Beitrag geprüft durch Erbmanufaktur

5 Fragen und 5 Antworten über den Erbschein

Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.

Wenn ein Familienmitglied stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage nach dem Erbe. Wer darf erben? Wer erbt was? Was muss ich alles beachten? Fragen über Fragen.

Wie erbe ich richtig?

Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei konkurrieren Ehegatten mit der Verwandtschaft des 1. und 2. Grades und sogar mit den Großeltern. Die genaue Aufteilung richtet sich nach mehreren Faktoren, vor allem natürlich danach, ob auch erbberechtigte Kinder vorhanden sind. Um aber überhaupt berechtigt zu sein das Erbe anzutreten bedarf es einem Erbschein.

Hilfreich hierzu ist auch unser Erbrechner.

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Erbschein – was ist das überhaupt?

Der Erbschein regelt als öffentliche Urkunde, wer erbberechtigt ist und welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe unterliegt. Dabei gilt das Erbrecht zum jeweiligen Ausstellungszeitraum. Gibt es also Veränderungen bleiben diese weitestgehend unberücksichtigt.

Der Erbschein ist in vielen Fällen erforderlich, um die Erbenstellung festzustellen. Gibt es im Nachlass Grundstücke, verlangt auch das Grundbuchamt einen Erbschein zum Nachweis.

Wo bekomme ich einen Erbschein?

Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland ist in jedem Fall das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Wichtig bei der Antragstellung ist, dass der Antrag entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar protokolliert wird.

Hat der verstorbene die Erbenstellung bereits im Vorfeld durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag festgelegt, ersetzen diese in vielen Fällen den üblichen Erbschein.

Ist der Erbschein kostenlos?

Diese Frage kann man mit einem klaren ‚Nein‘ beantworten. Für die Ausstellung des Erbscheins werden Gebühren fällig, die sich nach der Höhe des Erbes richten und ist der jeweiligen Kostenordnung festgesetzt sind.

Oft möchten Erben diese Gebühren und damit auch die Notwendigkeit des Erbscheins umgehen, zum Beispiel mit entsprechenden Vollmachten. Doch Achtung: Solche Vollmachten bieten aufgrund der Formulierungen keine Rechtssicherheiten und sichern in keinem Fall das Erbe.

Die Gebühren für die Erteilung des Erbscheins richten sich nach dem Nachlasswert und werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Erbfallschulden werden nicht abgezogen. Dazu gehören z.B. die Beerdigungskosten, ebenso wie alle anfallenden Gebühren, die Erbschaftssteuer, die Kosten für einen Nachlasspfleger und die Testamentseröffnung. Wenn es nur um das Erbrecht als Miterbe geht, geben Sie bitte den Nachlasswert gemäß der Erbquote an, um die Kosten für einen sogenannten Teilerbschein zu erhalten.


was kostet der erbschein?

Was kostet der Erbschein?

Schnell und einfach geht es mit unserem Erbscheinkostenrechner.

Zuständig für die Ausstellung ist das Nachlassgericht  am Wohnort des verstorbenen Erblassers. Ist der Erblasser im Ausland verstorben, ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht in Berlin-Schöneberg zuständig.

Wie lange ist der Erbschein gültig?

Ein Erbschein kann nur durch Kraftloserklärung des Nachlassgerichtes oder die Herausgabe des Erbscheins ungültig werden.

Das Nachlassgericht hat die Möglichkeit einen Erbschein für kraftlos zu erklären oder einzuziehen, wenn sich die Angaben als unrichtig herausstellen. Außerdem hat ein wirklicher Erbe die Option die Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins zu verlangen. In beiden Fällen wird der Schein sofort unwirksam. Natürlich ist in diesen beiden Fällen die Möglichkeit gegeben, dass Ermittlungen zu den unrichtigen Angaben eingeleitet werden.

Empfehlung: Erbe schon zu Lebzeiten regeln

Sie können einerseits mittels Testament und Erbvertrag genau festlegen wer was bekommen soll und andererseits kann mit der richtigen Regelung auf einen dann später zu erstellenden Erbschein verzichtet werden.  Das spart gegebenenfalls Ärger, Zeit und Kosten.

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claus m. büttner

Veröffentlicht durch: Claus M. Büttner

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte
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