Geerbte Immobilie - verkaufen oder behalten?

Das Erben einer Immobilie bedeutet oft nicht nur Freude, sondern auch Verantwortung und wichtige Entscheidungen. Welche 3 Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie eine Nachlassimmobilie erhalten haben? Nutzen Sie die Schaltflächen um mehr zu erfahren.

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Immobilie verkaufen.

So machen Sie Ihr Erbe zu Geld
  • Steuerliche Freibeträge: Als Ehepartner profitieren Sie von einem steuerlichen Freibetrag von 500.000 €, als Kind von 400.000 €. Erst Beträge, die darüber hinausgehen, sind erbschaftsteuerpflichtig
  • Erbengemeinschaften: In einer Erbengemeinschaft muss der Verkauf von allen Miterben genehmigt werden. Der Gewinn kann anschließend anteilig ausgezahlt werden.
  • Optimaler Verkaufspreis: Auf dem freien Markt erzielen Sie in der Regel den besten Preis. Nutzen Sie unseren kostenlosen Verkehrswertrechner um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Sofern Sie die Immobilie verkaufen, profitieren Sie als Ehepartner von einem Freibetrag von 500.000 € und als Kind von 400.000 €. Erst ein darüberliegender Verkaufserlös ist erbschaftsteuerpflichtig.

Befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft, dann müssen alle Miterben zuerst ihre Zustimmung erklären. Idealerweise verkaufen Sie die Immobilie freihändig auf dem freien Markt. Nur dann dürfen Sie den bestmöglichen Verkaufserlös erwarten.

Achtung: Verkaufen Sie beispielsweise ein Mietshaus, das der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod gekauft hatte, unterliegt der erzielte Gewinn der Spekulationssteuer.

Welchen Verkaufswert Ihre Immobilie erzielen kann, erhalten Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Verkehrswertrechner. Auch wenn Sie sich derzeit noch unsicher sind, ob Sie verkaufen wollen, erhalten Sie durch die wohnortgenaue Wert-Einschätzung, garantiert wichtige Erkenntnisse.

Lassen die den Wert Ihrer Immobilie jetzt kostenlos ermitteln.

Die Immobilie vermieten

Anstatt die Immobilie zu verkaufen, können Sie diese auch vermieten und so regelmäßige Mieteinnahmen erzielen. Wenn Sie eine bereits vermietete Immobilie erben, treten Sie in das bestehende Mietverhältnis ein. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel Eigenbedarf, möglich.

Beachten Sie, dass vermietete Immobilien mit 90 % des Verkehrswertes der Erbschaftsteuer unterliegen. Zudem sind die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Es empfiehlt sich, eine Instandhaltungsrücklage zu bilden, da Sie für Reparaturen und Modernisierungen verantwortlich sind. Unvorhergesehene Kosten und mögliche Zahlungsausfälle von Mietern können Ihre Einnahmen mindern.

Falls die Immobilie noch mit Verbindlichkeiten belastet ist, übernehmen Sie auch die bestehenden Finanzierungsdarlehen und müssen diese bedienen. Die Vermietung erfordert zudem Zeit und Engagement, um sich um die Belange der Mieter zu kümmern.

  • Regelmäßiges Einkommen durch Mieteinnahmen. Zahlungsausfälle und Reparaturen können Ihren Gewinn reduzieren.
  • Vermietete Immobilien unterliegen mit 90 % des Verkehrswertes der Erbschaftssteuer.
  • Nachteil: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig.
  • Nachteil: Sie sind für Instandhaltung und eventuelle Reparaturen verantwortlich.

Die Alternative ist stets der Immobilienverkauf. Im freien Markt erzielen Sie in der Regel die größten Gewinne.

Den Erbanteil an einer Immobilie verkaufen

Als Miterbe haben Sie die Option, Ihren gesamten Erbanteil am Nachlass zu verkaufen. Beachten Sie, dass Sie nicht nur Ihren Anteil an der Immobilie, sondern an allen Nachlassgegenständen veräußern. Der Käufer tritt dann in die Erbengemeinschaft ein und entscheidet gemeinsam mit den anderen Miterben über die Zukunft der Immobilie. Ein eintretender Käufer kann zu einer vernünftigen Nutzung oder Verwertung beitragen und die vielleicht emotional bedingte Situation insoweit entschärfen.

  • Sie können über Ihren Erbanteil am Nachlass nur insgesamt verfügen.
  • Scheitert die angemessene Verwertung der Immobilie, kann die Option "Erbanteilsverkauf" von Vorteil sein.

Erbe behalten.

Eigenbedarf: Die Immobilie im Familienbesitz behalten
  • Die geerbte Immobilie ist nur dann erbschaftsteuerfrei, wenn der/die Ehepartner/in diese zu eigenen Wohnzwecken weitere 10 Jahre nutzt.
  • Kinder können auch das Familienwohnheim mit der Einschränkung - bis max. 200qm Wohnfläche - erbschaftsteuerfrei nutzen, sofern sie die Immobilie selbst nutzen.
  • Nur wenn das Erbe mit Verbindlichkeiten belastet ist, welche den Verkehrswert der Immobilie übersteigt, sollte das Ausschlagen des Erbes in Betracht gezogen werden.

Eine Eigennutzung der geerbten Immobilie kann sowohl emotional als auch steuerlich vorteilhaft sein. Als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sind Sie von der Erbschaftsteuer befreit, wenn Sie die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen und mindestens 10 Jahre darin wohnen. Zieht der Nutzer innerhalb dieser Frist aus, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, es sei denn, es liegen zwingende Gründe wie ein Umzug in ein Pflegeheim vor.

Kinder des Erblassers können ebenfalls von der Steuerbefreiung profitieren, allerdings gilt hier eine Begrenzung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Für darüber hinausgehende Wohnflächen kann Erbschaftsteuer anfallen, sofern dadurch der Freibetrag überschritten wird.

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und möchten die Immobilie alleine übernehmen, müssen Sie die Miterben auszahlen. Ihr eigener Erbanteil wird dabei auf den Kaufpreis angerechnet. Prüfen Sie Ihre finanzielle Situation und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrer Bank über Finanzierungsmöglichkeiten. Unser kostenloser Verkehrswertrechner unterstützt Sie dabei, den Wert der Immobilie realistisch einzuschätzen.

Ihr Erbanteil wird natürlich auf den Kaufpreis angerechnet. Müssen Sie den Kaufpreis finanzieren, benötigen Sie entsprechende Bonität bei der Bank. Sie können das Haus auch kaufen, dann vermieten und über den Mieterlös die Finanzierung ermöglichen.

Mehrstöckiges Haus im Grünen

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