Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Wer ein Haus kauft oder verkauft, sollte wissen, was er kauft oder verkauft. Um sich dafür die notwendigen Informationen zu verschaffen, gibt es eine Reihe von Informationsquellen.
Eine Quelle zur Beschaffung der notwendigen Informationen ist die BauakteDie Bauakten werden angelegt, sobald ein Grundstück bebaut wird. Die Bauakten enthalten Grundrisspläne, Statiken, Baupläne und alle Schriftstücke, die mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen. Mehr erfahren vom Bauamt.
Was ist eine Bauakte?
Die Bauaufsichtsbehörden, meist die unteren Bauaufsichtsbehörden, führen Bauaktenarchive. Die BauaktenDie Bauakten werden angelegt, sobald ein Grundstück bebaut wird. Die Bauakten enthalten Grundrisspläne, Statiken, Baupläne und alle Schriftstücke, die mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen. Mehr erfahren werden angelegt, sobald ein Grundstück bebaut wird. Die Bauakten enthalten Grundrisspläne, Statiken, Baupläne und alle Schriftstücke, die mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen.
Bauakte beim Bauamt einsehen
Möchten Sie die Bauakten einsehen, benötigen Sie ein begründetes Interesse. Dieses Interesse steht Ihnen problemlos als Eigentümer zu oder wenn Sie als Erwerber im notariellen Kaufvertrag bezeichnet sind. Ein bloßes Kaufinteresse genügt im Regelfall wegen des Datenschutzes noch nicht. Wenn Interesse besteht, benötigt der Interessent eine Vollmachtserklärung des Eigentümers.
Da die Bauakten meist aus dem Archiv beschafft werden müssen, sollte der Antrag auf Akteneinsicht schriftlich oder nach telefonischer Absprache mit dem Sachbearbeiter beim Bauamt gestellt werden. Ist die Akte einsehbar, wird der Interessent telefonisch einbestellt und kann die Akte in den Räumlichkeiten der Behörden einsehen.
Für den Kaufinteressenten kann die Einsichtnahme zweckmäßig sein, wenn er das zum Kauf anstehende Haus sanieren oder umbauen möchte und dafür die Grundrisspläne und die Statik benötigt. Gleiches gilt auch für den Nachbarn, der in Erfahrung bringen möchte, inwieweit er durch das benachbarte Bauvorhaben in seinen Rechten beeinträchtigt werden könnte.
Kosten für das Einsehen einer Bauakte
Gegen Kostenerstattung lassen sich meist auch Kopien anfertigen. Regelmäßig verlangt die Behörde dafür eine Verwaltungsgebühr zwischen 10€ und 100 €.
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