In unserer zunehmend vernetzten Welt erweitert sich das Spektrum möglicher Vermögenswerte, die Teil eines Nachlasses sein können – insbesondere, wenn mehrere Miterben im Rahmen einer Erbengemeinschaft Die Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erben. Hierbei gelten spezielle Rechte und Pflichten. agieren. Neben klassischen Immobilien zählen nunmehr auch digitale Werte wie Kryptowährungen , Sammlerstücke oder Kunstwerke dazu, die sich häufig über verschiedene Länder verteilen .
Die internationale Nachlassabwicklung stellt Erbengemeinschaften häufig vor besondere rechtliche und praktische Herausforderungen, da unterschiedliche nationale Rechtsordnungen greifen können. Ein zentrales Instrument zur Vereinfachung ist hierbei das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) .
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Als Nachlassverwalter in Erbengemeinschaften
Spannungen und Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft sind häufig, besonders wenn es unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung oder Verwertung des Nachlasses gibt. Die Erbengemeinschaft verwaltet das Vermögen gemeinschaftlich und Entscheidungen müssen entweder einstimmig oder – in Ausnahmefällen – mehrheitlich getroffen werden (§ 2038 BGB ).
Gerade wenn Uneinigkeit herrscht oder einzelne Miterben die Verwaltung blockieren, kann ein professioneller Nachlassverwalter Ein Nachlassverwalter ist eine Person, die von einem Gericht ernannt wird, um sich um den Nachlass (also die gesamten Vermögenswerte und Schulden) einer verstorbenen Person zu kümmern, wenn es kein Testament gibt oder die darin genannten Erben das Erbe ausschlagen oder nicht fähig sind, es anzunehmen. Die spezifischen Pflichten eines Nachlassverwalters können von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit variieren, aber sie umfassen in der Regel die Identifizierung und Bewertung des Nachlasses, die Begleichung von Schulden und Steuern, und die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die gesetzlichen Erben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Nachlassverwalter verpflichtet ist, im besten Interesse der Erben... Mehr erfahren auf Antrag der Erbengemeinschaft oder einzelner Mitglieder durch das Nachlassgericht eingesetzt werden (§ 1981 ff. BGB ). Durch die Einsetzung geht die Verwaltungs- und Verfügungsmacht auf den Verwalter über (siehe Auswirkungen/Haftung). Dessen Aufgaben umfassen, je nach Situation, die vollständige Nachlassverwaltung, das Begleichen von Verbindlichkeiten und die Aufteilung gemäß gesetzlichen Vorgaben.
Beispiel : Nehmen Sie die Geschwister Lange: Während einige das geerbte Familienanwesen behalten möchten, sehen andere mehr Sinn darin, es zu verkaufen. Ein Nachlassverwalter könnte in diesem Fall nicht nur als neutraler Vermittler auftreten, sondern zusätzlich objektive Bewertungen und Handlungsoptionen anbieten, sodass eine Lösung im Sinne aller Miterben gefunden werden kann. Übrigens: Im Streitfall kann auch ein einzelner Miterbe beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlassverwalters anregen, wenn der Nachlass gefährdet ist (§ 1984 BGB) .
Bei Schulden im Erbe: ein Risikofaktor
Ein Erbe ist nicht immer ein reines Vermögensplus. Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, können die finanzielle Lage der Erben – und vor allem von Erbengemeinschaften – schnell verkomplizieren. Besonders vorteilhaft für betroffene Erbengemeinschaften: Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung gemäß § 1984 BGB haften die Miterben nicht mehr mit ihrem Privatvermögen, sondern ausschließlich mit dem Nachlass. Diese Haftungsbeschränkung auf den Nachlass ist in § 1975 BGB geregelt. Forderungen von Gläubigern können dann nur noch gegenüber dem Nachlassverwalter geltend gemacht werden – ein oft unterschätzter, aber effektiver Schutzmechanismus für Erben.
Ein qualifizierter Nachlassverwalter unterstützt bei der Klärung des schuldenbehafteten Vermögens und sorgt für die ordnungsgemäße Sicherung, Bewertung und Regulierung der Verbindlichkeiten zum Schutz aller Miterben.
Beispiel: Betrachten Sie den Fall von Frau Bauer: Sie hinterlässt neben verschiedenen Vermögenswerten auch Schulden. Ihre Kinder stehen nun als Erbengemeinschaft vor der Herausforderung, einen gangbaren Weg zur Schuldenbegleichung zu finden, ohne dabei das Erbe zu gefährden. Ein Nachlassverwalter kann hierbei die Risiken und Handlungsmöglichkeiten strukturiert aufzeigen und so mit neutralem Blick helfen, das Vermögen zu sichern.
Einen Nachlassverwalter beauftragen: Ablauf Schritt für Schritt
1. Antragstellung
Als Erbengemeinschaft können Sie gemeinsam oder einzeln die Bestellung eines Nachlassverwalters beantragen. Antragsberechtigt sind zudem Nachlassgläubiger, um ihre Forderungen zu sichern. Der Antrag ist beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen, in der Regel am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Er sollte eine genaue Darstellung der Situation enthalten, einschließlich aller bekannten Miterben, Nachlasswerte und der Gründe für die beantragte Verwaltung. Vorschläge zur Person des Nachlassverwalters (beispielsweise uns, die ERBMANUFAKTUR ) sind ebenfalls möglich. Relevante Unterlagen wie ein Erbschein Der Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Mehr erfahren oder Testamentskopien sollten beigefügt werden.
2. Gerichtliches Verfahren und Bestellung:
Das Nachlassgericht prüft den Antrag und kann bei Dringlichkeit vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses anordnen. Anschließend holt es Stellungnahmen der weiteren Miterben ein und entscheidet dann über die Bestellung des Verwalters (§ 1981–1984 BGB). Ein Nachlassverwalter wird vor allem dann eingesetzt, wenn eine ordnungsgemäße Verwaltung durch die Miterben nicht (mehr) möglich ist oder der Nachlass gefährdet erscheint, beispielsweise bei Streitigkeiten, Zahlungsunfähigkeit oder unübersichtlichen Vermögensverhältnissen.
3. Dauer und Beendigung:
Die Nachlassverwaltung dauert so lange an, bis der Nachlass geordnet, die Verbindlichkeiten beglichen sind und der Überschuss an die Erben ausgezahlt werden kann. Sie wird durch einen gerichtlichen Beschluss (Aufhebung) beendet, sobald ihr Zweck erfüllt ist und die Erben die Verwaltung wieder selbst übernehmen können.
Wann ist Nachlassverwaltung sinnvoll – und wann nicht?
Die Einsetzung eines Nachlassverwalters ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Nachlass unübersichtlich oder verschuldet ist. Der größte Vorteil ist die Haftungsentlastung für Miterben: Nach § 1984 BGB haftet nur das Nachlassvermögen, wodurch das Privatvermögen geschützt wird. Ein neutraler Verwalter sorgt zudem für Transparenz, minimiert Konflikte, gibt Sicherheit im Umgang mit Gläubigern und löst Blockaden bei Uneinigkeit. Die professionelle Verwaltung beschleunigt oft die Abwicklung und schützt vor Vermögensverlust.
Allerdings gibt es auch Nachteile und Situationen, in denen eine Nachlassverwaltung nicht sinnvoll ist:
Bei kleinen, schuldenfreien Nachlässen: Hier stehen die Kosten, die das Erbe mindern, oft in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Bei reinen Konflikten ohne Gläubigerdruck: Dient die Maßnahme primär der Schlichtung, sind Mediationen oft besser geeignet.
Verlust der Verfügungsmacht: Die Erben geben die Kontrolle an eine vom Gericht bestellte Person ab, was die Abwicklung auch verzögern kann.
Der Ablauf beginnt mit einem Antrag beim Nachlassgericht. Nach Prüfung und Anhörung der Miterben ernennt das Gericht einen Verwalter, der den Nachlass inventarisiert, verwaltet und abschließend abwickelt.
Vergleich zwischen Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker
Die Rollen von Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker unterscheiden sich wie folgt:
Rolle Zweck Bestellung durch Wirkung Typische Einsatzfälle Nachlassverwalter Zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Nachlassgericht (§ 1981 BGB ) Er hat umfassende Verwaltungsvollmacht, haftet für ordnungsgemäße Abwicklung und verteilt nach gesetzlicher Erbfolge. Insbesondere bei Überschuldung oder Erbenstreit. Nachlasspfleger Zur Sicherung des Nachlasses bis zur Erbenfeststellung. Nachlassgericht (§ 1960 BGB ) Seine Befugnisse sind auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt, und er nimmt keine Verteilung des Nachlasses vor. Bei unbekannten oder unauffindbaren Erben. Testamentsvollstrecker Zur Umsetzung des letzten Willens. Testament Vielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... /Testamentsanordnung (§ 2203 BGB )Er verwaltet nach testamentarischer Anordnung, kann Besitz vom Erben verlangen und haftet gegenüber den Erben. Z. B. Teilungsanordnung In der deutschen Rechtsprechung bezeichnet eine Teilungsanordnung eine Regelung, die ein Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag trifft, um die Aufteilung seines Nachlasses unter mehreren Erben zu bestimmen. Der Erblasser kann hierbei angeben, wer welchen Teil des Erbes erhalten soll. Diese Anordnung ist bindend und muss von den Erben befolgt werden. Eine solche Anordnung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Erblasser bestimmte Vermögenswerte (z.B. ein bestimmtes Grundstück oder einen bestimmten Betrag Geld) einem bestimmten Erben zukommen lassen möchte. Es ist auch möglich, dass die Erben zur Durchführung der Teilung einen bestimmten Verfahrensablauf einhalten müssen.... Mehr erfahren oder Verwaltung bei minderjährigen Erben.
Praxisfälle: Drei typische Szenarien aus Erbengemeinschaften
Die Theorie ist das eine, die Praxis oft komplexer. Die folgenden Kurz-Fälle, die auf den Beispielen von Herrn Weber, den Geschwistern Lange und Frau Bauer aufbauen, zeigen Ihnen, wann die Einsetzung eines Nachlassverwalters nicht nur sinnvoll, sondern oft die beste Lösung für alle Beteiligten ist.
Fall 1: Die geerbte Immobilie mit unklaren Verbindlichkeiten
Ausgangslage: Sie erben, ähnlich wie im Fall von Frau Bauer, eine Immobilie. Gleichzeitig besteht der Verdacht, dass der Erblasser Was ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... Mehr erfahren , wie Herr Weber, erhebliche Schulden hinterlassen hat. Die Erbengemeinschaft ist blockiert, da niemand sein Privatvermögen für unbekannte Gläubiger riskieren möchte.
Gewählte Maßnahme: Einer der Erben oder die Erbengemeinschaft beantragt beim Nachlassgericht die Anordnung einer Nachlassverwaltung .
Ergebnis: Der Nachlassverwalter verschafft sich einen vollständigen Überblick über Vermögen und Schulden. Er begleicht die Verbindlichkeiten aus dem Nachlassvermögen und schirmt so Ihr Privatvermögen ab. Ist der Nachlass überschuldet, leitet er die Nachlassinsolvenz ein. Bleibt ein Überschuss, wird dieser nach Abzug aller Kosten an die Erbengemeinschaft ausgezahlt.
Fall 2: Das komplexe Erbe mit Auslandsvermögen und Kryptowerten
Ausgangslage: Wie die Geschwister Lange sehen Sie sich einem Nachlass gegenüber, der neben inländischen Konten auch ein Wertpapierdepot im Ausland und ein Portfolio an Kryptowährungen umfasst. Ihnen fehlt die Expertise, um die Vermögenswerte korrekt zu bewerten, zu sichern und die steuerlichen Pflichten im Ausland zu erfüllen.
Gewählte Maßnahme: Die Erbengemeinschaft beauftragt einvernehmlich einen Nachlassverwalter mit entsprechender Spezialisierung auf internationale Erbfälle und digitale Vermögenswerte.
Ergebnis: Der Verwalter sichert den Zugriff auf alle Assets, kommuniziert mit den ausländischen Banken, bewertet die Kryptowährungen zum Stichtag und kümmert sich um alle rechtlichen und steuerlichen Formalitäten. Der Nachlass wird professionell aufbereitet, sodass eine transparente und gerechte Auseinandersetzung Eine Erbengemeinschaft in Deutschland ist eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen einen Nachlass erben. Der Nachlass kann aus verschiedenen Vermögenswerten bestehen, einschließlich Immobilien, Bargeld, Wertpapieren und persönlichen Gegenständen. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bezieht sich auf den Prozess, in dem die Mitglieder der Erbengemeinschaft vereinbaren, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dieser Prozess kann durch ein Testament oder durch das Gesetz geregelt sein, wenn es kein Testament gibt. Manchmal kann es jedoch zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen den Erben kommen, und in solchen Fällen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein. Die Auseinandersetzung kann auch das Verkaufen von Vermögenswerten beinhalten, um die... Mehr erfahren möglich wird.
Fall 3: Die geerbten Unternehmensanteile und die zerstrittene Erbengemeinschaft
Ausgangslage: Sie erben gemeinsam mit Ihren Geschwistern Anteile an einer GmbH, dem Familienunternehmen. Über die zukünftige strategische Ausrichtung und die Vertretung in der Gesellschafterversammlung herrscht tiefe Uneinigkeit. Der laufende Geschäftsbetrieb ist durch die Blockade der Erbengemeinschaft gefährdet.
Gewählte Maßnahme: Um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und eine neutrale Verwaltung der Anteile zu gewährleisten, wird auf Antrag die Nachlassverwaltung angeordnet.
Ergebnis: Der Nachlassverwalter nimmt die Gesellschafterrechte für die Erbengemeinschaft wahr und sorgt dafür, dass notwendige Entscheidungen im Unternehmen getroffen werden können. Er agiert als neutraler Moderator, um eine langfristige Lösung für die Anteile zu finden – sei es die Übernahme durch einen Erben, der Verkauf an Dritte oder eine andere für alle tragbare Regelung. Der Wert des Unternehmens wird geschützt.
Die ERBMANUFAKTUR als Ihr Nachlassverwalter
Die ERBMANUFAKTUR unterscheidet sich im komplexen Feld der Nachlassverwaltung durch ihren ganzheitlichen Ansatz durch unsere Verbundpartner . Ob Sie als Erbengemeinschaft gemeinsam verwalten oder eine externe Nachlassverwaltung anbahnen möchten: Wir bieten Ihnen Orientierung in jedem Stadium. Unsere Immobilien-Experten, Steuerberater, Notare und Anwälte – zertifizierte Fachkräfte mit Erfahrung aus über 500 Nachlassfällen – stehen Ihnen als eingespieltes Team zur Seite.
Tiefgreifende Beratung: Ab dem ersten Kontakt bieten wir Erben eine auf sie zugeschnittene, fundierte Beratung. Dies versetzt sie in die Lage, in einer emotional angespannten Phase Klarheit und Sicherheit zu gewinnen.
Vernetzte Fachkompetenz: Unser breit aufgestelltes Netzwerk von Experten aus Bereichen wie Immobilien , Kunst und internationalem Recht ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung des Nachlasses.
Klare Kommunikation: Wir betrachten eine transparente Kommunikation als Grundpfeiler einer erfolgreichen Nachlassverwaltung und halten Erben kontinuierlich über alle Vorgänge auf dem Laufenden.
Maßgeschneiderte Strategien: Wir erkennen die Einzigartigkeit jedes Nachlasses und entwickeln individuelle Lösungswege, die den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen der Erben entsprechen.
Mediation bei Erbkonflikten: Spezifisch für Erbengemeinschaften: Wir unterstützen sowohl bei der Selbstverwaltung als auch im Gerichtsverfahren zur Nachlassverwaltung – beispielsweise durch Mediation bei internen Konflikten oder die strukturierte Begleitung bei der Beantragung des Nachlassverwalters, inklusive schneller Interimskoordination mit dem Nachlassgericht.
Nachhaltige Vermögensplanung: Unsere Dienstleistungen gehen weit über die reine Erbabwicklung hinaus: Wir beraten zur Vermögenssicherung, Nachlassinsolvenz, Immobilienbewertung, internationalen Nachlässen und steuerlichen Fragestellungen.
Sollten Sie einen professionellen Nachlassverwalter für Ihre Erbengemeinschaft benötigen, unterstützen wir Sie bei allen Schritten von Antrag bis zur Umsetzung. Kontaktieren Sie uns , die ERBMANUFAKTUR, unverbindlich für eine Erstberatung.
Fazit: Ihr Wegbereiter in komplexen Nachlassangelegenheiten
Die Abwicklung von Erbschaften ist häufig ein emotionales und komplexes Unterfangen, das spezialisiertes Fachwissen und Sensibilität erfordert – insbesondere, wenn mehrere Erben gemeinschaftlich agieren. Ein professioneller Nachlassverwalter steht nicht nur für die ordnungsgemäße Verwaltung, sondern kann als neutraler Dritter inmitten widerstreitender Interessen vermitteln, Haftungsrisiken minimieren und eine faire Lösung für alle Beteiligten fördern.
Mit langjähriger Erfahrung, einem breit aufgestellten Expertennetzwerk und einer engagierten, transparenten Kommunikationspolitik unterstützt die ERBMANUFAKTUR Erbengemeinschaften und Einzelpersonen bei allen Schritten von der Antragstellung bis zur Nachlassabwicklung. Es geht dabei nicht nur um die unmittelbare Abwicklung des Erbes, sondern ebenso um die rechtliche und wirtschaftliche Absicherung der Erben für die Zukunft.
Sprechen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an .
Kosten & Vergütung
Die Kosten für einen Nachlassverwalter richten sich nach dem Umfang, der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad des Nachlasses. Die Vergütung wird in der Regel als prozentualer Anteil am Nachlasswert, als Stundenhonorar oder als Pauschale vereinbart. Hinzu kommen Auslagen für besondere Leistungen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Nachlassverwalter-Vergütungsverordnung.
Kostentragung
Regelfall: Die Vergütung trägt der Nachlass. Dies gilt insbesondere, wenn der Nachlassverwalter zur Sicherung des Nachlasses bestellt wird.
Ausnahme: Sind keine ausreichenden Vermögenswerte im Nachlass vorhanden (fehlende Masse), können die Antragsteller, beispielsweise die Miterben, zur Deckung der Kosten herangezogen werden.
Häufig gestellte Fragen & Antworten (FAQ)
Was ist ein Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter ist eine durch das Nachlassgericht bestellte Person oder Organisation, die nach dem Tod eines Menschen, primär bei Erbengemeinschaften oder unübersichtlicher Vermögenslage, mit der Verwaltung und Sicherung des Nachlasses beauftragt wird (§ 1981 BGB) . Die Verwaltung geht auf den Verwalter über; die Erben haften grundsätzlich nur mit dem Nachlass.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Inventarisierung und Bewertung des Vermögens, die Begleichung von Schulden sowie die Verteilung des verbleibenden Nachlasses an die Erben. Der Nachlassverwalter ist ausschließlich dem Interesse der Nachlassgläubiger und der Erben verpflichtet.
Was kostet ein Nachlassverwalter?
Die Kosten für einen Nachlassverwalter richten sich grundsätzlich nach dem konkreten Umfang und Schwierigkeitsgrad des Nachlasses. Sie werden meist als prozentualer Anteil am Nachlasswert oder als Stunden- bzw. Pauschalhonorar vereinbart; in der Praxis liegen Stundensätze oft zwischen 150 € und 350 €, während die prozentuale Vergütung meist 1–5 % des Bruttonachlasswertes beträgt. Hinzu kommen Auslagen für besondere Leistungen.
Wer die Kosten trägt, hängt vom Anlass der Bestellung ab: Grundsätzlich trägt der Nachlass selbst die Kosten, da die Vergütung eine Nachlassverbindlichkeit darstellt. Wird der Nachlass gesichert, trägt diese generell der Nachlass selbst; bei fehlender Masse sind die Antragsteller anteilig zuständig.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Nachlassverwalter-Vergütungsverordnung [4], wobei die gerichtliche Festsetzung der Vergütung Teil des Verfahrens ist (siehe auch Abschnitt zum Ablauf der Bestellung ).
Die Kosten für einen Nachlassverwalter können erheblich variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Komplexität des Nachlasses, der Art und Anzahl der zu verwaltenden Vermögenswerte und der erforderlichen Zeit für die Abwicklung. Häufig werden Gebühren als Prozentsatz des Gesamtwertes des Nachlasses berechnet, aber es können auch Pauschalgebühren oder stündliche Gebühren anfallen.
Wer kann Nachlassverwalter werden?
In Deutschland kann grundsätzlich jede volljährige, geschäftsfähige Person vom Nachlassgericht zum Nachlassverwalter ernannt werden. Die Person muss persönlich und fachlich geeignet sein, die Verwaltung des Nachlasses zu übernehmen. Persönliche Eignung umfasst Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit, während die fachliche Eignung oft eine entsprechende Ausbildung oder Erfahrung in der Vermögensverwaltung voraussetzt. Zuverlässigkeit und im Regelfall Erfahrungen in Vermögensangelegenheiten.
Wer prüft die Eignung eines Nachlassverwalters?
Die Eignung des vorgeschlagenen Nachlassverwalters prüft immer das zuständige Nachlassgericht. Dieses führt bei strittigen Fällen eine Anhörung aller Miterben durch, prüft Unterlagen und kann die Bestellung auch ablehnen. Weitere Informationen zur Nachlassverwaltung .
Was, wenn ein Miterbe der Bestellung nicht zustimmt?
Ein einzelner Miterbe kann die Bestellung bei Gefährdung des Nachlasses anregen; das Gericht entscheidet dann nach Lage (§ 1984 BGB )[3] auch gegen den Willen einzelner Miterben.
Wer trägt üblicherweise die Nachlassverwalter-Kosten?
Die Vergütung trägt im Regelfall der Nachlass – sind keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden, können die beantragenden Miterben in die Pflicht genommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstverwaltung und Nachlassverwaltung?
Bei der Selbstverwaltung organisieren die Miterben gemeinsam die Aufteilung – oft konfliktbehaftet. Bei der gerichtlichen Nachlassverwaltung gibt ein neutraler Dritter vorübergehend die Richtung vor und entlastet die Miterben rechtlich.