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Teilungsanordnung

Zuletzt aktualisiert am: 22. Juni 2023

In der deutschen Rechtsprechung bezeichnet eine Teilungsanordnung eine Regelung, die ein Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag trifft, um die Aufteilung seines Nachlasses unter mehreren Erben zu bestimmen. Der Erblasser kann hierbei angeben, wer welchen Teil des Erbes erhalten soll. Diese Anordnung ist bindend und muss von den Erben befolgt werden.

Eine solche Anordnung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Erblasser bestimmte Vermögenswerte (z.B. ein bestimmtes Grundstück oder einen bestimmten Betrag Geld) einem bestimmten Erben zukommen lassen möchte. Es ist auch möglich, dass die Erben zur Durchführung der Teilung einen bestimmten Verfahrensablauf einhalten müssen.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte