Welche Steuern fallen beim Hausverkauf in der Erbengemeinschaft an?

Kategorie: Steuer
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Immer mehr Nachlässe enthalten Immobilien. Erbschaftssteuern sind dann ein leidiges Thema. Steuern fallen aus Anlass des Erbfalls dann an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Grenzen übersteigt.

Die steuerlichen Freibeträge, bis zu denen Sie als Erbe keine Erbschaftsteuern zahlen müssen, hängen von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Ob Sie als Erbe beim Hausverkauf in der Erbengemeinschaft Steuern zahlen müssen, hängt mithin davon ab, ob es sich um das Familienheim oder eine nicht selbst genutzte Immobilie handelt. Als Steuern kommen beim Erbfall Erbschaftsteuern, Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer in Betracht.

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Verkauf nur als Erbengemeinschaft möglich

Beachten Sie zunächst, dass Sie über eine zum Nachlass gehörende Immobilie als Miterbe nicht allein verkaufen können, sondern nur die Erbengemeinschaft insgesamt den Verkauf tätigen kann. Verkäufer ist stets die Erbengemeinschaft. Sie als einzelner Miterbe können allenfalls Ihren Erbanteil an der Erbengemeinschaft verkaufen. Der Erwerber übernimmt dann Ihren Erbanteil und wickelt den Nachlass gemeinsam mit den übrigen Miterben ab.