Heizungsgesetz 2026: Was die GEG-Reform für Nachlassimmobilien bedeutet

Kategorie: Marktanalyse
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Kaum ein Gesetz hat Immobilieneigentümer in den letzten Jahren so beschäftigt wie das Gebäudeenergiegesetz. 2026 steht die nächste große Reform an – mit spürbaren Erleichterungen, aber auch offenen Fragen, die gerade bei geerbten Altbauten relevant werden.

Vom Heizungsgesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Ende Februar 2026 haben sich die Koalitionsfraktionen auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verständigt, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Kernpunkt: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Eigentümer sollen wieder frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen sowie Gas- und Ölheizungen wählen können – bei fossilen Heizungen mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe ab 2029. Auch die bisherige Beratungspflicht beim Einbau einer fossilen Heizung soll entfallen.

Was unverändert bleibt

  • Eine generelle Austauschpflicht für bestehende, funktionstüchtige Heizungen gibt es weiterhin nicht und ist auch im GModG nicht vorgesehen.
  • Die kommunale Wärmeplanung bleibt entscheidend: Großstädte über 100.000 Einwohner müssen bis zum 30. Juni 2026 ihre Wärmepläne vorlegen, kleinere Kommunen bis 2028. Erst danach steht für viele Eigentümer fest, ob ein Fernwärme- oder Wasserstoffanschluss verfügbar ist.
  • Förderungen für den Heizungstausch (30 bis 70 Prozent der Kosten, gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten) bleiben laut aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen.

Was das für geerbte Immobilien bedeutet

Wer eine ältere Immobilie mit alter Heizung erbt, muss aktuell nicht mit einer kurzfristigen Austauschpflicht rechnen – das senkt den unmittelbaren Handlungsdruck deutlich. Gleichzeitig bleibt die Gesetzgebung volatil: Der Gesetzentwurf befand sich im Juni 2026 noch in der parlamentarischen Anhörung, mehrere Sachverständige kritisierten dabei den fehlenden Marktaufbau für klimaneutrale Brennstoffe. Eine endgültige Verabschiedung steht weiterhin aus.

Unsere Einschätzung

Für den Wiederverkauf bleibt der energetische Zustand unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ein wichtiger Wertfaktor – Käufer kalkulieren mögliche Sanierungskosten weiterhin in ihr Angebot ein, ganz gleich wie die endgültige GEG-Reform ausfällt.

Unsere Empfehlung

  • Vor einer Verkaufs- oder Sanierungsentscheidung: aktuellen Energieausweis und den Stand der kommunalen Wärmeplanung am Standort der Immobilie prüfen.
  • Keine überstürzten Investitionsentscheidungen auf Basis einer noch nicht verabschiedeten Gesetzeslage treffen.
  • Den energetischen Zustand realistisch in die Wertermittlung der Nachlassimmobilie einpreisen lassen.