Eigentlich wäre es einfach. Wer mit Kryptowährungen handelt, produziert digitale Daten und hinterlässt seinen Erben einen digitalen Nachlass. Da Kryptowährungen einen Vermögenswert darstellen und der Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers wird, wird auch der Bestand an Kryptowährungen vererbt.
Das Problem besteht darin, dass der Erbe vielleicht Kenntnis davon hat, dass der ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... Mehr erfahren mit Kryptowährungen gehandelt hat oder wie dem Erben der Zugriff ermöglicht wird. Damit sind echte Herausforderungen verbunden. Um die Frage zu beantworten, wie Sie als Erbe mit der Thematik umgehen, sollten Sie wissen, was Kryptowährungen darstellen und wie der Handel vonstattengeht.
Was sind Kryptowährungen?
Anfangs gab es nur den Bitcoin. Mittlerweile gibt es unzählige verschiedene Kryptowährungen. Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel. Sie können aber nicht wie Euro oder US-Dollar für den täglichen Einkauf genutzt werden. Es gibt keinen greifbaren Gegenwert, da Kryptowährungen sozusagen aus dem Nichts heraus erschaffen werden. Es gibt keine Zentralbank, die diese Art von Währung herausgibt. Anders als nationale Währungen, wie Euro oder US-Dollar, knüpft der Wert von Kryptowährungen nicht an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Staaten an. Es gibt keinen Gegenwert, der die Währung irgendwie absichert und deren Werthaltigkeit bestimmt. In Deutschland definiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit 2019 Kryptowährungen als elektronische Werte, die als private Tauschmittel oder als Finanzinstrumente zu Anlagezwecken dienen.
Wie funktionierenKryptowährungen technisch?
Kryptowährungen basieren auf der Blockchain-Technologie. Diese Technologie kann man sich wie ein dezentral gespeichertes Protokoll für Transaktionen der Personen vorstellen, die mit Kryptowährungen handeln. Es gibt kein zentrales Verwaltungsorgan. Akteure sind vielmehr diejenigen Personen, die mit einer auf Blockchain basierenden KryptowährungKryptowährung auch Cyberwährung genannt, ist digitales Geld – es gibt mittlerweile über 3000 verschiedene Währungen, „Bitcoin“ ist die bekannteste unter ihnen. Das Prinzip der Kryptowährung beruht auf der Verschlüsselung sämtlicher Informationen. Daten zu Kontobewegungen oder Inhabern werden verschlüsselt auf vielen tausenden Servern abgespeichert und sind somit dezentral in einem Netzwerk gespeichert – das Fälschen von Transaktionen ist somit fast unmöglich. Die Inhaber der virtuellen Konten sind in der Verantwortung sich selbst um die Kontrolle und Sicherheit ihres Vermögens zu bemühen. Weiterführende Informationen • Kryptowährung erben Mehr erfahren handeln. Als digitale Daten werden Kryptowährungen also nicht zentral auf einem Server gespeichert.
Wie werden Transaktionen mit Kryptowährungen durchgeführt?
Transaktionen hängen mithin davon ab, welche Art des Zugangs für eine Kryptowährung verwendet wird. Wer mit einer Kryptowährung handeln möchte, braucht eine Art Kontonummer, nämlich einen sogenannten „Public-Key“. Außerdem wird ein „Private Key“ benötigt, der mit der PIN-Nummer eines Kontos vergleichbar ist. Der Private Key wird in einem digitalen Portmonai, dem „Wallet“ aufbewahrt. Es gibt drei verschiedene Arten von Wallets: Das Paper-Wallet, ein Wallet, das als Software auf den Computer geladen wird und das Online-Wallet.
Claus M. Büttner, Diplom-Finanzwirt (FH) und Bankkaufmann, ist als Geschäftsführer der ERBMANUFAKTUR ein führender Fachmann für Erbangelegenheiten.
Als zertifizierter Stiftungs- und Nachlassplaner (CFEP®) bin ich Ihr optimaler Ansprechpartner in Vermögens- und Nachlassfragen.