Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Die Katasterämter der Gemeinden führen Bestandsverzeichnisse aller Grundstücke in Deutschland. In den Katastern werden die Grundstücke nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer erfasst.
Was ist ein Kataster?
Das KatasterDas Kataster erfasst und bezeichnet die Grundstücke in einer bestimmten Region. Es wird auch als Liegenschaftskataster bezeichnet. Um die Grundstücksflächen zu erfassen, sind sämtliche Grundstücke in Deutschland in Flurstücke eingeteilt. Mehr erfahren erfasst und bezeichnet die Grundstücke in einer bestimmten Region. Es wird auch als Liegenschaftskataster bezeichnet. Um die Grundstücksflächen zu erfassen, sind sämtliche Grundstücke in Deutschland in Flurstücke eingeteilt. Diese sind mit Nummern versehen.
Das Flurstück ist die kleinste Einheit, mit der ein Grundstück erfasst wird. Mehrere Flurstücke sind zu einer Flur zusammengefasst. Mehrere Flure ergeben eine Gemarkung. Die Gemarkungen im Kataster haben Namen, die meist auf einen historischen Ursprung zurückzuführen (z.B. Gemarkung Wiesbach) sind. Die Eigentumsverhältnisse, die Bebaubarkeit oder die bauliche Nutzung eines Grundstücks bleiben dabei außer Betracht.
In den Katastern werden die Grundstücke also nach Gemarkung, Flur und Flurstücknummer erfasst.
Was ist ein Katasteramt?
Da die Grundstücke dazu vermessen werden müssen, heißen die Katasterämter vielfach auch Vermessungsamt oder Vermessungs- und Katasteramt. In Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt heißen die Behörden auch Landesvermessungsamt.
Die Bundesländer führen für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke eigene Liegenschaftskataster. Es gibt kein zentrales „Bundeskatasteramt“. Die Katasterverwaltungen sind in den Bundesländern unterschiedlich organisiert.
In größeren Gemeinden gibt es eigene Katasterämter. In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gibt es Landesvermessungsämter. In Berlin sind die Vermessungsstellen der 12 Bezirksämter und in Brandenburg die Vermessungs- und Katasterämter der Landkreise für das Katasterwesen zuständig.
Die Katasterämter legen die Katasterbücher an, führen die Liegenschaftskataster und archivieren Vermessungsdaten der Grundstücke. Sie sind zuständig für die Flurstückvermessung sowie die Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z.B. Umlegung von Grundstücken oder Flurbereinigung).
Was ist ein Katasterauszug?
Jeder interessierte Bürger kann mündliche oder schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten. Auskünfte und Auszüge unter Angabe der Eigentumsverhältnisse erfordern jedoch den Nachweis eines berechtigten Interesses.
Ein berechtigtes InteresseUm neugierige Zeitgenossen von einer nicht sachlich begründeten Informationsbeschaffung abzuhalten, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse um bestimmte öffentliche Verzeichnisse einsehen zu können. Dieses berechtigte Interesse muss sich aus sachlichen Erwägungen ergeben. Ein bloß „begründetes“ Interesse, das sich aus weniger sachlichen Erwägungen ergibt, genügt dafür also nicht. Anwendungsfälle Grundbuch, Baulastenverzeichnis und Kataster, aber auch Bauakten beim Bauamt sind an sich öffentliche Verzeichnisse. Da diese Verzeichnisse individuelle Daten zu bestimmten Personen und fremden Grundstücken enthalten, unterlegen die in diesen Verzeichnissen enthaltenen Informationen dem Datenschutz. Daher benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Mehr erfahren kann sich aus der Absicht ergeben, das Grundstück kaufen zu wollen oder mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten. Für die bloße Einsicht in die Flurkarte bestehen jedoch keinerlei Einschränkungen. Viele Bundesländer stellen die Liegenschaftskataster heute auch digital im Internet zur Verfügung.
Wie kann man ein Kataster einsehen?
Für Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster genügt das bloße Interesse. Ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse wird nur verlangt, wenn Auskünfte und Auszüge mit Angaben zum Eigentümer verbunden sein sollen. Ein derartiges Interesse ist dann begründet, wenn ein Interessent Interesse hat, das Grundstück zu kaufen und zu diesem Zweck mit dem bis dahin unbekannten Eigentümer in Kontakt treten möchte.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Vermessungs- und Katasteramt? Kontaktieren Sie uns kostenlos, wir beraten sie gern!
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