Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit des Erblassers zu Gunsten seiner nächsten Familienangehörigen ein. Pflichtteilsberechtigte sind die Abkömmlinge, die Eltern und der überlebende Ehegatte des Erblassers, soweit sie durch letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag) von der ansonsten eintretenden gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Mit dem Pflichtteil können diese Personen einen Mindestanteil am Nachlass beanspruchen. Wer die Erbschaft ausschlägt, […]