Beitrag geprüft durch Erbmanufaktur

Brauche ich einen Erbschein?

Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Erbe irgendetwas unternehmen muss, um Erbe zu werden. Wer in einem Testament bedacht wurde oder in der gesetzlichen Erbfolge an erster Stelle steht, wird Erbe. Er braucht das Erbe dazu weder anzutreten noch einen Erbschein zu beantragen. Wer Kenntnis davon hat, dass er Erbe ist, muss dieses ausdrücklich ablehnen, ansonsten ist er Erbe. Für die Ablehnung hat er nur sehr kurze Zeit.

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Sinn des Erbscheins

Der Erbschein dient dazu, sich als Erbe zu legitimieren. Diese Legitimation ist nur notwendig, wenn gegenüber Dritten belegt werden muss, dass man Erbe ist. Um das Silberbesteck der Großmutter oder das Auto des Vaters zu erben, braucht niemand einen Erbschein. Anders sieht es aus, wenn Bankguthaben, Bankschließfächer oder Grundbesitz im Erbe enthalten sind. Hier kann es notwendig werden, amtlich nachzuweisen, wer Erbe ist. Dieser amtliche Nachweis muss aber nicht unbedingt ein Erbschein sein. Selbst wenn die AGBs von Banken dies oft vorschreiben, gibt es keine Pflicht eines Erben den Schein zu beantragen. Besonders bei kleinen Guthaben gibt es immer auch andere Lösungen.

Die Erbberechtigung belegen: Es gibt viele Weg, wie belegt werden kann, wer Erbe ist. Neben der gesetzlichen Erbfolge gibt es schriftliche Testamente und Erbverträge, die für diesen Nachweis taugen. Begründet die gesetzliche Erbfolge das Erbe, wird in der Regel ein Erbschein notwendig werden. Lediglich kleine Bankguthaben werden oft auch ohne diesen Schein ausgezahlt, wenn die gesetzliche Erbfolge eindeutig ist, wie es zum Beispiel bei Kindern eines Erblassers der Fall ist, sofern dieser keinen Ehegatten hinterlässt. Öffentliche Testamente oder Erbverträge haben meist so große Beweiskraft, dass ein Erbschein überflüssig wird.

testament im gesetz
Ein Testament kann vieles erleichtern.

Notwendigkeit einen Erbschein zu beantragen

Sobald es mehrere Erben gibt, unterschiedliche Testamente vorliegen oder lediglich ein handschriftliches Testament vorhanden ist, wird es meist notwendig sein, einen Nachweis durch einen Erbschein zu erbringen. Da Banken haften, wenn sie Guthaben an falsche Personen auszahlen, werden diese in solchen Fällen auf der amtlichen Feststellung, wer Erbe ist, bestehen. Ähnliches gilt auch, wenn die Quoten der einzelnen Erben unklar sind.

Das Gesetz sieht verschiedene Erbscheine vor. Wenn es nur einen Alleinerben gibt, bekommt dieser eine Bescheinigung, die ihn berechtigt die Vermögenswerte des Erblassers zu übernehmen. Bei mehreren Erben ist ein gemeinschaftlicher Erbschein üblich, in dem auch steht, welcher Erbe zu welchem Teil erbberechtigt ist. Ein gegenständlich beschränkter Erbschein schließt nur solche Vermögenswerte ein, die sich im Inland befinden. Allerdings kann Vermögen, dass im Ausland ist unter Umständen als im Inland befindlich gelten.

Den Erbschein beantragen

Basis für den Antrag auf Erteilung des Erbscheins sind die  §§ 2353 – 2370 BGB. Der Antrag ist beim Nachlassgericht des Bezirks zu stellen, in dem der Erblasser seinen letzen Wohnsitz hatte. Nur in Baden-Württemberg sind dafür auch Notare zuständig. Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts. Der Antrag selber ist zwar formlos, aber es müssen eine Reihe von Erklärungen abgeben werden, die zum Teil an Formen und Belege gebunden sind. So muss bei der gesetzlichen Erbfolge das Verwandtschaftsverhältnis zum Beispiel über ein Stammbuch nachgewiesen werden. Der Tod des Erblassers ist über den Totenschein zu belegen.

Notwendige Angaben im Antrag: Im Fall der gesetzlichen Erbfolge muss nicht nur der eigene Anspruch begründet werden, es sind auch Angaben darüber notwendig, ob und welche Personen eine Änderung in der Erbfolge oder der Quote bedingen könnten. Ferner muss eine Erklärung abgeben werden, dass keine Verfügungen oder Testamente vorliegen und kein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist. Im Fall eines Antrages nach § 2355 BGB (gewillkürtes Erbe) sind dem Antrag sämtliche Dokumente beizufügen, die den Anspruch begründen oder erschüttern können. Es müssen alle bekannten Erbverträge und Testamente also auch ältere Testamente oder Entwürfe vorgelegt werden.


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Kosten für den Erbschein

Die Gebühren für die Erteilung des Erbscheins richten sich nach dem Nachlasswert und werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Erbfallschulden werden nicht abgezogen. Dazu gehören z.B. die Beerdigungskosten, ebenso wie alle anfallenden Gebühren, die Erbschaftssteuer, die Kosten für einen Nachlasspfleger und die Testamentseröffnung. Wenn es nur um das Erbrecht als Miterbe geht, geben Sie bitte den Nachlasswert gemäß der Erbquote an, um die Kosten für einen sogenannten Teilerbschein zu erhalten.


was kostet der erbschein?

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Beratung: Sofern es sich um größere Erbengemeinschaften handelt, unklare Willenserklärungen des Erblassers vorliegen oder falls an dessen Testierfähigkeit gezweifelt werden kann, ist es immer sinnvoll fachlichen Rat einzuholen. Das Gleiche gilt auch bei der gesetzlichen Erbfolge, wenn diese nicht eindeutig und klar zu erkennen ist, zum Beispiel durch den Wegfall von Erbberechtigten.

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claus m. büttner

Veröffentlicht durch: Claus M. Büttner

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte
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