Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gilt seit dem 17.08.2015. Sie greift in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. Die EU-Erbrechtsverordnung legt fest, welche nationale Erbrechtrechtsordnung auf einen Erbfall mit EU- oder Auslandsbezug Anwendung findet. Während früher für deutsche Staatsbürger das Staatsangehörigkeitsprinzip galt, bei dem sie nach deutschem Erbrecht beerbt wurden, ist dies nun nicht mehr der Fall. Jetzt gilt das Erbrecht des Aufenthaltslandes.
Allerdings kann in einem TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... oder einem ErbvertragDer Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) dient dazu, den Nachlass zu regeln. Genau wie das Testament gehört er zu den letztwilligen Verfügungen. Im Gegensatz zum Testament bindet der Erbvertrag alle Vertragsparteien und kann nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss auf diese Möglichkeit geeinigt haben und die notwendigen Vorkehrungen hierfür getroffen haben. Wird nach Aufsetzen des Erbvertrags ein abweichendes Testament aufgesetzt, dessen Inhalt von demjenigen des Erbvertrags abweicht, greift der Erbvertrag. Ein im Testament bedachter Erbe hat keine rechtliche Handhabe, beim Erbvertrag jedoch ist seine Position gesichert. Ein... Mehr erfahren eine entsprechende Wahl zugunsten des Staatsangehörigkeitsprinzips getroffen werden. Gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt stets das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Rahmen der EU-Erbrechtsverordnung wurde das sogenannte Europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Dieses gilt in allen Staaten, die der Verordnung beigetreten sind. Beim Erstellen eines Erbvertrags sollte man sowohl das deutsche Erbrecht als auch die EU-Erbrechtsverordnung genau durchlesen und anschließend eine Entscheidung treffen.
Für Bürger anderer EU-Staaten, die in Deustchand wohnhaft sind, kann es durchaus sinnvoll sein, zugunsten des deutschen Erbrechts zu wählen. Es lohnt sich, den EU Erbrechtsverordnung Text auf Deutsch anzufordern, um eine richtige Wahl zu treffen.