Wie wirken sich Auslandsvermögen und Immobilien auf mein Testament aus?

Kategorie: Testament
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Vielleicht wissen Sie nicht, was grenzüberschreitende Erbschaften sind und glauben, Sie seien nicht betroffen? Oder haben Sie schon einmal etwas von einer „Nachlassspaltung“ gehört? Wahrscheinlich nicht.

Auch wenn Sie in Deutschland das Zeitliche segnen und irgendwo im Ausland ein Ferienhaus hinterlassen oder dauerhaft im europäischen Ausland leben und Vermögenswerte in Deutschland besitzen, sollten Sie sich mit dem Thema „grenzüberschreitende Erbschaften“ beschäftigen und die Gegebenheiten in Ihrem Testament regeln. Ihre Erben werden Ihnen dafür dankbar sein.

Was regelt die Europäische Erbrechtsverordnung?

Im Jahr 2015 ist die „Europäische Erbrechtsverordnung“ in Kraft getreten. Sie gilt, mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien, in allen Ländern der Europäischen Union. Die Verordnung regelt sogenannte grenzüberschreitende Erbrechtsfälle. Nach Angaben der EU-Kommission waren etwa 580.000 Erbfälle im Jahr, bei denen 125 Milliarden Euro vererbt wurden, Anlass, die Problematik grenzüberschreitender Erbschaften europarechtlich zu regeln.

Worum geht es eigentlich?

Die EU-Verordnung will mit der Problematik aufräumen, dass ein Erblasser in Deutschland oder im Ausland lebt, im europäischen Ausland Vermögenswerte besitzt und die Erben sich einem chaotischen Hindernislauf ausgesetzt sehen, wenn sie an ihr Erbe wollen.

Grund dafür ist, dass die Erben klären müssen, welches Recht für welchen Teil des Nachlasses relevant ist und welche Gerichte in welchem EU-Staat zuständig sind. 

Die Verordnung setzt sich zum Ziel, dass künftig nur noch das Recht und die Behörden eines einzigen EU-Staates zuständig sein sollen. Sie als potentieller Erblasser haben die Möglichkeit, das für Ihren Nachlass maßgebliche Recht testamentarisch klar und unmissverständlich vorzugeben. Im Interesse Ihrer Erben sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.

Warum führen grenzüberschreitende Erbschaften zu einer Nachlassspaltung?

Leben Sie im Ausland oder besitzen im Ausland Vermögenswerte, gelten zum Teil andere Erbquoten und andere Pflichtteilsrechte. Mit anderen Worten: Ihr Nachlass wird rechtlich aufgespalten. Es kommt zur Nachlassspaltung.

Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie leben in Baden-Baden und besitzen im Elsass eine Ferienwohnung. Nach Ihrem Ableben kommt für Ihr Ferienhaus französisches Erbrecht und für den in Deutschland befindlichen Nachlass deutsches Erbrecht zur Anwendung.

Es ergibt sich folgende Problematik: Nach deutschem Erbrecht erbt Ihr Ehepartner in der Regel neben Kindern die Hälfte Ihres Nachlasses. In Frankreich erbt der überlebende Ehepartner jedoch nur ein Viertel. Erwirbt Ihr Ehepartner als Erbe in Deutschland dann einen Erbschein, hat er in Frankreich Probleme, da die deutsche Erbquote von der französischen Erbquote abweicht. Der Erbschein wird also in Frankreich im Regelfall nicht anerkannt.

Die Folge dieser Nachlassspaltung ist, dass Ihr hinterlassenes Vermögen in einen deutschen Nachlass und in einen im Ausland befindlichen Nachlass aufgespalten wird. Ihre Erben dürfen sich „freuen“.