Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Was sind Negativzinsen, Strafzinsen oder auch Verwahrentgelte?
Was waren das noch für Zeiten, als Sie für Ihr Geld von den Banken Zinsen bekamen. Jetzt ist es umgekehrt. Die Begriffe Minuszinsen, Negativzinsen, Strafzinsen oder Verwahrentgelte beschreiben, was undenkbar schien.
Sie zahlen vielfach Minuszinsen, wenn Sie Geld auf Giro- oder Sparkonten vorhalten. Sie werden praktisch bestraft, dass Sie sparsam sind. Klar, dass Sie sich genötigt sehen, nach Alternativen Ausschau zu halten. Vielleicht bietet das Jahr 2022 die nötige Motivation, neue gute Vorsätze zu fassen.
Sprechen wir also darüber, welche Optionen bestehen, wie Sie Minuszinsen und der zusätzlich geldentwertenden Inflation aus dem Weg gehen.
Wie kommt es zu Minuszinsen ?
In 2017 verlangte die Volksbank Reutlingen als erste deutsche Bank ab dem ersten Euro auf den Girokonten ihrer Kunden einen Negativzins von 0,5 %. Proteste von Verbraucherschützern und das negative Image in den Medien veranlassten die Bank, das „Entgelt für Guthaben“ wieder zurückzuziehen. Andere Banken zogen jedoch nach. Anfangs waren meist nur Spareinlagen von 250.000 € oder 500.000 € betroffen. Inzwischen verlangt eine große Mehrheit deutscher Banken einen zynisch als „Verwahrentgelt“ bezeichneten Strafzins in Höhe von meist 0,5 %, teilweise bereits für Guthaben ab 5.000 €.
Grund ist, dass die Banken seit 2019 für eigenes Guthaben bei der Europäischen Zentralbank (EZB) keine Guthabenzinsen mehr bekommen, sondern selbst 0,5 % Einlagezins zahlen müssen. Der den Banken zugleich gewährte Freibetrag in Höhe der sechsfachen Mindestreserve der jeweiligen Bank genügt offenbar nicht, Banken abzuhalten, von den eigenen Kunden Minuszinsen / Verwahrentgelte einzufordern. Dass sich Banken damit, auch im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Filialschließungen, von ihrem eigentlichen Geschäftszweck, der Bevölkerung den Zugang zum Bankwesen zu ermöglichen, immer weiter entfernen, erscheint zunehmend verwerflich.
Die EZB versucht, mit dem negativen Einlagezins Banken dazu zu bewegen, das Geld anderen Geschäftsbanken zur Verfügung zu stellen und damit die Kreditnachfrage anzukurbeln. Eine hohe Nachfrage nach Krediten soll wiederum Unternehmen in die Lage versetzen, Investitionen zu tätigen und die Wirtschaft zu beleben. Da die Banken wegen des negativen Einlagezinses von der EZB keine Guthabenzinsen bekommen, versuchen sie, den Ausfall über Minuszinsen / Verwahrentgelte zu kompensieren. Nur so könne es Banken nach Einschätzung des Vorstands der Bundesbank, Joachim Wuermeling, gelingen, mittelfristig stabil und rentabel zu bleiben. Dass Sie als Bankkunde damit faktisch enteignet werden, steht auf einem anderen Blatt. Dabei bleibt unbeachtet, dass Banken keineswegs verpflichtet sind, ihr durch die Kundeneinlagen vereinnahmtes Geld bei der Bundesbank zu parken.
Beispiel
Sie haben auf Ihrem Girokonto 10.000 € angespart. Nach einem Jahr stehen auf Ihrem Girokonto noch 9.950€. Die Bank hat 50 € Minuszins vereinnahmt. Ihre Bank verlangt per annum 0,5 % Minuszins.
Ob Sie Ihr Geld stattdessen „zinsneutral“ zuhause aufbewahren, hängt davon ab, wie Sie Ihre Sicherheit bewerten und wie Sie im Hinblick auf Überweisungen oder die Verwendung von Kreditkarten auf die Nutzung Ihrer Konten angewiesen sind.
Hinzu kommt ein weiterer negativer Umstand. Sie können den Negativzins nicht als finanziellen Verlust in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen und mit Gewinnen aus anderen Einkünften (z.B. Arbeitslohn) verrechnen. Das Bundesfinanzministerium vertritt die Ansicht, dass es sich bei Negativzinsen nicht um Zinsen, sondern um Gebühren handelt. Diese Gebühren seien bereits über den Sparerpauschbetrag von 801 € für Ledige und 1.602 € für Verheiratete abgegolten. Eine Verrechnung kommt allenfalls mit anderen Kapitaleinkünften (z.B. Dividenden aus Aktien) in Betracht.
Wie beurteilt die Rechtsprechung Verwahrentgelte?
Das Landgericht Berlin hat die Negativzinsen der Sparda-Bank Berlin für unzulässig erklärt (Urteil v. 28.10.2021, Az. 16 O 43/21). Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Klauseln im Preisverzeichnis der Bank geklagt. Dort war für Einlagen über 25.000 € auf Girokonten ein Verwahrentgelt von 0,5 % per annum vorgesehen, bei den Tagesgeldkonten lag der Freibetrag bei 50.000 €. Die Entgelte verstoßen nach Ansicht des Landgerichts Berlin gegen wesentliche Grundgedanken gesetzlicher Regelungen. So sei die „Verwahrung“ von Einlagen auf Girokonten keine „Sonderleistung“, für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen dürfe. Schließlich könne ein Girokonto ohne das „Verwahren“ von Geld überhaupt nicht betrieben werden.
Da der Kunde sein Geld der Bank leihe, sei die Bank Darlehensnehmer und logischerweise zur Zinszahlung verpflichtet. Der Einlagen-Zinssatz könne zwar auf Null sinken, aber niemals negativ sein. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe. Daran änderten auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen nichts. Die damit zu Unrecht kassierten Negativzinsen müsse die Bank den Kunden erstatten.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig und dürfte wegen der grundsätzlichen Bedeutung weiterhin für Diskussionen sorgen. Auch sind bundesweit weitere Gerichtsverfahren anhängig. Wie die Rechtsprechung in letzter Instanz urteilen wird, steht in den Sternen.
Minuszins für Neukunden oder Bestandskunden
Soweit Sie Bestandskunde sind, hat Ihre Bank kein Recht, einseitig Minuszinsen zu verlangen und das bestehende und vereinbarte Preismodell abzuändern. Soweit Sie von Ihrer Bank aufgefordert werden, einem neuen Preismodell, meist in Verbindung mit einem Negativzins, schriftlich zuzustimmen, dürfen Sie Ihre Zustimmung verweigern. Weigern Sie sich, darf die Bank das Vertragsverhältnis allerdings kündigen.
Sind Sie Neukunde, wird die Bank Sie als Kunde nur akzeptieren, wenn Sie das geltende Preismodell, meist in Verbindung mit einem Negativzins, akzeptieren. Sie wissen dann, auf was Sie sich einlassen.
Liegt Ihr Geld auf einem Festgeldkonto zu fest vereinbarten Bedingungen, kann die Bank nicht ohne weiteres den Zinssatz verändern und einen Negativzins erheben. Läuft die Anlage aus, erhalten Sie den Gewinn ausgezahlt. Negativzinsen werden keine berechnet. Soweit sich Ihr Vertrag allerdings automatisch verlängert, müssen Sie damit rechnen, dass die Zinsen nach den vereinbarten Geschäftsbedingungen dem aktuellen Zinsniveau angepasst werden und die Bank Negativzinsen berechnet. In diesem Fall sollten Sie das Festgeldkonto kündigen. Die genaue Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen.
Auch ein Festgeldkonto, das bei drei Jahren Laufzeit ein Prozent Zins verspricht, reicht noch längst nicht aus, um im Hinblick auf die Inflation wenigstens die Kaufkraft Ihres Geldes zu erhalten. Über die drei Jahre Laufzeit hinaus flacht die Zinskurve dann auch noch ab. Selbst fünfjähriges Festgeld bringt bei Topanbietern nur noch knapp über ein Prozent Zins.
Was sind negative Realzinsen und negative Nominalzinsen?
Bei einem negativen Realzins liegt die Inflationsrate über dem Zins für Sparguthaben. Beträgt die Inflationsrate beispielsweise 2 % und der Zinssatz für Ihr Guthaben beispielsweise 0,5 %, ist Ihr Erspartes weniger wert und verliert beständig an Kaufkraft.
Beim negativen Nominalzins liegt der Zinssatz tatsächlich im negativen Bereich, also unterhalb von 0 %.
Vorteile oder Nachteile?
Sind Sie Sparer, verlieren Sie durch den Minuszins Geld und Kaufkraft. Im fortgeschrittenen Alter schmilzt Ihre vielleicht über Jahrzehnte aufgebaute Altersvorsorge dahin. In jungen Jahren verhindern Negativzinsen die Chance, durch Sparen langfristig Vermögen aufzubauen.
Da der negative Einlagezins der EZB die Geschäftsbanken befleißigt, ihre Kosten anderweitig abzudecken, sind die Zinsen im Dispobereich größtenteils noch immer zweistellig. Zudem versuchen so gut wie alle Banken ihre Kontogebühren zu erhöhen und drehen überall an der Preisschraube, wo es sonst noch möglich ist.
Sind Sie hingegen Kreditnehmer, profitieren Sie im Hypothekenbereich vor historisch niedrigen Hypothekenzinsen. Auf der anderen Seite hat die steigende Nachfrage nach Immobilien die Kaufpreise für Immobilien derart verteuert, dass der Vorteil niedriger Hypothekenzinsen nur ein scheinbarer Vorteil ist.
Nutzen Sie das vielleicht kuriose Angebot mancher Banken, unter Vereinbarung von Negativzinsen Geld zu leihen, zahlen Sie am Ende Laufzeit weniger zurück, als Sie aufgenommen haben. So kostet beispielsweise ein Kredit von 1.000 € und einem Negativzins von 0,4 % nur 993,70 €. Voraussetzung ist, dass Ihre Bonität gut ist und Sie in den Augen der Bank in der Lage und gewillt sein werden, das geliehene Geld ordnungsgemäß zurückzuzahlen.
Welchen Einfluss hat die Inflation?
Neben Negativzinsen beeinträchtigt auch die Inflation die Kaufkraft Ihres Geldes. Die Kaufkraft ist der Maßstab dafür, welchen Wert Ihr Geld hat und was Sie für sich Gefühle Geld kaufen können. Wird durch die Inflation das Geld entwertet, sinkt der Wert des Geldes und damit auch ihre Kaufkraft. Mit der gleichen verfügbaren Geldmenge können Dazu folglich weniger Waren oder Dienstleistungen kaufen.
Beispiel
Sie haben 1.000 € im Geldbeutel – nach einem Jahr verbleiben nur noch 970,50 €. Nach fünf Jahren sind Ihre 1.000€ gerade noch 880€ wert. Diese Rechnung basiert auf den geschätzten Werten der Europäischen Zentralbank -geschätzte Inflationsrate liegt bei 2% und der Negativzins bei 0,5%.
Mithin aufgrund des Klimapakets der neuen Bundesregierung erwartet die Bundesbank ab 2021 eine deutliche Zunahme der Inflationsrate und geht von einem realen Anstieg auf über 3 % aus. Allein im November 2021 ist die Inflationsrate im Euroraum auf 4,9 % gestiegen (Quelle: Eurostat).
Die Geldpolitik der EZB geht dahin, dass die Inflationsrate immer über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Grund ist, dass die hochverschuldeten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei steigenden Zinsen sich nicht mehr refinanzieren könnten und der Euro gefährdet wäre. Insoweit müssen Sie davon ausgehen, dass die Inflationsrate auf absehbare Zeit die Rendite von Festgeld oder Tagesgeld stets übersteigen wird.
Was können Sie tun, um Minuszinsen zu vermeiden?
Auch wenn die Zinsen steigen, werden Sie davon ausgehen müssen, dass Sie allein durch Sparen kein Geld verdienen. Die Alternative kann realistischerweise nur darin bestehen, dass Sie sich in der einen oder anderen Form am Kapitalmarkt betätigen. Dazu sollten Sie bereit sein, gewisse Risiken zu akzeptieren. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, ETFs, Gold oder Silber oder in Immobilien investieren, ist eine Frage der richtigen Information und Ihrer Bereitschaft, sich mit der jeweiligen Geldanlage auseinanderzusetzen.
Sie besitzen bereits Vermögenswerte wie Kryptowährungen? Dann lesen Sie doch ebenfalls unseren Beitrag zu digitalem Nachlass und Kryptowährung erben.
Eine derzeit denkbar schlechte Option ist es jedenfalls, Ihr Bargeld auf dem Girokonto oder einem Tagesgeldkonto verkümmern zu lassen. Sie sollten die Situation aber nicht so verstehen, dass es nur noch um Schadensbegrenzung geht. Nicht umsonst heißt es, dass es in jeder Krise auch Chancen liegen. Für Sie muss die Herausforderung darin bestehen, diese Chancen zu erkennen und zu nutzen. Dabei unterstützen wir Sie tatkräftig.