Erbschaftsteuer bei Geschwistern – kann richtig teuer werden

Kategorie: Erbfolge
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Geschwister sind bei der Erbschaftsteuer der Steuerklasse II zugeordnet. Das bedeutet: Ihr persönlicher Freibetrag liegt bei lediglich 20.000 €. Darüber hinausgehende Beträge werden mit einem Steuersatz ab 15 % versteuert, der je nach Höhe des Erbes bis auf 43 % steigt. Für Geschwister kann das Erben daher besonders teuer werden – insbesondere, wenn eine wertvolle Immobilie im Nachlass liegt, ist schnell mit fünf- bis sechsstelligen Steuerforderungen vom Finanzamt zu rechnen.

Wer hier nicht rechtzeitig plant, läuft Gefahr, einen Großteil der Erbschaft in Form von Erbschaftssteuer für Geschwister abgeben zu müssen.

Alle Fakten auf einen Blick

Sie erben von Ihrer Schwester oder Ihrem Bruder? Das Wichtigste zur Erbschaftsteuer für Geschwister im Überblick:

  • Standard-Steuerklasse: II (gilt für Erbschaften unter Geschwistern)
  • Freibetrag der Geschwister: 20.000 € (dies ist Ihr persönlicher Steuerfreibetrag)
  • Steuersatz der Geschwister: zwischen 15 % – 43 %
  • Vorerwerbe (10 Jahre): Schenkungen, die Sie in den letzten 10 Jahren vom Erblasser erhalten haben, werden zum Erbe hinzugerechnet (§ 14 ErbStG).

Wichtige Abzüge & Ausnahmen:

In diesem Beispiel: Erbt eine Schwester 100.000 €, zahlt sie 12.000 € Steuern (20.000 € Freibetrag abgezogen; 80.000 € werden mit mindestens 15 % versteuert). Weitere Beispiele finden Sie im Verlauf dieses Beitrags.

Tipp: Nutzen Sie unseren Erbschaftssteuerrechner für die exakte Berechnung.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Geschwister?

Tipp: Mit unserem Erbschaftsteuerrechner berechnen Sie unkompliziert, welche Steuerlast als Geschwister auf Sie zukommen kann.

  • Standard-Steuerklasse: II: Freibetrag der Geschwister: 20.000 €
  • Steuersatz der Geschwister: zwischen 15 % – 43 %
  • Vorerwerbe aus den letzten 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).

Die tatsächliche Steuer hängt vom §19-Staffeltarif und von anrechenbaren Abzügen ab.


wieviele steuern fallen an?

Wieviele Steuern fallen an?

Schnell und einfach geht es mit unserem Erbschaftsteuerrechner.

Beispiel 1 (bei 100.000€ Erbe)

In diesem Beispiel: Erbt eine Schwester 100.000 €, zahlt sie 16.000 € Steuern (20.000 € Freibetrag abgezogen; 80.000 € werden nach § 19 ErbStG mit 20 % versteuert).

Weitere Beispiele finden Sie im Verlauf dieses Beitrags.

Beispiel 2 (bei 200.000€ Erbe)

Als Beispiel: Erbt Ihr Bruder 200.000 €, so bleiben ihm nach Abzug des Freibetrags 180.000 €, auf die 36.000 € Steuern fällig werden können – abhängig von der genauen Höhe und ggf. vorherigen Schenkungen

Tipp: Pflegefreibetrag, Hausrat/Gegenstände und Pauschalabzug können die Steuer reduzieren. Lassen Sie sich daher am besten frühzeitig beraten: Durch rechtzeitige Schenkungen, gestaffelte Übertragungen oder das Ausnutzen von Freibeträgen durch Abstand von zehn Jahren können Sie als geschwisterlicher Erbe die Erbschaftsteuer deutlich reduzieren.

Tabelle mit weiteren Beispielen (Steuerklasse II)

Wert der ErbschaftFreibetragVersteuernder AnteilSteuersatzSteuerbetrag (min.)
50.000 €20.000 €30.000 €15 %4.500 €
150.000 €20.000 €130.000 €15 %19.500 €
400.000 €20.000 €380.000 €20 %76.000 €

Erbfolge unter Geschwistern: Wer wann erbt

Nach deutschem Recht wird nach bestimmten Ordnungen geerbt (zur vollständigen Auflistung: Erbfolge in Deutschland). Das Grundprinzip lautet: Solange ein Erbe einer höheren Ordnung vorhanden ist, sind alle potenziellen Erben einer niedrigeren Ordnung vom Erbe ausgeschlossen. Für Geschwister ist diese Rangfolge entscheidend, da sie als Erben der zweiten Ordnung erst erben, wenn keine Erben der ersten Ordnung mehr existieren.

Das macht die Erbschaft für Geschwister somit eher zur Ausnahme – dann allerdings schlägt die Erbschaftsteuer Geschwister besonders hart, da der Freibetrag niedrig und die Steuersätze hoch sind. Für ein besseres Verständnis der gesetzlichen Erbfolge lohnt es sich, einen Stammbaum anzufertigen und nachzuvollziehen, wer in welcher Reihenfolge bedacht wird.

Erben der ersten Ordnung sind die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder, Enkel und Urenkel (§ 1924 BGB). Auch der überlebende Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht (§ 1931 BGB). Solange der Verstorbene also Kinder oder einen Ehepartner hinterlässt, erben die Geschwister nichts. Die Erben der ersten Ordnung gehen immer vor.

Merken Sie sich: Geschwister des Erblassers erben nur, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt und zumindest ein Elternteil des Erblassers verstorben ist.</p>

Die zweite Ordnung: Wann Eltern und Geschwister erben

Nur wenn weder Kinder noch ein Ehepartner vorhanden sind, kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zuge. Zu dieser Gruppe gehören die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge – also die Geschwister des Erblassers (§ 1925 BGB).

  • Leben beide Eltern noch? Die Eltern erben den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen. Die Geschwister des Erblassers gehen leer aus.
  • Lebt nur noch ein Elternteil? Der überlebende Elternteil erhält die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte, die dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte, wird unter dessen Kindern – also den Geschwistern des Erblassers – aufgeteilt.
  • Sind beide Eltern bereits verstorben? Erst dann wird der gesamte Nachlass zu gleichen Teilen unter den Geschwistern des Erblassers aufgeteilt.

Leben keine Verwandten der zweiten Ordnung mehr, geht das Erbe an die dritte Ordnung (Großeltern und deren Abkömmlinge) und danach an die vierte Ordnung (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge).

Wichtige Zusatzregeln für Geschwister

  • Kein Pflichtteilsanspruch: Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil ist nur für den engsten Familienkreis (Kinder, Ehepartner und Eltern des Erblassers) vorgesehen.
  • Enterbung möglich: Ein Erblasser kann seine Geschwister per Testament vollständig von der Erbfolge ausschließen. Da es keinen Pflichtteilsanspruch gibt, erhält ein enterbtes Geschwisterteil in diesem Fall nichts.
  • Halb- und Stiefgeschwister: Im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht werden Halbgeschwister wie Vollgeschwister behandelt. Stiefgeschwister erben hingegen nur, wenn sie vom gemeinsamen Elternteil rechtskräftig adoptiert wurden.

Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister bei der Erbschaftsteuer?

Pro Person liegt der aktuelle Freibetrag für Geschwister bei 20.000 €. Für alles, was darüber hinausgeht, gelten die Steuersätze der Steuerklasse II.

Wie kann man als Geschwisterteil Erbschaftsteuer sparen?

Planen Sie frühzeitig. Schenkungen zu Lebzeiten sind alle zehn Jahre erneut steuerfrei bis zur Freigrenze möglich. Lassen Sie sich rechtzeitig individuell beraten.

Warum sind Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt?

Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt, weil das Gesetz dieses Recht nur dem engsten Familienkreis zubilligt. Dazu zählen ausschließlich Kinder, Ehegatten und die Eltern des Erblassers.

Wie unterscheidet sich der Freibetrag zwischen Geschwistern, Halbgeschwistern und Adoptivgeschwistern?

Zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern gilt jeweils ein Freibetrag von 20.000 €. Adoptivgeschwister sind ebenfalls gleichgestellt, sofern die Adoption rechtlich anerkannt ist.

Kann man als Geschwister steuerfrei erben?

Nur innerhalb des Freibetrags von 20.000 €; Familienheim-Befreiung gilt für Geschwister nicht.

Welche Abzüge gelten für Geschwister?

Pflegefreibetrag bis 20.000 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG), Hausrat/Gegenstände bis 12.000 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), Pauschale Bestattung/Nachlass 10.300 € (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?

Verkehrswert nach Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren; ggf. Minderung durch Nießbrauch/Wohnrecht. Berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie mit unserem Verkehrswertrechner.

Was passiert mit früheren Schenkungen?

Vorerwerbe werden 10 Jahre zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) und können den Steuersatz erhöhen.