mit wichtigen steuerlichen Fragen auseinandersetzen. Die beiden zentralen Steuerarten sind die Erbschaftsteuer, die beim Erwerb anfällt, und die Spekulationssteuer, die bei einem späteren Verkauf relevant werden kann. Wir erklären Ihnen die Grundlagen.

Die Spekulationssteuer: Ein Gewinn aus dem Verkauf kann steuerpflichtig sein

Die Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine geerbte Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist mit Gewinn verkaufen. Entscheidend ist hierbei die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren[1], geregelt in § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Wichtig: Die Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem Datum, an dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich erworben hat. Verkaufen Sie die Immobilie nach Ablauf dieser zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei. Eine wichtige Ausnahme besteht bei Eigennutzung: Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer ebenfalls, selbst wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die Erbschaftsteuer: Steuerpflicht durch den Erwerb

Unabhängig von einem späteren Verkauf fällt mit dem Erbfall die Erbschaftsteuer an. Ihre Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert der Immobilie ab. Der Wert wird nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt. Glücklicherweise gibt es hohe persönliche Freibeträge, die oft eine Steuerlast verhindern. Gemäß Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)[2] gelten unter anderem folgende Freibeträge:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 €

Steuerbefreiung für das Familienheim

Eine bedeutende Befreiung von der Erbschaftsteuer gibt es für das sogenannte Familienheim (§ 13 ErbStG). Erbt der überlebende Ehegatte das selbstgenutzte Familienheim und bewohnt es für weitere zehn Jahre selbst, bleibt der Erwerb komplett erbschaftssteuerfrei. Für Kinder gilt eine ähnliche Regelung, sofern die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt und sie die Immobilie ebenfalls unverzüglich für zehn Jahre selbst bewohnen.

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Typische Konstellationen und Rechenbeispiele

Um die Wechselwirkung zwischen Erbschaft- und Spekulationssteuer zu verdeutlichen, hier einige vereinfachte Beispiele:

  1. Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist: Ihr Vater hat die Immobilie 2010 gekauft. Sie erben 2024 und verkaufen sie sofort. Da zwischen dem Kauf durch Ihren Vater und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, fällt keine Spekulationssteuer an. Es fällt lediglich Erbschaftsteuer an, sofern der Wert der Immobilie Ihren Freibetrag übersteigt.
  2. Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist: Ihre Mutter hat die Immobilie 2021 für 300.000 € gekauft. Sie erben 2024 und verkaufen die Immobilie für 380.000 €. Da die Zehnjahresfrist nicht abgelaufen ist und Sie die Immobilie nicht selbst genutzt haben, müssen Sie den Gewinn von 80.000 € mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (Spekulationssteuer).
  3. Verkauf mit Eigennutzung: Szenario wie in Beispiel 2. Sie ziehen jedoch nach dem Erbfall im Januar 2024 selbst in die Immobilie ein und verkaufen sie im März 2026. Da Sie die Immobilie 2024, 2025 und im Verkaufsjahr 2026 selbst bewohnt haben, greift die Ausnahme für Eigennutzung. Es fällt keine Spekulationssteuer an.

Wichtiger steuerlicher Hinweis (Disclaimer)

Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerlichen Regelungen sind komplex und hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Die genannten Freibeträge und gesetzlichen Regelungen können sich ändern. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Die Erbengemeinschaft: Gemeinsam entscheiden und handeln

Haben Sie eine Immobilie gemeinsam mit anderen Personen geerbt, bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, Sie müssen alle Entscheidungen gemeinsam treffen, was oft zu komplexen Situationen führt. Um handlungsfähig zu bleiben, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und konstruktive Lösungen für mögliche Konflikte zu finden.

Rechtliche Grundlagen: Verwaltung versus Verfügung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet grundsätzlich zwischen der Verwaltung des Nachlasses und der Verfügung darüber. Für Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung, wie notwendige Reparaturen oder die Fortführung bestehender Mietverträge, genügt ein Mehrheitsbeschluss, der sich nach der Höhe der Erbteile richtet (siehe § 2038 BGB)[3].

Geht es jedoch um wesentliche Veränderungen oder die Verfügung über die Immobilie – also den Verkauf –, ist Einstimmigkeit erforderlich (siehe § 2040 BGB). Diese Anforderung macht die Erbengemeinschaft oft zu einer Zwangsgemeinschaft, in der ein einzelner Miterbe wichtige Entscheidungen blockieren kann.

erbengemeinschaft auflösen

Konflikte in der Erbengemeinschaft lösen

Unterschiedliche Interessen und finanzielle Möglichkeiten führen häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Bevor die Situation eskaliert, sollten Sie konstruktive Wege zur Einigung prüfen:

  • Mediation: Ein neutraler Vermittler hilft dabei, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu erarbeiten.
  • Erbteilverkauf: Sie können Ihren kompletten Erbteil an einen Miterben oder eine dritte Person verkaufen und scheiden so aus der Gemeinschaft aus.
  • Abschichtung: Sie treten Ihren Anteil gegen eine Abfindungszahlung an die verbleibenden Miterben ab.
  • Auseinandersetzungsvereinbarung: In einem notariellen Vertrag legen alle Erben gemeinsam fest, wie der Nachlass aufgeteilt wird, zum Beispiel durch Auszahlung einzelner Erben oder den gemeinsamen Verkauf der Immobilie.

Als letzter Ausweg bleibt die Teilungsversteigerung. Diese kann von jedem Miterben beantragt werden, um den Verkauf zu erzwingen.

Der Nachteil: Immobilien erzielen bei einer Zwangsversteigerung oft einen deutlich geringeren Preis als bei einem freihändigen Verkauf am Markt.

Die Immobilie vermieten: Wer kümmert sich?

Entscheidet sich die Erbengemeinschaft für die Vermietung, muss die Verwaltung klar geregelt werden. Auch hier sind gemeinsame Entscheidungen notwendig. In der Praxis haben sich zwei Modelle bewährt:

  • Bevollmächtigung eines Miterben: Ein Miterbe wird von den anderen bevollmächtigt, als alleiniger Ansprechpartner für Mieter und Dienstleister zu agieren. Dies sollte schriftlich fixiert werden.
  • Beauftragung einer Hausverwaltung: Eine professionelle Verwaltung übernimmt alle Aufgaben von der Mietersuche bis zur Nebenkostenabrechnung. Die Kosten werden aus den Mieteinnahmen bestritten.

Unabhängig vom gewählten Modell ist es ratsam, ein gemeinsames Konto für alle Einnahmen und Ausgaben einzurichten, um die Verteilung der Erträge und Kosten transparent zu gestalten.

Checkliste: Was Sie vor einer Entscheidung klären sollten

Nehmen Sie sich Zeit für ein gemeinsames Gespräch und klären Sie die folgenden Punkte, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen:

  • Gemeinsames Ziel: Was wollen wir langfristig mit der Immobilie erreichen? Soll sie verkauft, vermietet oder von einem Miterben selbst genutzt werden?
  • Zeitplan: Bis wann soll eine Entscheidung getroffen und die Immobilie verkauft oder vermietet sein?
  • Liquidität der Miterben: Können und wollen alle Erben notwendige Investitionen (z. B. für Sanierungen) oder laufende Kosten tragen?
  • Zustand der Immobilie: Gibt es einen Instandhaltungsstau, der vor einem Verkauf oder einer Vermietung behoben werden muss, und wie wird dieser finanziert?

Die Immobilie verkaufen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Haben Sie sich für den Verkauf der geerbten Immobilie entschieden, beginnt die Phase der praktischen Umsetzung. Ein strukturierter Plan hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Schritt 1: Eigentum nachweisen und Grundbuch berichtigen

Bevor Sie die Immobilie anbieten können, müssen Sie als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen sein. Dafür benötigen Sie entweder einen Erbschein oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift. Mit diesen Dokumenten beantragen Sie die Grundbuchberichtigung, um sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.

Schritt 2: Den richtigen Wert ermitteln

Eine realistische Wertermittlung ist die Basis für einen erfolgreichen Verkauf. Je nach Immobilientyp kommen verschiedene Verfahren wie das Vergleichswert- oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Eine professionelle Marktsondierung hilft, einen Preis festzulegen, der für potenzielle Käufer attraktiv ist und gleichzeitig den Wert des Objekts widerspiegelt.