Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Vielleicht wissen Sie nicht, was grenzüberschreitende Erbschaften sind und glauben, Sie seien nicht betroffen? Oder haben Sie schon einmal etwas von einer „Nachlassspaltung“ gehört? Wahrscheinlich nicht.
Auch wenn Sie in Deutschland das Zeitliche segnen und irgendwo im Ausland ein Ferienhaus hinterlassen oder dauerhaft im europäischen Ausland leben und Vermögenswerte in Deutschland besitzen, sollten Sie sich mit dem Thema „grenzüberschreitende Erbschaften“ beschäftigen und die Gegebenheiten in Ihrem Testament regeln. Ihre Erben werden Ihnen dafür dankbar sein.
Was regelt die Europäische Erbrechtsverordnung?
Im Jahr 2015 ist die „Europäische Erbrechtsverordnung“ in Kraft getreten. Sie gilt, mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien, in allen Ländern der Europäischen Union. Die Verordnung regelt sogenannte grenzüberschreitende Erbrechtsfälle. Nach Angaben der EU-Kommission waren etwa 580.000 Erbfälle im Jahr, bei denen 125 Milliarden Euro vererbt wurden, Anlass, die Problematik grenzüberschreitender Erbschaften europarechtlich zu regeln.
Worum geht es eigentlich?
Die EU-Verordnung will mit der Problematik aufräumen, dass ein ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... Mehr erfahren in Deutschland oder im Ausland lebt, im europäischen Ausland Vermögenswerte besitzt und die Erben sich einem chaotischen Hindernislauf ausgesetzt sehen, wenn sie an ihr Erbe wollen.
Grund dafür ist, dass die Erben klären müssen, welches Recht für welchen Teil des Nachlasses relevant ist und welche Gerichte in welchem EU-Staat zuständig sind.
Die Verordnung setzt sich zum Ziel, dass künftig nur noch das Recht und die Behörden eines einzigen EU-Staates zuständig sein sollen. Sie als potentieller Erblasser haben die Möglichkeit, das für Ihren Nachlass maßgebliche Recht testamentarisch klar und unmissverständlich vorzugeben. Im Interesse Ihrer Erben sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.
Warum führen grenzüberschreitende Erbschaften zu einer Nachlassspaltung?
Leben Sie im Ausland oder besitzen im Ausland Vermögenswerte, gelten zum Teil andere Erbquoten und andere Pflichtteilsrechte. Mit anderen Worten: Ihr Nachlass wird rechtlich aufgespalten. Es kommt zur Nachlassspaltung.
Beispiel
Stellen Sie sich vor, Sie leben in Baden-Baden und besitzen im Elsass eine Ferienwohnung. Nach Ihrem Ableben kommt für Ihr Ferienhaus französisches Erbrecht und für den in Deutschland befindlichen Nachlass deutsches Erbrecht zur Anwendung.
Es ergibt sich folgende Problematik: Nach deutschem Erbrecht erbt Ihr Ehepartner in der Regel neben Kindern die Hälfte Ihres Nachlasses. In Frankreich erbt der überlebende Ehepartner jedoch nur ein Viertel. Erwirbt Ihr Ehepartner als Erbe in Deutschland dann einen Erbschein, hat er in Frankreich Probleme, da die deutsche Erbquote von der französischen Erbquote abweicht. Der ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Mehr erfahren wird also in Frankreich im Regelfall nicht anerkannt.
Die Folge dieser Nachlassspaltung ist, dass Ihr hinterlassenes Vermögen in einen deutschen Nachlass und in einen im Ausland befindlichen Nachlass aufgespalten wird. Ihre Erben dürfen sich „freuen“.
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Warum erweist sich ein Berliner Testament im Ausland als problematisch?
Viele Ehepartner setzen sich in einem gegenseitigen TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... gegenseitig zum Alleinerben ein. Ein solches gegenseitiges Testament ist als Berliner TestamentDas Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) ist eine gute Möglichkeit für verheiratete Ehepaare ihren Nachlass zu regeln, damit ihre Wünsche berücksichtigt werden. Mehr erfahren geläufig. Diese deutsche Regelung ist aber in Spanien beispielsweise nicht bekannt. Versterben Sie dann in Spanien, hätte Ihr Ehepartner Probleme, sein Erbrecht geltend zu machen.
Würde Ihr Nachlass dann nach spanischem Recht abgewickelt werden, ist es möglich, dass Ihr Nachlass vollständig Ihren gemeinsamen Kindern anheimfällt und der Ehepartner lediglich ein Nutzungsrecht an der zuletzt gemeinsam genutzten Wohnung erhält.
Wie löst die Erbrechtsverordnung die Problematik der Nachlassspaltung?
Die ErbrechtsverordnungDie Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gilt seit dem 17.08.2015. Sie greift in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. Die EU-Erbrechtsverordnung legt fest, welche nationale Erbrechtrechtsordnung auf einen Erbfall mit EU- oder Auslandsbezug Anwendung findet. Während früher für deutsche Staatsbürger das Staatsangehörigkeitsprinzip galt, bei dem sie nach deutschem Erbrecht beerbt wurden, ist dies nun nicht mehr der Fall. Jetzt gilt das Erbrecht des Aufenthaltslandes. Allerdings kann in einem Testament oder einem Erbvertrag eine entsprechende Wahl zugunsten des Staatsangehörigkeitsprinzips getroffen werden. Gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt stets das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Rahmen der... Mehr erfahren will die Nachlassspaltung vermeiden. Die Verordnung beinhaltet zwei mögliche Regelungen:
Alternative: In grenzüberschreitenden Erbfällen kommt es nur noch darauf an, wo Sie als Erblasser Ihren Wohnsitz hatten. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Dann ist für Ihren gesamten Nachlass das Recht des Landes ausschlaggebend, in dem Sie zuletzt gelebt und gewohnt haben. Ihre Staatsangehörigkeit ist nicht entscheidend.
Beispiel
Leben Sie in Baden-Baden, gilt relativ problemlos deutsches Erbrecht. Die Zuständigkeit des deutschen Nachlassgerichts erstreckt sich auf Ihren gesamten Nachlass. Deshalb unterliegt auch Ihr Immobilienbesitz im Elsass deutschem Erbrecht.
Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt jedoch in Frankreich, gilt französisches Erbrecht. Möglicherweise enthält das Erbrecht in Frankreich Regelungen, die vom deutschen Erbrecht abweichen und nicht in Ihrem Sinne liegen.
Besonders stark tritt dieses Problem zu Tage, wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in Großbritannien erworben hätten. Die Briten kennen keinen Pflichtteil. Würden Sie jetzt Ihren Sohn enterben und Ihren Ehepartner testamentarisch zu Ihrem Alleinerben bestimmen, hätte Ihr Sohn zumindest in Bezug auf den Immobilienbesitz in Großbritannien keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Auch in Schweden besteht aus deutscher Sicht das Problem, dass der Ehepartner meist Alleinerbe ist und gemeinsame Kinder leer ausgehen.
Insoweit ist es schwierig, im Detail zu erfassen, welche erbrechtlichen Regelung in dem Staat maßgebend sind, in dem Sie gerade Ihren Wohnsitz unterhalten. Diese Probleme lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihren Nachlass nach der folgenden Alternative 2 regeln.
Alternative 2: Ungeachtet dessen, wo Sie Ihren Wohnsitz haben, können Sie in Ihrem Testament oder in einem ErbvertragDer Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) dient dazu, den Nachlass zu regeln. Genau wie das Testament gehört er zu den letztwilligen Verfügungen. Im Gegensatz zum Testament bindet der Erbvertrag alle Vertragsparteien und kann nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss auf diese Möglichkeit geeinigt haben und die notwendigen Vorkehrungen hierfür getroffen haben. Wird nach Aufsetzen des Erbvertrags ein abweichendes Testament aufgesetzt, dessen Inhalt von demjenigen des Erbvertrags abweicht, greift der Erbvertrag. Ein im Testament bedachter Erbe hat keine rechtliche Handhabe, beim Erbvertrag jedoch ist seine Position gesichert. Ein... Mehr erfahren festlegen, welches Erbrecht für den Fall Ihres Ablebens zur Anwendung kommen soll. Insbesondere können Sie als deutscher Staatsangehöriger ungeachtet Ihres Wohnsitzes festlegen, dass Ihr gesamter Nachlass, also auch Ihre Nachlasswerte im Ausland, nach deutschem Erbrecht abgewickelt wird.
Beispiel
Sie leben in Frankreich und besitzen in Deutschland und im Elsass Immobilien. Um die Nachlassspaltung zu vermeiden, bestimmen Sie in Ihrem Testament, dass Ihr gesamter Nachlass nach deutschem Erbrecht abgewickelt werden soll. Soweit Ihnen die Regelungen des deutschen Erbrechts geläufig sind, wissen Sie genau, mit welchen Erbquoten oder nach welchen sonstigen Regelungen Ihre Erben zum Zuge kommen. Zugleich wissen Ihre Erben, dass sie den Nachlass ungeachtet der Problematik der Nachlassspaltung nach deutschem Erbrecht abwickeln können.
Warum ist ein ständiger Wohnsitzwechsel problematisch?
Wechseln Sie mehrfach Ihren Wohnsitz, wechselt auch das maßgebliche Erbrecht. Die Erbrechtsverordnung stellt nämlich auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt ab (Alternative 1). Diese Situation erweist sich als problematisch, wenn Sie als deutscher Rentner den Winter auf Mallorca verbringen und den Rest des Jahres in Deutschland leben.
Da Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehalten, erscheint der Aufenthalt auf Mallorca vorübergehender Natur. Sterben Sie in Deutschland, gilt deutsches Erbrecht. Sterben Sie auf Mallorca, gilt spanisches Erbrecht. Das Erbrecht würde also ständig hin und her wechseln. Die Abwicklung Ihres Nachlasses hinge vom zufälligen Zeitpunkt Ihres Ablebens ab.
Sofern Sie nicht gerade ein Experte in erbrechtlichen Angelegenheiten sind, wissen Sie nicht, nach welchen Regelungen genau Ihre Erben Ihren Nachlass erben. Immerhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie den Staat, in dem Sie gerade leben, als Ihren letzten Wohnsitz betrachten müssen.
Möglicherweise sind Regelungen in Ihrem Testament im Hinblick auf das jeweilige nationale Erbrecht problematisch und im ungünstigsten Fall sogar unwirksam. Auch dieses Problem lösen Sie einfach dadurch, dass Sie in Ihrem Testament bestimmen, dass Ihr Nachlass nach deutschem Erbrecht abgewickelt werden soll. Es kommt dann nicht darauf an, wo Sie bei Ihrem Ableben zuletzt gewohnt haben. Sie gestalten damit Ihr Testament inhaltlich und formal sicherer.
Warum empfiehlt sich die Wahl deutschen Erbrechts aus Sicht des Steuerrechts?
Ihr Nachlass ist auch unter steuerrechtlichen Aspekten zu betrachten. Die Besteuerung bleibt auch mit der Erbrechtsverordnung ausschließlich Angelegenheit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. Die Besteuerung von Nachlässen erfolgt teils auf sehr unterschiedliche Weise. Außerdem gelten unterschiedliche Freibeträge.
In Deutschland jedenfalls profitiert Ihr Ehepartner von einem Freibetrag von 500.000 €. Ihr Kind hat einen Freibetrag in Höhe von 400.000 €. Erst Vermögenswerte, die nach Abzug von eventuell bestehenden Verbindlichkeiten diese Freibeträge übersteigen, unterliegen dann der Erbschaftsbesteuerung.
Wie kläre ich die Problematik in meinem Testament?
Es ist ganz einfach: Sie verfassen ein Testament und bestimmen darin ausdrücklich, dass Ihr gesamter Nachlass nach deutschem Erbrecht abzuwickeln ist und zwar unabhängig davon, wo Sie Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten und wo Sie verstorben sind. Dann ist klargestellt, dass Ihr Nachlass nach deutschem Erbrecht abgewickelt wird, auch wenn Sie unter der Sonne Mallorcas das Zeitliche gesegnet haben.
Praxistipp: Beachten Sie, dass Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen. Ein mit der Schreibmaschine geschriebenes oder über den Computer ausgedrucktes Testament ist formell nicht verwendbar. Sie müssen Ihr handschriftlich verfasstes Testament eigenhändig unterschreiben und sollten es mit Ort und Datum versehen. Natürlich können Sie Ihr Testament auch notariell beurkunden lassen.
Entstehen bei einem notariellen Testament zusätzliche Kosten?
Lassen Sie Ihr Testament notariell beurkunden, berechnet der Notar dafür, dass Sie eine Rechtswahlklausel aufnehmen und darin das für Ihren Nachlass maßgebliche Erbrecht bestimmen, einen um 30 % erhöhten Gebührenansatz.
Zwar können Sie diesen Gebührenansatz vermeiden, wenn Sie die Rechtswahl privatschriftlich in einem gesonderten Testament treffen. Ob die damit verbundene Kostenersparnis wirklich vorteilhaft ist, wäre zu überlegen. Schließlich existiert dann ein notarielles und ein privatschriftliches Testament.
Besser ist allemal, wenn Sie Ihr Testament, soweit Sie es denn tatsächlich notariell beurkunden, Ihren letzten Willen umfassend beinhaltet. Sie schaffen damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Früher standen Erben vor dem Problem, im Ausland nachzuweisen, dass sie Erbe sind. Der deutsche Erbschein wird oft nicht anerkannt. Die Erbrechtsverordnung beinhaltet nunmehr auch die Möglichkeit des Europäischen Nachlasszeugnisses. Es entspricht im Wesentlichen dem deutschen Erbschein. Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis haben es Erben und Testamentsvollstrecker einfacher, ihr Erbrecht nachzuweisen, wenn ein Nachlass grenzüberschreitende Aspekte aufweist. Das Nachlasszeugnis ersetzt den Erbschein.
Zusammenfassung
Das Minimum, das Sie als Erblasser im Fall eines grenzüberschreitenden Nachlasses veranlassen sollten, ist, dass Sie in Ihr Testament eine Rechtswahlklausel aufnehmen und das für Ihren Nachlass maßgebliche Recht bestimmen. Angesichts der komplexen Materie sollten Sie sich dennoch möglichst juristisch beraten lassen.