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Betreuungsverein

Wie helfen Betreuungsvereine?

Betreuungsvereine sind gemeinnützige Vereine. Träger sind oft Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz. Sie sind für rechtliche Betreuungen, in denen ein Gericht den Betreuer bestellt hat, zuständig. Ihre Aufgaben werden vornehmlich von ehrenamtlichen Betreuern wahrgenommen, die vom Betreuungsverein ausgebildet, fortgebildet und beraten werden.

Muss der Bevollmächtigte Entscheidungen treffen (Auswahl eines Pflegeheimes), findet er beim Betreuungsverein kompetente Ansprechpartner. Auch die kommunalen Betreuungsbehörden können helfen.

Wem helfen diese Betreuungsvereine?

Betreuungsvereine helfen Betreuern. Betreuer ist der rechtliche Betreuer, der vom Betreuungsgericht von Amts wegen bestimmt wird, als auch die Person, die die zu betreuende Person im Wege einer Vorsorgevollmacht als ihren Bevollmächtigten bezeichnet hat.

Da die Betreuer vielfach ehrenamtlich tätig sind, benötigen sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben oft kompetente Unterstützung. Zum Angebot gehören aber auch Fortbildungsveranstaltungen.

Warum haben Betreuer und Betreuungsvereine so ein schlechtes Image?

Ein teils schlechtes Image ist dadurch verursacht, dass es unter den Betreuern immer wieder schwarze Schafe gibt. Sie bilden aber wohl die Ausnahme von der Regel. Nur rechtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht überwacht und sind rechenschaftspflichtig. Die im Wege einer Vorsorgevollmacht bestellten Betreuer unterliegen keinerlei  Kontrolle.

Nicht jeder Vermögensbetreuer kann der Versuchung widerstehen, das ihm anvertraute Vermögen der betreuten Personen so zu verwalten, wie es sich gehört. Von diesen Fällen ist hin und wieder in der Zeitung zu lesen. Dies ändert aber nichts daran, dass Betreuer eine verantwortungsvolle, ehrenhafte und ungemein wichtige Aufgabe  wahrnehmen.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte
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