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Europäisches Nachlasszeugnis

Zuletzt aktualisiert am: 14. Juli 2021

Seit 17. August 2015 gibt es nach Maßgabe der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) nunmehr das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses ist mit dem deutschen Erbschein vergleichbar und gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Nachweis des Erbrechts. Da der deutsche Erbschein oft im Ausland nicht anerkannt wird, dient das europäische Nachlasszeugnis dazu, das Erbrecht im EU-Ausland leichter nachzuweisen.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte