Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
- Wann braucht man ein Europäisches Nachlasszeugnis?
- Was spricht für das Europäische Nachlasszeugnis?
- Was ist der Unterschied zwischen Erbschein und Europäischen Nachlasszeugnis?
- In welchen EU-Staaten gilt das Europäische Nachlasszeugnis?
- Wer ist berechtigt, das Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen?
- Wo ist das Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen?
- Gibt es ein Muster oder Formblatt, um das die Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen?
- Was sind die Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis?
- Unser Fazit
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Bis 2015 war es für Erben schwierig, ihr Erbrecht im Ausland nachzuweisen. In Deutschland dient der Erbschein als Nachweis des Erbrechts. Einen entsprechenden internationalen ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. zum Nachweis im Ausland existierte bis dahin nicht. Seit 17. August 2015 gibt es nach Maßgabe der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) nunmehr das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses ist mit dem deutschen Erbschein vergleichbar und gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Nachweis des Erbrechts.
Umgangssprachlich hat sich auch der Begriff: „EU-Erbschein“ etabliert.
Wann braucht man ein Europäisches NachlasszeugnisSeit 17. August 2015 gibt es nach Maßgabe der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) nunmehr das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses ist mit dem deutschen Erbschein vergleichbar und gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Nachweis des Erbrechts. Da der deutsche Erbschein oft im Ausland nicht anerkannt wird, dient das europäische Nachlasszeugnis dazu, das Erbrecht im EU-Ausland leichter nachzuweisen. Mehr erfahren?
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein internationaler Erbschein. Es gewährleistet, dass Sie als Erbe Ihr Erbrecht in den Staaten der Europäischen Union nachweisen können. Dazu genügt es, wenn Sie als Erbe das Europäische Nachlasszeugnis beantragen. Auf den deutschen Erbschein kommt es dann nicht an. Sie benötigen das Europäische Nachlasszeugnis in folgenden Fällen: …
- Der ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... wohnte zum Zeitpunkt seines Ablebens im Ausland
- oder der Erblasser hinterlässt Vermögenswerte im Ausland
Was spricht für das Europäische Nachlasszeugnis?
Das Europäische Nachlasszeugnis vereinfacht die Abwicklung internationaler Erbfälle. Im Detail:
- Sie weisen Ihr Erbrecht im Ausland ohne die formalen Hürden nach, die Sie vor 2015 überwinden mussten.
- Sie können das Formblatt in der deutschen Sprache ausfüllen.
- Die Kosten für das Europäische Nachlasszeugnis entsprechen denen des deutschen Erbscheins.
- Haben Sie bereits einen deutschen Erbschein beantragt, werden 75 % der Kosten für das ENZ angerechnet.
- Haben Sie das Europäische Nachlasszeugnis beantragt, können Sie es auch in Deutschland benutzen, ohne dass Sie eigens einen Erbschein beantragen müssten.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschein und Europäischen Nachlasszeugnis?
Sowohl der Erbschein in Deutschland als auch das Europäische Nachlasszeugnis weisen Sie als berechtigten Erben aus. Sie müssen nach wie vor den Erbschein in Deutschland beantragen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens nicht im Ausland wohnte und oder im Ausland keine Vermögenswerte hinterlässt.
Beantragen Sie den Erbschein in Deutschland, beschränkt sich der Nachweis Ihres Erbrechts auf Deutschland. Wohnte der Erblasser hingegen im EU-Ausland oder hinterlässt Vermögenswerte im EU-Ausland, empfiehlt sich, das Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen.
In welchen EU-Staaten gilt das Europäische Nachlasszeugnis?
Das Europäische Nachlasszeugnis können Sie in allen Staaten der Europäischen Union beantragen, mit Ausnahme in Großbritannien, Irland und Dänemark.
Wer ist berechtigt, das Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen?
Sie können das Europäische Nachlasszeugnis beantragen, wenn Sie gesetzlicher oder testamentarisch bestimmter Erbe sind. Das gleiche Recht haben Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Als Nachlassgläubiger haben Sie kein Antragsrecht.
Wo ist das Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen?
Sie beantragen das Europäische Nachlasszeugnis bei demjenigen Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Bei dem Nachlassgericht können Sie zugleich auch Ihre dafür benötigte eidesstattliche Versicherung abgeben.
Alternativ können Sie das ENZ auch bei jedem deutschen Notar beantragen. Allerdings ist der Gebührenaufwand höher als bei der Beantragung beim Nachlassgericht.
Gibt es ein Muster oder Formblatt, um das die Europäische Nachlasszeugnis zu beantragen?
Da der Antrag wichtige Angaben enthalten muss und jede Unstimmigkeit Ihren Antrag gefährdet, empfiehlt sich, das Europäische Nachlasszeugnis immer auf dem dafür amtlich vorgesehenen Formblatt zu beantragen. Die Angaben im Detail ergeben sich aus Art. 65 EuErbVO. Zum Nachweis der Angaben sind Urkunden im Original oder vorbeugend besser beglaubigte Ablichtungen vorzulegen. Außerdem haben Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben eidesstattlich zu versichern.
Wichtig ist, dass Sie den Zweck angeben, warum Sie das ENZ benötigen. Entsprechend diesem Zweck enthält das Zeugnis dann einzelne der in Art. 68 EuErbVO aufgeführten Angaben. Sie können das Formblatt in deutscher Sprache ausfüllen. Um Sprachschwierigkeiten vorzubeugen, empfiehlt sich, das Formblatt von einem vereidigten Übersetzer in die jeweilige Landessprache übersetzen zu lassen.
Praxistipp für die Beantragung
Sie können das Antragsformular für das Europäische Nachlasszeugnis hier herunterladen. Möchten Sie vermeiden, dass das Nachlassgericht Ihren Antrag wegen irgendwelcher Mängel zurückweist, sollten Sie sich angesichts der komplexen Formalitäten möglichst anwaltlich beraten und den Antrag bestenfalls über einen Anwalt oder eine Anwältin beim Nachlassgericht einreichen lassen.
Welche Angaben muss das Formblatt enthalten?
Nach Art. 65 EuErbVO sind folgende Angaben erforderlich: …
- Name des Erblassers
- Sterbedatum des Erblassers
- Wohnsitz oder letzte Meldeadresse des Erblassers
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers
- Name des Antragstellers
- Begründung, warum Sie ein Erbrecht beanspruchen (gesetzlicher Erbe)
- Angaben zu einem eventuell bestehenden TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... Mehr erfahren oder ErbvertragDer Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) dient dazu, den Nachlass zu regeln. Genau wie das Testament gehört er zu den letztwilligen Verfügungen. Im Gegensatz zum Testament bindet der Erbvertrag alle Vertragsparteien und kann nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss auf diese Möglichkeit geeinigt haben und die notwendigen Vorkehrungen hierfür getroffen haben. Wird nach Aufsetzen des Erbvertrags ein abweichendes Testament aufgesetzt, dessen Inhalt von demjenigen des Erbvertrags abweicht, greift der Erbvertrag. Ein im Testament bedachter Erbe hat keine rechtliche Handhabe, beim Erbvertrag jedoch ist seine Position gesichert. Ein...
- Angaben zu einem eventuell bestehenden Ehevertrag des Erblassers
- Angabe, ob ein Erbberechtigter die Erbschaft ausgeschlagen oder seinerseits angenommen hat
- Angabe zu eventuell bestehenden Erbrechtsstreitigkeiten.
Welche Nachweise benötigen Sie wieder Antragstellung?
Sie benötigen Regel verfolgenden Nachweise: …
- Sterbeurkunde des Erblassers,
- Ihre Geburtsurkunde, wenn Sie ein Abkömmling des Erblassers sind,
- Ihre Heiratsurkunde, wenn Sie mit dem Erblasser verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebten,
- Vorlage des Ehevertrages, wenn Sie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben,
- Vorlage Ihrer eidesstattlichen Versicherung, in der Sie Ihr Erbrecht und alle dazu getätigten Angaben eidesstattlich versichern.
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Was sind die Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis?
Der Kostenaufwand für die Erteilung eines ENZ entsprechen denen des deutschen Erbscheins. Beantragen Sie zunächst einen Erbschein in Deutschland und dann (vielleicht, weil Sie Vermögenswerte im Ausland entdeckt haben) auch noch ein ENZ, werden 75 % der für den Erbschein entstandenen Kosten auf die Kosten des ENZ angerechnet. Das Europäische Nachlasszeugnis kostet dann nur noch zusätzliche 25 %.
Die Kosten für den Erbschein und damit auch für das Europäische Nachlasszeugnis richten sich nach der Höhe des Vermögens des Erblassers nach Abzug seiner Verbindlichkeiten. Sie werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Beantragung und Erteilung des Erbscheins fallen jeweils eine volle Gebühr, insgesamt also zwei volle Gebühren, an. Lassen Sie das Formblatt zur Beantragung des Europäische Nachlasszeugnis durch einen vereidigten Übersetzer in die jeweilige Landessprache übersetzen, fallen zusätzliche Kosten an.
Wert der Erbschaft | Gebühr |
---|---|
2000 € | 66 € |
50.000 € | 330 € |
100.000 € | 546 € |
500.000 € | 1870 € |
Unser Fazit
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein Fortschritt, wenn Sie außerhalb Deutschlands Ihre Rechte als Erbe wahrnehmen möchten. Da das Europäische Nachlasszeugnis erst seit Mitte 2015 beantragt werden kann, bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich das ENZ in der Praxis tatsächlich bewährt. Auf jeden Fall ist das Europäische Nachlasszeugnis eine gute Option. Die ERBMANUFAKTUR berät Sie gerne auch bei der Wertermittlung Ihrer Erbimmobilie im Ausland.