Was ist ein Baulastenverzeichnis und wie kann ich es einsehen?

Kategorie: Immobilie
Zuletzt aktualisiert:
4 Minuten Lesezeit

Baulasten wirken auch gegen den Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers und gehen mit dem Verkauf auf den Erwerber einer Immobilie über.

Zu den typischen Baulasten gehören das Wegerecht zugunsten des Nachbarn sowie die Verpflichtung, eine bestimmte Abstandsfläche zum Grundstück des Nachbarn freizuhalten. Die Baulasten sind keineswegs ein privatrechtliches Konstrukt, sondern eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Auch für den Verkäufer einer Immobilie spielen die Baulasten eine wichtige Rolle, denn sie erlauben es, den Wert eines Grundstücks realistisch einzuschätzen.

Was ist ein Baulastenverzeichnis?

Im Baulastenverzeichnis, das in Deutschland ergänzend zum Grundbuch geführt wird, sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde festgehalten. Bestimmte Baulasten werden auch im Grundbuch aufgeführt.

Der Eigentümer verpflichtet sich gegenüber der Behörde, bestimmte Dinge auf dem Grundstück zu unterlassen, zu dulden oder auszuführen. Bei einem Immobilienkauf sollte man das Baulastenverzeichnis einsehen, da sich bestimmte Baulasten wertmindernd auf die Immobilie auswirken können.

Beispiele für Baulasten

Beispiele sind für im Baulastenverzeichnis eingetragene Lasten sind Grenzbebauungsrechte oder das Recht zur Nichteinhaltung einer baurechtlichen Abstandsfläche.

Möchte der Erwerber das bestehende Gebäude bis an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn erweitern, mag dies bei gegenseitigem Einvernehmen zunächst kein Problem sein.

Der Nachbar, dessen Grundstücksgrenze bebaut wird, muss für sein Grundstück jedoch eine Abstandslast im Baulastenverzeichnis eintragen lassen. Für ihn kann sich die Last dann als Problem erweisen, wenn die Baulast bei einem Verkauf das Objekt weniger attraktiv macht und den Verkaufspreis mindert.

Wo wird das Baulastenverzeichnis geführt?

  • Das Baulastenverzeichnis wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt.
  • In Brandenburg wurde das Baulastenverzeichnis bis 1994 geführt und dann nach mehrjähriger Pause ab 2016 wieder eingeführt.
  • Bayern ist das einzige Land, in dem kein Baulastenverzeichnis geführt wird. In Bayern lassen Eigentümer die Baulasten als sogenannte Grunddienstbarkeit ausschließlich im Grundbuch eintragen.

Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis

Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Daraus lassen sich öffentlich-rechtliche Beschränkungen zur Nutzbarkeit oder Bebaubarkeit von Grundstücken ersehen. Diese sind aus den Grundbüchern normalerweise nicht ersichtlich.

Eigentümer können das Baulastenverzeichnis selbstverständlich jederzeit einsehen. Doch auch potenzielle Käufer einer Immobilie dürfen und sollten einen Blick in das Verzeichnis werfen.

Für die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist gleichfalls ein berechtigtes Interesse erforderlich. Es deckt sich mit dem Einsichtsrecht beim Grundbuch. Die Einsichtnahme ist aus organisatorischen Gründen meist schriftlich zu beantragen.

Kosten für die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis

In der Regel ist eine Einsicht kostenlos oder für wenige Euro zu haben.

Anders verhält es sich bei einem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Hier können die Kosten je nach Bundesland 20 bis 150 Euro betragen.

Sind Ihnen noch Fragen zum Baulastenverzeichnis offengeblieben? Sprechen Sie uns kostenlos an, wir helfen Ihnen gern!