Als Rechtsnachfolger des Erblassers übernimmt der Erbe alle Rechte und Pflichten, die in der Person des Erblassers begründet waren. Dazu gehört auch alles, was einen „digitalen“ Grund hat. Angesichts des höchstpersönlichen, privaten und intimen Charakters der digitalen Daten stellt sich die Frage, inwieweit der Erbe Zugriff auf den digitalen Nachlass hat und wie der Erblasser […]